Mitglied inaktiv
..... de rHammer!!!! Die hat sich fast nimmer einbekommen vor lachen, als ich Ihr sagte, das ich ab 13.8. wieder zum Arbeiten komme. Abe rab 16.8. kann ich nimmer arbeiten. Da kam dann zuerst- wie nun doch? Warum nur drei Tage? Ich meinte dann nur, das am 16.8. mein zweiter mutterschutz anfängt, und da gings los- die hat sich fast gekringelt!!! Hatte letztes Jahr, als sie mich ansprach, ob ich noch eins will gesagt, das wir wohl keins mehr bekommen... Hab ihr dann unsere Geschichte kurz erklärt, und Ihr tat das richtig leid. Sie wusste auch, das wir viel von Hannah schon verkauft haben. Jetzt hab ich heute in der personalverwaltung angerufen, und da noch bescheid gegeben. Dann hab ich nachgefragt, wegs des MUSCHU- Geldes. Die meinte dann, das würde mir nicht zustehen!!! Aber ich hab nen unbefristeten AV, und gehe die drei Tage zwischen Erziehungsurlaub und MUSCHU ja arbeiten! Jetzt muss ich mich noch genau informieren, ob und in welcher höhe mir das zusteht!!! Wenn sich da jemand von euch auskennt, bitte melden!!! Ansonsten bin ich nur noch müde.... Was ich gerade schlafe, ist echt der Oberhammer!!! Meist schlaf ich hier auf dem Sofa bis spätestens 8 ode rhalb 9 ein.... Ausser an den Tagen, an denen ich arbeiten muss- da komm ich um 22.20 Uhr heim, schlafe aber meist bis 22.45 Uhr schon.... LG Ilona
schön Ilona das es so gelaufen ist- beim MUSCHUGeld kann ich Dir nicht weiterhelfen ....
In welche Woche bist du jetzt genau ? Wird doch bestimmt ab den 4 Monat besser
Frühjahrsmüde kommt bestimmt auch noch dazu
Ich bin nicht schwanger und auch hundtodmüde.... einfach nur furchtbar.
Die Reaktion deiner Chefin find ich absolut klasse.
Wie lange willst du dann zu hause bleiben? Wie gehts nach dem zweiten
Erziehungsjahr beruflich weiter?
Liebe Grüße
Hallo, freut mich das sie schon gut drauf ragiert hat!!!!!!!! LG Ramona
Super
Frag doch mal bei Nicole Bader hier im rub wegen dem Mutterschaftsgeld.
Das hab ich gelesen:
Höhe des Mutterschaftsgeldes
Werdende Mütter, die zum Zeitpunkt des Mutterschutzes fest angestellt sind, haben einen Anspruch auf Zahlung des Mutterschaftsgeldes in Höhe ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens aus den letzten 3 Monaten, wobei auch Überstunden mit berücksichtigt werden müssen. Von diesem Nettoeinkommen zahlt die Krankenversicherung 13 Euro pro Tag, während der Rest vom Arbeitgeber aufgestockt wird. Liegt das durchschnittliche Nettoeinkommen unter 390 Euro im Monat, tritt die Krankenversicherung alleine in Leistung. Als Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld erhält man Mutterschaftsgeld in genau der Höhe des Arbeitslosengeldes von der jeweiligen Krankenversicherung.
Kann mir nicht vorstellen, dass man sein volles Gehalt bekommt.
LG
super chefin!
Tolle Chefin-diese Reaktion haste dir verdient!!!
GLG Yvonne
Dir steht das volle Mutterschutzgeld zu, Du brauchst dafür nur 1 Tag arbeiten. Im Internet kannst Du dich nach dem Mutterschutzgesetz erkundigen. Das Geld wird dann vor der 1. SS berechnet. Alles Gute. ILKA