Monatsforum August Mamis 2010

Peinliche Frage zum Elterngeld ....

Peinliche Frage zum Elterngeld ....

Mitglied inaktiv

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Okay, jetzt oute ich mich hier als absoluter Formular- Dummie, aber ich bin einfach zu doof, um es zu verstehen (und das trotz Germanistik Studiums *gg*) Also, ich werde der einzige Antragssteller sein, da mein Mann die zusätzlichen Monaten nicht nehmen kann (selbstständig). Ich bin Hausfrau, somit würden wir ja 300,- Euro monatlich (bzw. 150,- Euro für 24 Monate bekommen)... Soweit richtig ?! Jetzt zur eigentlichen Frage: Muss dann das Formular für die Einkünfte ausgefüllt werden? Es steht darüber: "Die nachstehende Erklärung ist nur auszufüllen, wenn das Elterngeld auf Grund einer vor der Geburt ausgeübten Erwerbstätigkeit festgesetzt werden soll." Ich verstehe das jetzt so, dass weder ich, noch mein Mann die Erklärung ausfüllen müssen, oder? Das ist bei Selbstständigkeit nämlich ein elender Papierkrieg, den ich uns gerne ersparen würde... Sorry, für die wirklich blöde Frage und danke im Voraus für klärende Antworten ... Liebe Grüße Susi


Mandy4

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Ich bin auch Hausfrau und habe demzufolge nicht ausgefüllt!(von wem auch ;-)) da dein Mann keine elternzeit nimmt brauch er das auch nicht ausfüllen!! War bei uns auch so ! Ob nun selbstständig oder angestellt spielt ja keine Rolle !! Du allein nimmst elternzeit !! Ich habe soweit ausgefüllt wie ich es wusste ! Unsere nette Dame ist das eh mit uns nochmal kurz durchgegangen hat geschaut ob alles drin ist wenn was gefehlt hätte wäre es kein Problem gewesen es nachzureichen!! Ging bei uns alles total fix Donnerstag abgegeben Samstag schon post im Briefkasten!! Lg


Kristallschatz

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Huhu Susi, ich sehe es so: Wenn Du als Hausfrau und Nichtverdienerin allein beantragst, dann brauchst Du auch nix weiter hinschicken. Das Geld Deines Mannes ist dann irrelevant. Liebe Grüße, Eva


Mitglied inaktiv

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Super, vielen Dank für die schnellen Antworten... So habe ich es auch verstanden und werde den Antrag nach der Geburt dann einfach mal ohne Erklärung zum Einkommen absenden. Im Zweifelsfall werden sie sich schon melden. Liebe Grüße Susi


Charly0815

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Hallo! Das Germanistikstudium hat doch geholfen, Du verstehst das völlig richtig. Wenn nur Du beantragst ist auch nur Dein Einkommen relevant. Ansonsten mach Dir nichts draus, ich fühle mich trotz Jurastudium zu doof zum Ausfüllen und meine Bekannten haben ALLE das Formular nochmal zurückbekommen, weil irgendwas gefehlt hat oder falsch war. Liebe Grüße Charly


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Charly0815

*lach* Danke, das baut mich gerade immens auf. Ich dachte schon die letzten Jahre mit meinen Kindern hätten mein Gehirn vollends aufgeweicht ... Ich bin soooo froh, dass es nicht nur mir so geht. LG Susi


Sonja1608

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Hallo, da ich bei meinem Sohn selber drauf reingefallen bin: wenn nur Du das Elterngeld beantragst, dann werden Dir die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt voll angerechnet, d. h. das Elterngeld bekommt man nur für 10 Monate, wenn Du halbierst (habe ich auch gemacht), also nur für 20 Monate. Wir haben damals zieml dumm geguckt, das hört man näml. nie von den tollen Politikern. Alles Gute für Dich und Dein Baby lg, Sonja


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von Sonja1608

Ich bin übrigends familienversichert über meinen Mann !!!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

hallo mandy, mutterschutzgeld bekommt man nicht, aber elterngeld in höhe von 300€ ...noch ...bis uns die doofen politiker das auch noch wegnehmen . mußte mich jetzt auch familienversichern . hab mein leben lang gearbeitet ( 28 jahre ) u jetzt durch die ss keinen job mehr bekommen u hoffe , daß uns wenigstens die 300 € bleiben . glg simone


Mandy4

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Na ich denke das die "lieben" Politiker das bis August nicht mehr schaffen es 100% abzusegnen! Und rückwirkend wieder wegnehmen trauen die sich sicher nicht! Naja obwohl man ist ja einiges gewöhnt!;-) abwarten und