Monatsforum April Mamis 2013

Nochmal zu den Gehaltsnachweisen beim Elterngeld

Nochmal zu den Gehaltsnachweisen beim Elterngeld

Sunny_79

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Sorry, dass ich ständig mit dem Thema Elterngeld nerve. Man muss doch die letzten 12 Lohnzettel (Kopien) beifügen. Mir ist aber so als ob der Arbeitgeber da auch noch etwas ausfüllen muss. Also so eine Art Übersicht, in welcher er die jeweiligen Nettolöhne der vergangenen Monate einträgt und somit bestätigt. Ich finde dazu aber gar nichts im Elterngeldantrag. Oder rechnet sich das Amt den Nettolohn tatsächlich nur über die Lohnscheine aus? Da kann doch soviel falsch laufen. Bei mir sind immer tausend Positionen auf der Gehaltsabrechnung. Mal wird hinzuaddiert und mal abgezogen. Das Amt kann daher nicht einfach nur das Nettoentgelt nehmen, weil das nicht passen würde. Ich zahle bspw. noch den geldwerten Vorteil von meinem Auto ab. Und der Betrag wird mir auch noch vor dem Auszahlungsbetrag abgezogen. Ich befürchte das das Amt dann die falschen Zahlen ansetzt, wenn der Arbeitgeber diese nicht noch einmal bestätigt.


wichtelfrau

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Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Hallo sunny, ich hab mal das gefunden was man dazu legen muß:-) Die folgenden Unterlagen sollten zur Antragstellung mitgebracht werden: Geburtsbescheinigung des Kindes * Nachweise zum Einkommen vor der Geburt * Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit


Kore

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Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Hallöchen, ich denke dass die bei den Elterngeldstellen schon wissen, was sie tun. Sie machen schließlich den ganzen Tag kaum was anderes. Meist ist in den Lohnabrechnungen ja auch ersichtlich, was regelmäßige Bezüge und was Einmalbezüge sind oder eben den Unterschied zwischen Nettolohn und Auszahlungsbetrag. Diese Übersicht, die der AG ausfüllen musste (sowas gabs anscheinend mal) war wohl auch so oft falsch, dass die Elterngeldstellen lieber den original-Lohnzettel wollen. Der Lohnzettel ist übrigens sicherer als da was der AG ausfüllt, weil der ja nicht fälschbar ist. Grüßle Kore


Katjameyer

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Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Ich hab ein extra Schreiben an meinen AG schicken müssen welches dann ausgefüllt dem Antrag zugefügt wird! Bin aber Beamtin und da läuft es vielleicht bissl anders!?


Kore

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Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Ja ich glaube eben zum einen, dass die das jetzt geändert haben (hatte mir im letzten Jahr schion ma einen ausgedruckt und da war der ganze Antrag noch anders und so ein Wisch dabei). Und zum anderen ist es bei Beamten tatsächlich noch anders, soviel ich weiß.