Monatsforum April Mamis 2023

Urlaubsanspruch Mutterschutz

Urlaubsanspruch Mutterschutz

Ivary849

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Hallo ihr Lieben :-) Ich gehe offiziell ab 15.3. in den Mutterschutz (ET 26.4.). Ich möchte aber früher gehen und meinen Resturlaubsanspruch von diesem Jahr nehmen und vorne dranhängen. Mein Chef war heute der Meinung, dass mir nur Januar/Feb/März zustehen, also 6 Tage. Ich habe im Internet und auch von einigen Freundinnen, die schonmal schwanger waren gehört,dass die gesamte Mutterschutzzeit zählt. Also demnach auch noch der April Mai und Juni (6 Wochen vorher, 8Wochen danach, pro Monat 2 Urlaubstage)... Kennt sich wer damit aus?? Was stimmt denn jetzt? Ich möchte mir die Urlaubstage nicht für später aufheben, weil ich nicht vor habe zurückzukommen, aber das weiß er natürlich nicht...ein Recht auf Auszahlung der restlichen Tage hätte ich ja dann quasi auch, wenn er mir den Urlaub nicht gewährt? Ganz liebe Grüße


Kitty84!

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Antwort auf Beitrag von Ivary849

Ja, genau! Die 6 Wochen vorher und auch 8 Wochen nachher erwirbst du dir ebenfalls deine Urlaubstage! Die Frage hatte ich neulich auch gestellt :)!


Ivary849

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Antwort auf Beitrag von Kitty84!

Danke dir! Also 6 Monate x 2Tage =noch 12 Tage Plus noch vom letzten Jahr.... Wenn ich ihm das deutlicher als vorhin sage, dann gibt's die nächste Diskussion...Die Lage ist sowieso gerade sehr angespannt...


Cloudy92

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Antwort auf Beitrag von Ivary849

Hallöchen. Dein Chef hat keine Ahnung Du hast vollen Urlaubsanspruch im Mutterschutz, da hat das Internet ausnahmsweise mal recht. Bei mir sind es im Jahr 31 Urlaubstage, Mutterschutz hab ich planmäßig ab 3.3., also hab ich noch 16 Urlaubstage. Liebe Grüße


Ivary849

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Antwort auf Beitrag von Cloudy92

Ja, entweder keine Ahnung oder absichtlich für blöd verkaufen... Dankeschön, da muss ich noch einiges klären


Schildihildi

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Antwort auf Beitrag von Ivary849

Ach du meine Güte, gut, dass du fragst. So habe ich festgestellt, dass ich 5 Tage mehr habe. Hab doch glatt die 8 Wochen danach vergessen die Arbeit wird sich freuen


Ivary849

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Antwort auf Beitrag von Schildihildi

Ja mein Chef auch.. Wenn ich zurückgehe, wäre es was anderes. Dann hat man im Rückkehr-Jahr viel Urlaub, was ja auch viele Vorteile hat. Aber aktuell sehe ich es echt nicht ein bis zum letzten Tag zu arbeiten...


Schildihildi

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Antwort auf Beitrag von Ivary849

Ach, darf man den mitnehmen? Ich weiß noch nicht ob ich zurück komme, ehrlich gesagt. So eine Elternzeit ist ja eigentlich ein guter Cut für was Neues.


Kitty84!

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Antwort auf Beitrag von Schildihildi

Ja, den kannst du mitnehmen! Selbst bei einem AG-Wechsel...also mit zum neuen Arbeitgeber! Das hat auch nix mit dem Mutterschutz oder der Elternzeit zu tun sondern ist allgemein so! Und: Elternzeit kann man diesbezüglich auch clever oder weniger clever legen! Auch für die Männer wichtig: nie ganze Monate vom 1. an nehmen...dann gibt's dafür nämlich keinen Urlaub! Nehme ich beispielsweise vom 2.3. bis 2.5. Elternzeit, habe ich für beide Monate vollen Anspruch! Liebe Grüße und allen eine gute Nacht!


Lui

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Antwort auf Beitrag von Kitty84!

Das mit der Elternzeit ist aber auch vom Betrieb zu Betrieb anders. Mein Mann kann nur immer vom Tag der Geburt bzw. Datum im anderen Monat einen ganzen Monat nehmen. Wenn’s Kind am 3.4. kommt dann immer erst am 3. vom Monat. Am 1. wird auch der Urlaub gekürzt. Ich müsste jetzt auch mal fragen, wie viel resturlaub und Stunden ich noch habe.


Schildihildi

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Antwort auf Beitrag von Kitty84!

Interessant. Wir dürfen nämlich nicht einmal Urlaub mit ins nächste Jahr nehmen.


Suomi

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Antwort auf Beitrag von Schildihildi

Aufpassen muss halt beim Elterngeld. Das gibt es nur in Lebensmonaten und nicht so wie man will. Ansonsten kann man den Urlaub natürlich mitnehmen bis nach der Elternzeit. Anspruch den Urlaub vorher zu nehmen, hat man aber auch nicht. Wenn man nach der EZ nicht zurückkehren will, wird in der Regel der Resturlaub einfach ausbezahlt. Man kann keine Resturlaub mit zu einem neuen Arbeitgeber nehmen!?


Anao89

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Antwort auf Beitrag von Lui

Das wäre mir neu, dass die Firma da Mitsprache recht hätte! Eigentlich gilt das nur für das Elterngeld! Elternzeit ist IMMER frei wählbar. Genau wie Urlaub. Der Arbeitgeber kann bei fristgerechter Einreichung noch nicht mal wiedersprechen. Lese dich einfach mal ins Gesetz ein! Liebe Grüße