Mitglied inaktiv
Ihr schreibt bisschen weiter unten, dass viele wieder arbeiten gehn!!!! Würd ich auch gern, auch wenn ich weiter weg zieh, wenn baby girl da ist!!!! Aber nen 400 euro job find ich immer in der Pflege!!!!! Hat mein jetziger AG auch nix gegen.... Aber ich dachte, wenn man das Elterngeld bezieht und arbeiten geht, muss man es versteuern! Das Elterngeld wird ja eh schon versteuert(meine Freundin musste 1400 euro nachzahlen). Also lohnt es sich doch ned zu arbeiten, wenn man es eh an Staat wieder bezahlen muss... Oder hab ich das falsch verstanden lg
Hey Süße,
da kann ich Dir leider nicht weiter helfen!!
Wie geht es Dir denn??Hat sich Deine FW-Lage verbessert??
Ich Dich ganz doll aus der Ferne!!
P.S. Wenn etwas ist, Du hast ja meine Handy-Nr.!!
Bussi und GLG Steffi mit Bauchprinz
Hallo Anni, also, fangen wir mal ganz vorne an: Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch der Steuerprogression. Was heißt das? Es werden seitens der Elterngeldkasse keine Steuern abgeführt, jedoch erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um das ausgezahlte Elterngeld. Jetzt kommt es ein wenig darauf an, ob man alleine ist, oder eine Mann hat mit dem man zusammen veranlagt wird. Wenn man alleine ist, dann müßte man also im Grunde auf das Elterngeld Steuern zahlen, ich würde dann empfehlen KEINE Steuererklärung zu machen. Wenn man zusammen mit seinem Mann veranlagt wird, dann muss man schauen, ob es sich noch lohnt eine Steuererklärung zu machen. Bei uns ist es schon noch so dass wir eine machen werden. Wir bekommen allerdings fast 1000€ weniger vom Staat zurück (wir haben beide Steuerklasse 4 gehabt). Wenn es sich nicht lohnt, weil man eventuell z.B. sogar nachzahlen müßte, dann würde ich keine Steuererklärung machen - wenn ich nicht müßte. Man ist ja nicht verpflichtet eine zu machen, es sei denn: - das Finanzamt hat auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen - weiteren Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer abgezogen wurde - etwa Renten, Mieten etc. -, betragen mehr als 410 Euro - ein Arbeitnehmer hat bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen haben (Ausnahme Minijob: Er muss nicht bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden) - es wurden steuerfreie Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld bezogen - beide Ehegatten haben Arbeitslohn bezogen und einer von ihnen nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde Und ob es sich lohnt arbeiten zu gehen, ist sehr individuell. Mein Mann z.B. bekommt nur den Sockelbetrag von 300€, da lohnt es sich immer arbeiten zu gehen. Wenn man mehr als den Sockelbetrag bekommt, wird das was man verdient auf das Elterngeld angerechnet, und man bekommt weniger Elterngeld. Wieviel weniger hängt vom Einkommen ab. So, ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen :) LG Sabine
Hm, ich hab keine Ahnung wie das geregelt ist. Bei meinem Sohn war ich damals auf 185€ Basis arbeiten und es wurde nicht angerechnet. Das war aber auch noch das Erziehungsgeld. Muss mich da auch mal informieren, wenn ich dann unterm Strich weniger habe, werd ich mir das auch überlegen. Wobei es in unserem Beruf nicht verkehrt ist, den Fuß in der Tür zu haben.. LG
Also das Elterngeld ist steuerfrei! Aber jeder Verdienst wird vom Elterngeld abgerechnet. Das muss man bei der Elterngeldstelle angeben! So war es zumindest bei uns 2008. LG Sabrina