chiarasss
Hallo ihr lieben, wisst ihr zufallig ob und wie das geht? Mein Mann würde gern 1 Monat Elternzeit machen. Aber ich bin ja prinzipiell zu Hause nach der Geburt. Kann er dann trotzdem 1 Monat Elternzeit nehmen und wie ist das, muss er das angeben bei der Familienkasse oder nur beim Arbeitgeber? Irgendwie finde ich keine Infos darüber. Vorallem wie es dann mit dem Elterngeld läuft, ob ich das trotzdem über mich laufen lassen kann? Kennt ihr euch da aus? Fragen über Fragen... Liebe Grüße Danni
Ja ihr müßt das mitangeben, auf alle Fälle beim Antrag auf Elterngeld. Wichtig ist noch wann er die Elternzeit nehmen will, mit dir zusammen? Es bekommt immer nur ein Elternteil auch Elterngeld, d.h. entweder er muß dirket nach der Geburt Elternzeit nehmen wenn du noch Mutterschaftsgeld bekommst oder dann im Anschluß wenn dein Elterngeld ausläuft. Man bekommt Elterngeld in der Regel für 12 Monate ABER das Mutteschaftsgeld was du 2 Monate nach der Geburt bekommst wird dabei mit eingerechnet, d.h. eigentlich bekommst du dann nur noch 10 Monate Elterngeld. Der Partner kann 2 Monate Elternzeit nehmen dann bekommt aber auch nur er das Geld. Ich hoffe ich hab das richtig erklärt.
ach hier gibts die anträge und Infos http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html
Hallo, dein Mann muss unbedingt 7 Wochen vor Eintritt den Antrag beim Arbeitgeber stellen, damit er Kündigungsschutz hat. Falsch ist: nicht ein Elternteil bekommt Elterngeld in der Zeit, sondern beide!!!! Heißt, du hast bis zum 12. Lebensmonat deines Kindes Elterngeld und dein Mann für maximal 2 Monate innerhalb des gleichen Zeitraums oder nach diesen 12 Monaten. Richtig ist, Elterngeld wird ans Mutterschaftsgeld angerechnet, heißt, da bekommst du wahrscheinlich kein Elterngeld... Also "nur" 10 Monate. Ansonsten muss das im Antrag auf Elterngeld mitangegeben werden. Arbeitgeber erfährt es ja mit dem Antrag vom Mann und sonst stellt ihr ganz normal Kindergeldantrag (habe auch mich gemacht). Lg Lena
Oje ist das Kompliziert...leider bekomme ich gar kein Mutterschutzgeld, weil ich im letzten Jahr immer nur mal ein paar Stunden gearbeitet habe , wie ist das denn dann? Kann er quasi dann die 2 Monate nach der Geburt das Geld bekommen und ich danach? Fülle ich das so in dem Antrag aus, oder muss ich das vorher schon angeben? Vielen lieben Dank für deine Antwort.
Mutterschutzgeld bekommst du trotzdem von der KK so weit ich es weiß, auch ohne Arbeit.... Ansonsten kannst du nicht einfach schreiben, du nimmst ab dem 3. Lebensmonat Elternzeit, denn die 8 Wochen Mutterschutz gelten gesetzlich, die kannst du nicht einfach streichen, also nimmst du automatisch ab dem 1. Monat Elternzeit. Finde es auch doof, denn das ist für mich keine Elternzeit und rechnerisch beginnen die 3 Jahre nach dem Mutterschutz. Aber fürs Elterngeld zählt das wohl nicht. Warum will dein Mann Elternzeit nehmen? Einfach so oder dachtet ihr, dass ich so länger Geld bekommt? Wenn wegen Geld, dann würde ich nach den 12. Monaten von dir den Mann rein schreiben. Aber nützt ja nicht viel, denn dann bekommt er ja weniger Geld und du gar nichts (wenn du nur für 1 Jahr das Geld aufteilst). Lg Lena
Huhu :) wo wohnst du denn? Es gibt sicher ne Elterngeld/zeitstelle, die euch zur Beratung auch telefonisch zur Verfügung steht.
Allein Broschüren haben uns nämlich im speziellen auch nicht wirklich alle Fragen beantwortet, der Herr in der Beratungsstelle war aber sehr nett.
Mein Mann möchte nämlich wenn möglich 3 Monate (Geburtsmonate NICHT Kalendermonate.. auch wichtig zu wissen!!) nehmen.
Da die Firma ihn aber nicht solang entbehren möchte, haben wir mal mit Teilzeit gespielt und dazu kommt noch, dass ich bis jetzt Studentin und danach dann gleich in Mutterschutz und Elternzeit gehe...
Alles Rechungstechnisch sehr kompliziert und in jedem Fall dank Verdiest gibt es andere Lösungen. Also ich würd einfach mal anrufen, denn es gibt doch sehr viele Stolperfallen in die man tappen kann...
hab ich an euch auch noch eine Frage zu dem Thema: Man soll ja Elternzeit 7 Wochen vorher beantragen! Nun möchte mein Mann noch in einem halben Jahr ein-zwei Monate nehmen, damit ich schon mal ein Praktikum oder ähnliches machen kann... Muss er die JETZT, d.h. 7 Wochen vor der Geburt des Kindes oder generell 7 Wochen vor dem Beginn der dann anstehenden Elternzeit nehmen??? Da widersprechen sich Broschüren und Berater nämlich..
Also, der stellt EINEN Antrag auf Elternzeit und schreibt beide Zeiträume schon rein. Solange er die erste Frist wahrt ist alles ok! Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) stehen (§ 15 Abs. 1 BEEG). Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen (§ 16 Abs. 1 BEEG). Gleichzeitig muss erklärt werden, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann eine Elternzeit ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite genommen werden (§ 15 Abs. 2 S.1 BEEG). Also Frau stellt z. B. direkt nach Geburt den Antrag, weil Mutterschutz ja 8 Wochen dauert. Väter müssen dann ausrechnen wann die den Antrag stellen. LG Lena
So hattens wirs auch schon befürchtet...
Den zweiten Zeitpunkt der Elternzeit, also irgendwann in 9 Monaten können wir noch gar nicht sagen. Kommt ja darauf an ob und wann ich was finde...
Nagut, aber danke dir ganz lieb!!