Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben, schlage mich gerade mit dem Bürokratenkram rum. Hoffe Ihr könnt mir helfen, weil man selbst bei der Krankenkasse unterschiedliche Aussagen bekommt. Ich möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen. Mein Mann ist freiwillig versichert und ich pflichtversichert. Wie ist es im 2. Jahr der Elternzeit? Muss mein Mann sich dann selbst versichern wenn er selbst 2 Monate Elternzeit/Elterngeld beziehen möchte oder ist er bei mir versichert? Ich dachte ich bin nur solange pflichtversichert wie ich selbst Elterngeld beziehe. Bitte helft mir, ich steige da nicht mehr durch Ich dachte ich muss mich im 2. Jahr der Elternzeit Familienversichern über meinen Mann. Aber jetzt soll er sich laut Kasse über mich versichern. Da geht doch irgendwie was nicht. Danke Euch
Hi,
alskann dinichtsagen, wie das ist mit zwei Jahren Elternzeit, da ich nur ein Jahr gehe. Mein Mann nimmt aber auch 2 Monate Elternzeit und ist freiwillig versichert. Er muss in den zwei Monaten selbst für die Versicherung aufkommen und ist auf jeden fall nicht bei mir mitversichert
. Kann ich mir auch in eurem Fall nicht vorstellen, dass das so läuft.
Lg
Katharina
Hmm das ist ja bei Dir noch unverständlicher. Weil wenn du wieder arbeitest, könnte er doch über Dich in die Familienversicherung. Ist das alles kompliziert. Sag mal, hast du schon den Elternzeitantrag abgegeben? Was hast du wenn eingetragen Tag der Geburt oder Elternzeit nach den 8 Wochen Mutterschutz?
Ich war erst kürzlich bei meiner Krankenkasse (AOK) und habe dort meine Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld abgegeben. Auf meine Nachfrage, ob ich während der Elternzeit weiter beitragsfrei versichert bin, wurde dies bejaht, weil ich aus einem Arbeitsverhältnis in die Elternzeit gehe. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Jahr, zwei oder drei Jahre. Dann wird das bei allen sein, da das eine rechtliche Grundlage ist. :-) LG
Hallo, also wenn DU pflichtversichert (als Arbeitnehmerin z.B.) bist, dann bleibt deine Versicherung für die Dauer der Elternzeit (also bis 3 Jahre) beitragsfrei bestehen. Mit dem Bezug des Elterngeldes hat das nichts zu tun. Wie sich die Weiterversicherung deines Mannes in der Elternzeit gestaltet, kommt bissl darauf an, als was er jetzt frwll versichert ist. Verdient er als Angestellter sehr gut und ist deshalb frwll versichert oder selbstständig oder ganz was anderes? Da kann man pauschal aus der Ferne schlecht was zu sagen. Im Normalfall läuft die Versicherung weiter, eine Familienversicherung i.d.R. nicht möglich. Ich denke, er wird weiter frwll Beiträge zahlen müssen, ggf. in Höhe des Mindestbeitrags der KK. Hier sollte die KK nochmal konkret befragt werden. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Arbeitgeberzuschuss
- November 2020 Mami
- Badewannensitz
- Feindiagnostik welchen Zeitraum?
- Desinfektionsmittel
- ?????????????????
- --------------------------------------------------------------------------------
- Nix mehr los hier ?
- ------------------------------------------------------------------------
- Auch nochmalein Hallo da lass