Monatsforum August Mamis 2007

Jobfragen...

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Mitglied inaktiv

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Guten Morgen zusammen, ich hab da ein paar offene Fragen und ich glaube einige von Euch sind darin doch ganz fit...also bitte Hilfe:) Ich bin z.Z. im "Erziehungsurlaub" (3 Jahre beantragt) und bei meinem alten Arbeitgeber noch angestellt. Bin aber inzwischen umgezogen und habe auch vor zu kündigen. Wann sollte ich am besten kündigen und warum? Dann wollte ich mich heute als Aushilfe auf 400 EUR Basis bewerben...muß ich das meinem Arbeitgeber melden? Für Eure Antworten im Voraus schonmal vielen Dank LG Carrie


Mitglied inaktiv

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Du mußt deinen AG um Erlaubnis bitten wenn du während des "Babyjahres" (auf 400 €) arbeiten willst. Ich würde zum Ende hin kündigen, denn du bist doch kostenlos pflichtversichert. Wenn du jetzt schon kündigst, denke ich, verlierst du deinen Versicherungsschutz? Das weiß ich aber nicht so genau, dass nehme ich mal an. Bist zu zu weit weggezogen, daas su deine alte Arbeitsstätte nicht einfach so erreichen kannst? Ich meinte liegen dazischen mehrere 100 km?? Dann kündige wenn das Erziehungsjahr ausläuft wegen Umzug. Entweder du hast dann schon einen neuen Job oder du mußt dich dann 3 Monate bevor das Babyjahr ausläuft arbeitslos melden. Nur dann hast du Anspruch auf ALG 1. Liebe Grüße Vierermama PS Und wengen dem Versicherungsschutz frag doch mal im Forum Babyund Job nach oder Frau Bader Rechtsanwältin hier im RUB.


Mitglied inaktiv

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Hallo Vierermama, danke für die schnelle Antwort. Ja klar, die Versicherung ist natürlich wichtig. Mein Sohn ist ja auch auf mich versichert. Wenn ich meinen Job aufgebe, würden wir dann eben beide über meinen Mann familienversichert. Ich wußte eben nicht, wie das dann mit ALG ist, wenn ich jetzt schon kündige... Zwischen meiner alten Arbeitsstelle und dem neunen Wohnort liegen ca. 140 km. Das hört sich nicht viel, ich habe aber als Disponentin gearbeitet und hatte dementsprechend pendelunfreundliche Arbeitszeiten, die mit einem kleinen Kind - sofern man es aufwachsen sehen will :) - nicht so toll zu vereinbaren sind. Ich möchte mich nach den 3 Jahren um eine Stelle im neuen Umkreis bemühen. Ich dachte ein kleines Beschäftigungsverhältnis schafft neue Bekannte, ein paar Euro extra und man hat mal wieder das Gefühl der Bestätigung... LG


Mitglied inaktiv

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ja das kann ich nachvollziehen. Mir geht es auch so. Das Gefühl der Bestätigung , vorallem von meiner Familie fehtlt mir auch. Ich bin auch grad dabei mir was neues zu suchen. Versprochen, ich hatte am Montag wieder Kontakt zu einer PA aufgenommen, dass sie mich bis zum 01.07.09 vermittelt haben wollen. Da bin ich mal gespannt. Ich habe noch einen Satz von einer Bekannten im Ohr was das Erziehungsgeld betriefft. Solange du Erziehungsgeld beziehst, egal wie hoch, bist du versichert.( Aber alle Veränderungen müssen angezeigt werden.) Wie das aber ist, wenn man den alten AG während , sagen wir mal in der mitte der Babyzeit kündigt, weiß ich nicht. Ich würde kurz vorm auslaufen kündigen. Und dann auf jeden fall ALG 1 beantragen. Das bekommst du ein Jahr und hast anrecht auf einen Vermittlungsgutschein ect. was nach dem Jahr kommt, wissen wir alle Harz 4 oder Familienversicherung. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Noch ein Tipp von mir. Mir wurde auf dem AA gesagt, dass ich meinen Facharbeiterbrief Industriekauffrau mit Abschluß zerreißen könne. Nun ja ich bin ja auch schon 13 Jahre zu Huase. Desweitern sei man im Büro nach einem Jahr schon weg vom Fenster. Mann könnte sich nicht mehr als Facharbeiter bezeichnen wenn man nicht auf dem laufenden ist. Deshalb mein Tipp. 3 volle Jahre erscheinen mir auch sehr lang. Wenn du in der Branche bleiben willst, dann such dir einen 400 € Job im Büro. Vielleicht hast du dann nach Beendigung des Babyjahres auf eine volle Stelle oder Teilzeitstelle. Sonst geht es dir irgendwann so wie mir... Liebe Grüße


Caro345

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Wenn du zum Ende der Elternzeit kündigst, musst du 3 Monate vor Ablauf der EZ kündigen, da du sonst eine Sperre des AA riskierst. Tust du das nicht, hast du die Pflicht, am 1. Arbeitstag, also am 1. Geburtstag deines Kindes, zu erscheinen. Wenn du IN der Elternzeit kündigst, gilt die in deinem Arbeitsvertrag festgesetzte Kündigungsfrist. Ich denke mal (weiß es aber nicht genau!), dass du dann genau wie bei ner "normalen" Kündigung auch ne Sperre vom Arbeitsamt bekommst, es sei denn, du lässt dich vom AG kündigen. In der EZ kannst du woanders anfangen, aber nur, wenn der alte AG zustimmt, und nur bis 30 Std/ Wo. Weiß nicht, ob du dir das Elterngeld evt. auf 2 Jahre hast auszahlen lassen, dann wird das sicherlich auch irgndwie verrechnet, wnen du vor August den Minijob antrittst. Guck mal auf dieser Seite, da findest du ein Serviectelefon zu Fragen zur Elternzeit, da hab ich selbst auch schon angerufen: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/servicetelefon-kontakt.html