Monatsforum April Mamis 2013

hat jemand vielleicht Ahnung?

hat jemand vielleicht Ahnung?

Cookie 2204

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Huhu ihr Lieben Also es geht um folgendes: Als ich schwanger war lief mein Arbeitsvertrag Ende November aus und ich habe dann bis zum Mutterschutz ALG I bekommen. Ich habe ein Jahr Elterngeld beantragt. Also muss ich mich ja wieder Arbeitssuchend ab April melden. Nun habe ich gehört man muss ein kita Beleg vorzeigen wenn man sich dort meldet. Nun ist das so das wir uns entschlossen haben mausi erst mit zwei Jahren in die Kita zu stecken. Mein Freund hat eh immer Spätschicht und ich könnte so vormittags problemlos arbeiten gehen. Selbst wenn es mal ein nachmittag wirs könnte meine Mutter sich um mausi kümmern. Jemand Ahnung? Liebe Grüße


tama.98

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Antwort auf Beitrag von Cookie 2204

Ne Freundin von mir hatte ein sehr ähnliches Problem.ihre Tochter ist jetzt 2,und sie bekommt nun ihr zweites Kind.da sie also eh wegen dem Baby Zuhause ist,sah sie kein Grund einen Kindergartenplatz zu suchen.jetzt hat das Arbeitsamt Druck gemacht,und sie musste nen Kindergartenplatz haben. Total albern eigentlich,weil wenn die das Kind Zuhause betreuen will und kann,könnte der Staat sich das Geld für den Kindergarten sparen! Sie hat auch durch ihren Mann viel Unterstützung,wenn er von der Arbeit kommt oder frei hat. Aber laut Amt Brauch sie den Platz!logik lässt grüßen!


DasBabY85

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Antwort auf Beitrag von Cookie 2204

Hmm vorweg, ich habe absolut keine ahnung! Mir stellt sich nun die frage, bist du darauf angewiesen leistungen zu beziehen, weil ich würde salopp sagen, wenn nicht ist es ja erstmal pumpe düse ob du nen platz hast, keine leistungen= keine verpflichtungen dem amt gegen über! Aber wissen tu ich des auch nicht, am einfachsten wäre es eig vorweg nen berarungstermin zu vereinbaren ( so sieht zumindest mein plan aus) Liebe grüße


aprilagain

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Antwort auf Beitrag von Cookie 2204

Hallo, wenn ich das richtig verstehe, geht es zu erst mal um das ALG1. Mir wurde gesagt, dass wenn ich dem Arbeitsmarkt z.b. nur in Teilzeit zur Verfügung stehe, ich auch nur das ALG1 anteilig bekommen. Da vormittags für die Betreuung gesorgt ist, könntest du vormittagsarbeiten d.h. würdest halbes ALG 1 bekommen. Das du einen Kindergartenplatz vorweisen musst, könne sie nicht verlangen, Kind könnte ja auch von Oma betreut werden, kann dann allerdings sein, dass sie eine entsprechende Erklärung verlangen. Das du den ganzen Tag arbeiten gehen kannst, darfst du nur angeben, wenn es auch so ist (wäre sonst Betrug) und du müsstest dann eventuell auch eine entsprechende Stelle annehmen bzw. kann halst nicht sagen, die Stelle nehm ich nicht, weil ich keine entsprechende Betreuung hab. Hoffe das war einigermaßen verständlich! lg Sabrina