Sunny_79
Ich hab hier grad die Bescheinigung zum Mutterschaftsgeld für die Krankenkasse vor mir liegen.
Könnt ihr mir sagen, was ich unter
3. am ... zuletzt gearbeitet
und
4. mir Arbeitsentgelt bis zum ... zusteht
eintragen muss?
Mein letzter Arbeitstag war der 20.02. Vom 21.02.-01.03. hatte ich Resturlaub. Mein Mutterschutz startet offiziell am 04.03. (da am 02.03. und 04.03. Wochenende ist).
Blick da nicht so ganz durch, was jetzt genau für Daten reinmüssen, weil im Internet auch überall was anderes steht. Beziehe ich Arbeitsentgelt bis zum 03.03 also dem Sonntag? Ich bin verwirrt...
Hallöchen! Also ich würde an deiner Stelle einen Zettel beifügen, so wie du es jetzt auch aufgelistet hast. Bei mir war es etwas einfacher, ich bin seit November mit komplettem BV zuhause und da hab ich dann den Tag genommen an dem ich wirklich zuletzt gearbeitet habe. Und bei Arbeitsentgeld muss man doch den Mutterschutz mit einrechnen oder nicht? Du bekommst doch anteiliges Arbeitsentgeld bis in den Juni...... Ich hab einfach im Anschreiben meine und die Kontaktdaten des Arbeitgebers angegeben, wenn was unklar ist melden die sich wohl.
Ich bin überfragt. Werd es dann wohl so machen wie du sagst und alles in einem Schreiben erklären.
die meisten kk haben doch geschaeftstellen in der naehe oder beratungshotline...frag doch genau da nach die koennen bestimmt helfen
Oh, da muss man was eintragen? Ich habe es so wie ich es bekommen habe, also wie einen Krankenschein, einfach an die Krankenkasse geschickt. Die werden den Wisch schon zurück schicken, wenn sie noch was brauchen ^^
Ja, man muss die Rückseite ausfüllen. Da stehen verschiedene Angaben wie Name, Anschrift, Arbeitgeber, Anschrift, Kontoverbindung und eben diese blöden Fragen...
Schleich mich mal kurz rein ;-) Also ich war krank geschrieben, hatte dann noch Resturlaub und dann ging es nahtlos in den Mutterschutz über. Ich hab bei Punkt 3. meinen eigentlich letzten Arbeitstag eingetragen (also so als wenn ich keinen Urlaub gehabt hätte). Schließlich hat der Urlaub damit ja nichts zu tun, der steht dir ja vom Arbeitgeber noch zu. Wegen Punkt 4 war ich mir auch unsicher. Ich hab den Zettel direkt bei meiner Krankenkasse abgegeben und die Dame hat dann gemeint das wäre nicht schlimm, da sie eh den Arbeitgeber anschreiben und das wohl nachprüfen und sich bescheinigen lassen. Ich nehme mal stark an, dass das immer so gemacht wird - sonst könnte man ja immer irgendwas reinschreiben. LG aus dem Märzbus
Ich bin damit zu KK die hat das selbst ausgefüllt. ich habe nur Kontonummer und meine Angaben gemacht. lg
Hab meinen Zettel auch weggeschickt. zu3. schreibst du: am 01.03. 2013 zuletzt gearbeitet. Denn Urlaub wird ja auch bezahlt. zu4. Arbeitsentgelt bis zum 01.03.2013 Hoffe, ich konnte dir helfen. LG
Also mir ging es genauso wie dir. Wußte auch nicht, was ich bei Punkt 3und4 eintragen soll, habe dann bei der Krankenkasse angerufen, und der nette Mann hat gesagt ich soll bei 3 den tatsächlich letzten Arbeitstag eintragen, das wäre bei dir der 20.2. Bei 4 käme dann der letzte Urlaubstag rein.Also 1.3. Hatte nämlich vorm Mutterschutz auch Resturlaub. LG
Hallo ihr Lieben,
danke für eure zahlreichen Antworten. Wie ihr seht gehen selbst hier die Meinungen auseinander.
Ich werde es jetzt wirklich so gemacht, dass ich es offen lasse und ein Begleitschreiben beifüge, indem alle Daten aufgeführt sind (Beginn Muschu, letzter Arbeitstag, Resturlaub usw.). Davon soll sich meine Sachbearbeiterin dann das Richtige raussuchen. Ich habe im Internet mehrfach gelesen, dass das kein Problem ist. Ich vertrau auch nicht so auf die Auskünfte bei der Krankenkasse. Selbst da gibt es unterschiedliche Aussagen laut Internet.
Ich frag mich ohnehin warum die zwei Fragen da draufstehen. Denn letztendlich ist doch der voraussichtliche ET und der daraus resultierende Beginn des Mutterschutzes für die Zahlung der Krankenkasse von Bedeutung. Naja, Bürokratie eben.
die zwei fragen stehen da weil es dir vor der geburt frei gestellt ist ob du in den mutterschutz gehst oder nicht (nach der entbindung musst du da darf dein chef dich nicht weitrer beschaeftigen, aber vor der geburt ist das eine kan. bestimmung theoretisch koenntest du vom arbeitsplatz direkt in.den.kreissaal gehen)