MarsT
Hi, wollte zu der Diskussion unten auch noch mein Senf dazu geben. Also da ich ja die letzten Jahre schon zwei mal durch den ganzen Beantragungs-Zirkus musste. 1. Mutterschaftsgeld: eine Woche vor Mutterschutz beginn bekommt man den "gelben Schein" vom Arzt. Der muss vom Arbeitgeber ausgefüllt werden und zur Krankenkasse geschickt werden. Damit sind die 13€ pro Arbeitstag Mutterschaftsgeld beantragt. Bei mir wurde der Betrag auf 2x ausgezahlt. Der Rest wird vom Arbeitgeber bezahlt. (Wie die normalen Gehälter bezahlt werden also auf 3x) So dass man dann während dem Mutterschutz (6 Wochen vor ET bis 8 Wochen nach ET) sein normales Gehalt hat. 2. Kindergeld: wird nach der Geburt beantragt, da man hierfür die Geburtsurkunde benötigt. (Antrag hierfür gibt es unter Arbeitsagentur.de) Vorbereiten kann man das alles natürlich vor der Geburt. Abgegeben habe ich es beim Arbeitsamt, die den Antrag dann an die Familienkasse weiterleitet! 3. Elterngeld: wird auch nach der Geburt beantragt, da auch hier die Geburtsurkunde benötigt wird. Auch hier muss etwas vom Arbeitgeber ausgefüllt werden. Den Antrag habe ich bei mir auf dem Rathaus geholt, gibt's aber auch im I-Net (Abhängig vom Bundesland). Auf dem Rathaus wurde der Antrag auch wieder abgegeben. Die schicken es dann weiter zur Richtigen Stelle. Hier in BaWü ist es die L-Bank Ich würde das Geld nur auf ein Jahr ausbezahlen lassen! Habe schon ein paar mal gehört, dass es bei zwei Jahre viele Abzüge gibt und man letzten Endes damit schlechter fährt und eigentlich nur 18 Monate ausbezahlt bekommt. Beraten kann hierzu z.B. Pro Familia, Caritas usw. Falls ihr dann wirklich zwei Jahre zu Hause bleiben wollt, gibt es noch folgende Sachen, die Beantragt werden können: Wohngeld, Kindergeldzuschlag und hier in BaWü noch Landeserziehungsgeld (da weiß ich nicht, ob es das auch in anderen Bundesländern gibt) Diese Gelder sind aber allesamt abhängig vom Einkommen... Also es muss mindestens so und so viel aber höchstens so und so viel Verdient werden! Noch irgendwelche Fragen? Immer her damit, hoffe das ich euch etwas helfen konnte.
Wow Super danke :-) du hast mir echt geholfen
Freut mich!
elterngeld vom Arbeitgeber was ausfüllen lassen. woe ist das wenn ich "arbeitslos" bin?
Aber du bist ja nicht schon die 12 Monate vor Geburt Arbeitslos oder? Bei meinem Ersten Sohn haben auch nur die Lohnbescheinigungen gereicht. Beim zweiten hab ich eine Seite beim AG ausfüllen lassen. Heißt: Arbeitgeber-Bescheinigung für Geburten/Adoptionen ab 01.01.2013 bei ausschließlich nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit Wie gesagt ist auch Bundesland abhängig. http://www.l-bank.de/lbank/xml/suche.xml?startpos=11&walking=true&ceid=112422&send=Suchen&suchstring=Elterngeld Wenn man nur den Mindestsatz bekommt wird man nichts ausfüllen lassen müssen.
Elterngeld antrag hab ich mir den vom letzten jahr angeschaut und da war kein blatt der vom ag ausgefüllt werden sollte....wundere mich gerade... Das einzige was die wollten waren die letzten 12 lohnzettel... Was meinst du?
Habs jetzt gelesen aber hoffe mal doch das die lohnzettel reichen
beim kindergeld gibt es zwei antraege... einen so genannten neuantrag fuer das erste kind in der familie. dazu benoetigt man die geburtsurkunde des kindes UND seit neusten auch die STEUERIDENT NR vom KIND...und auch vom antragssteller dann gibt es einen kurzantrag fuers kindergeld wenn lediglich ein weiteres kind in die familie geboren wurde. dazu benoetigt man die oben genannten unterlagen sowie die kindergeld nummer.
Stimmt niti! Die Identnummer wurde glaub automatisch bei Anmeldung des Kindes dann zugeschickt!?!
Ich habe das Elterngeld auf zwei Jahre gehabt und null Abzüge. Mein Arbeitgeber mußte auch nichts ausfüllen. Ist wohl überall anders.
Scheint wohl überall anders zu sein. Eine Freundin ( mit Zwillingen) und eine andere Freundin (mit einem Mädchen) haben erzählt, dass sie ein Haufen Abzüge hatten und im Endeffekt nur 18 Monate ausbezahlt bekommen. Hab meins immer nur auf ein Jahr ausbezahlen lassen, darum kann ich da nicht aus eigener Erfahrung berichten!
habe gerade gelesen das dieses landeserziehungsgeld in bawü abgeschafft wurde zum 31.10.2012... nur mal als info..nachzulesen hier http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/landeserziehungsgeld.xml?ceid=100385
Okay, danke für den Hinweis, dass hatte ich jetzt auch noch nicht mitbekommen! Für meinen kleinen, der 27.09.11 geboren ist, habe ich es nämlich im Oktober 12 beantragt und bewilligt bekommen. Aber gilt ja jetzt erst für die Kinder die ab 31.10.12 Geboren sind!
Das Elterngeld wird doch die ersten 8 Wochen auf das Mutterschaftsgeld angerechnet, oder? Was ist wenn man kein Mutteschaftsgeld bekommt, gibt es dann volles Elterngeld auch die ersten 3 Monate?
ja wenn man kein mutterschaftsgeld erhaelt dann bekommt man das eg die ersten monatebgezahlt...
Und man kann nach dem ersten lebensjahr, wenn man zu hause bleibt, dann das neue betreuungsgeld beantragen :-)
ist zwar nicht viel, aber besser als nix
Danke, habe mal die Anträge gedruck, mal sehen wann ich sie anfange, was fertig ist kann schneller weg!
Da das Betreuungsgeld noch ganz neu ist, kenn ich mich damit nicht aus! Meine Kinder sind auch ab 15 Monate bzw 12 Monate schon 3 bzw 2 Tage in der Woche in den Kindergarten gegangen! Aber schau mal hier. Da steht, dass eventuell nur Gutscheine bekommst! http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/ Achja, wenn man Kindergeldzuschlag beantragt und dann auch bewilligt bekommt, dann steht dir auch das sogenannte Bildungspaket zu. (Kindergarten/ Schulausflüge /Mittagessen /Hobby ... können dann vom Jugendamt übernommen werden!)