Monatsforum August Mamis 2010

Frage wegen Antrag/Anträgen

Frage wegen Antrag/Anträgen

Mitglied inaktiv

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Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis August 2010. Jetzt habe ich seit Beginn der SS ein BV... Der kleine soll im August kommen. Jetzt die Frage: muss ich mich bei Arbeitsamt melden oder einfach nach der Geburt das Erziehungsgeld beantragen? Also muss ich mich Arbeitslos melden oder sowas beim Amt? schonmal Danke im voraus!


Mareike1984

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Hi. Ich würde nur Elterngeld beantragen denn da du ein BV hast steht dir kein Arbeitslosengeld zu denn du stehst dem arbeitsmarkt ja gar nicht zur Verfügung. Und Elterngeld muss man erstbeantragen wenn das Baby da ist.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mareike1984

BV und Arbeitslosengeld http://www.arbeitsagentur.de/nn_165870/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-10-2009-Regelungen-MuschG.html


Mitglied inaktiv

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Hi! Ich hab auch einen befristeten Vertrag bis Ende August. Du mußt Dich beim AA melden, reicht aber telefonisch und auch sagen wie lange du Elternzeit nimmst. Du hast die Pflicht Dich zu melden, bist aber für das Amt nicht interessant da Du als Arbeitskraft nicht zur Verfügung stehst. Elterngeld beantragst Du ganz normal wie alle anderen. Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen. Liebe Grüße Ines


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank, wer ich dann gleich morgen machen ! LG Sunny


emanskii

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Hallo Summyli, ich würd auch mal auf dem AAmt anrufen, dass die Bescheid wissen. Ich glaub man kriegt neben dem Elterngeld kein ALG. Aber auch wegen dem Mutterschaftsgeld ist es ja wichtig. Das Elterngeld geht ja erst nach dem Ablauf des Mutterschaftsgeldes los. LG


Charly0815

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Hallo! Also, ich hatte die selbe Geschichte bei meinem großen Sohn und kann nur berichten, dass ich beim Arbeitsamt angerufen habe und die total ratlos waren, was sie denn nun mit mir machen sollen und nach einigem hin und her und Rückfrage bei diesem und jenem Vorgesetzten beschlossen haben, dass sie für mich nicht zuständig sind. Du kriegst sowieso das nette Schreiben von der Rentenkasse, dass Du jetzt drei Jahre Rentenanwartschaften ohne Arbeit erwirbst. Vom AA kriegst Du kein Geld und bei der Krankenkasse bleibst auch versichert, falls Du nicht sowieso familienversichert bist. Aber mal anrufen schadet sicher in keinem Fall, nicht dass es hinterher heißt, Du seist Deinen Verpflichtungen nicht nachgekommen. Liebe Grüße Charly