Monatsforum August Mamis 2010

Nehmen eure Partner auch Elternzeit in Anspruch?

Nehmen eure Partner auch Elternzeit in Anspruch?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hab da mal eine frage zu der lieben Bürokratie: Nehmen eure Partner auch Elternzeit in Anspruch? Bei uns ist es so, dass ich 12 Monate ab Geburt nehme und die Elternzeit sowie das Elterngeld ja dann nach der Geburt beantragen kann, weil das ja erst nach dem Mutterschutz beginnt. Nun möchte mein Mann den ersten Monat direkt nach der Geburt nehmen, muss aber 7 Wochen vorher alles beantragen, was ja bedeutet, dass wir das bald machen müssten. Hat irgendjemand eine Ahnung, wie so was gehandhabt wird und wo ich solche Anträge bekomme? Bei der Elterngeldstelle unseres Kreises waren wir bereits und hatten alles abgeklärt, aber auf deren Seiten finde ich nur so einen Onlineantrag, wo man Geburtsdatum und Geschlecht und so eintragen muss ... das sieht mir eher aus, als ob das auch NACH der Geburt gemeint ist ... LG Carmen


andrea2785

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Hi, also, wir machen es ähnlich wie ihr nur dass ich 12 Monate Zuhause bleibe und mein Mann sich die 2 Partnermonate im Winter oder Frühjahr nimmt. Die Anträge davon kriegt ihr meines Wissens nach bei seinem Arbeitgeber. LG, Andrea


Gänseblümchen82

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Da muss ich direkt mal mitfragen: Kann denn der Papa seine Elternzeit nehmen, wenn ich zeitgleich im MuSchu bin?? Also quasi die ersten 8 Wochen nach der Geburt und ich nehme dann die 12 Monate Elternzeit anschließend an den MuSchu? Hatte das bisher immer so verstanden, dass das gar nicht geht.... aber diese blöde Bürokratie verwirrt mich auch sehr.... LG Gänseblümchen


Kristallschatz

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Antwort auf Beitrag von Gänseblümchen82

Hab gelesen, dass die Mutterschutzzeit nur bei der Mutter angerechnet werden kann und der Papa-Trick nicht funktioniert! Also kann der Papa die Elternzeit nicht innerhalb des Mutterschutzes nehmen. Hab ich auf ner offiziellen Elterngeldseite gelesen...


landmotte

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also, die ersten 2 monate können keine partnermonate genommen werden, da wird das elterngeld immer der mutter zugerechnet da mutterschutz. danach kann der papa erst nehmen, spätestens nach 12 monaten,also im anschluss muss er genommen haben, zumindest wenn es um elterngeld geht. elterngeld wird grundsätzlich immer nach der geburt beantragt, anträge gibt es bei den gemeinden. einen antrag auf elternzeit kann der papa schon vorher beim arbeitgeber stellen beziehungsweise auch erst nach geburt, aber vor geburt schonmal anmelden. ich hoffe, ich konnte helfen. lg, die landmotte


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von landmotte

Wir überlegen, ob mein Mann noch 2 Monate nach meiner Elternzeit nimmt. Wenn der Kleine doch noch zu klein für den KIGA ist. Jedes Kind ist ja anders.


Mitglied inaktiv

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... direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen, und auch für die ersten beiden Lebensmonate Elterngeld beantragen. ABER: Elterngeld beantragen geht erst NACH der Geburt (man muss auch die Geburtsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift beilegen (haben wir direkt vom Standesamt mitbekommen)). Bei Arbeitgeber müssen die Eltern beide, so sie arbeiten und beide Elternzeit nehmen wollen, SCHIFTLICH Eltnerzeit beantragen. Geht aber auch erst NACH der Geburt. Vorab sollte man aber abklären wann das ungefähr sein wird. Der Vater hat sogar ein Anrecht auf diese Elternzeit, die kann ihm nicht verwehrt werden. LG Sabine mit Zoé (übermorgen 10 Monate alt)


Mitglied inaktiv

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Die Mutter MUSS für die ersten beiden Monate Elterngeld beantragen, da sie dann im Mutterschutz ist. Die Mutter bekommt dann, so sie vorher gearbeitet hat, KEIN Elterngeld, sondern nur das Geld der Krankenkasse und das des Arbeitgebers. Die restlichen Monate kann die Mutter frei wählen, oder aber auch ganz dem Partner überlassen. Fragen? Immer her damit :) LG Sabine


Charly0815

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Hallo! Wie SEAGLD schreibt habt Ihr das mit der Elternzeit des Vaters in den ersten zwei Monaten falsch verstanden. Der Vater kann auch in diesen Monaten Elternzeit nehmen und bekommt auch Elterngeld, allerdings MUSS sich die Mutter in dieser Zeit ebenfalls zwei Elternzeit Monate anrechnen lassen, wegen des Mutterschutzes. Es können aber beide Partner GEMEINSAM zuhause sein. Dann sind halt 4 Monate Elternzeit weg und Ihr habt noch 10 übrig. Wer die dann wann nimmt ist wiederum egal. Papa, Mama, beide, wie auch immer. Grüße Charly


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Charly0815

Hallo, ja, genauso hat man uns das auch erklärt! Und so machen wir es auch - nur dass mein Mann den einen Monat direkt nach der Geburt und den zweiten Monat nach meiner Elternzeit nimmt. Aber jetzt ist meine Frage noch immer nicht beantwortet, ob es Formulare für den Vater zur Beantragung der Elternzeit gibt, denn die muss er auf jeden Fall 7 Wochen vorher beantragen - ich ja nicht, da ich ja erst Mutterschutz habe (eigentlich ist das mit den 12 Monaten für die Mutter bzw. für ein Elternteil Augenwischerei, weil die Muter die ersten beiden Monate nehmen MUSS und das Elterngeld so schon mal aufgrund des Mutterschutzes wegfällt). LG Carmen


andrea2785

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Also, wie gesagt, die Anträge für die Partnermonate gibts glaub ich beim Arbeitgeber deines Mannes. Lass ihn doch mal in der Personalabteilung nachfragen. LG, Andrea


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von andrea2785

Hallo Andrea, ach, guck, das hatte ich total übersehen! Ich danke dir!!!! LG Carmen


Charly0815

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Hallo! Also um die Elternzeit beim Arbeitgeber zu beantragen, sieben Wochen vorher sollte Dein Mann tatsächlich mal seinen Arbeitgeber fragen. Oder Du schaust mal im Internet unter test.de, da kannst Du Dir Erklärungen und Mustertexte runterladen. Für Beamte gibt es festgelegte Formulare. Ansonsten ist der Antrag auf Elterngeld ein einheitlicher Antrag, den Ihr nach der Geburt gemeinsam für Euch beide ausfüllen könnt/müsst. Der spaßige Teil ist dann die Bestätigung vom Arbeitgeber für das jeweilige Einkommen und die vielen vielen Fragen, auf die man manches Mal die Antwort nur raten kann:-) Bei meinem ersten Sohn waren mein Mann und ich die einzigen Eltern im GVK, die diesen dämlichen Antrag nicht nochmal zurückbekommen haben mit dem Hinweis, dass was fehlt. Wir haben aber auch die Bestätigung des Einkommens direkt an den Arbeitgeber delegiert und die entsprechenden Formulare dahin geschickt. Liebe Grüße Charly


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Charly0815

Hallo Charly, vielen lieben Dank! Hört sich ja unglaublich kompliziert an, alles. Bin froh, wenn der Schriftkram über die Bühne gegangen ist! LG Carmen