Monatsforum April Mamis 2013

Frage zu Elternzeit

Frage zu Elternzeit

Sunny_79

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Hallo ihr Lieben, ich habe mal eine Frage zur Elternzeit. Vielleicht kennt sich da jemand von euch aus. Also ursprünglich wollte ich 1 Jahr Elternzeit nehmen, also so dass ich jeden Monat meine 65% Elterngeld erhalte. Danach wollte ich dann zunächst verkürzt auf 30 Stunden arbeiten gehen. Jetzt habe ich aber gelesen, dass man während der gesamten Elternzeit einen Kündigungsschutz genießt. Da man auch während der Elternzeit bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten gehen kann, überlege ich jetzt, ob es es nicht sinnvoller wäre gleich 3 Jahre Elternzeit zu beantragen. So dass ich mir wie gehabt das Elterngeld im ersten Jahr auszahlen lasse und danach die 30 Stunden arbeiten gehe. Ich denke zwar nicht, dass ich gekündigt werde, aber sicher ist sicher. Warum also nicht nutzen, wenn es doch aufs gleiche hinausläuft? Nun suche ich aber nach Nachteilen, die mir dadurch entstehen könnten. Es muss doch irgendwelche geben (z.B. kein Anspruch auf Krippenplatz während der Elternzeit etc.)??? Ich bin über jeden Ratschlag dankbar! lg Sunny


Whyoming

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Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Da kann ich dir leider nicht helfen, aber die überlegung hatte ich auch schon. Bin sehr auf eine Antwort gespannt!


Sunny_79

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Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Ich habe im Internet schon mal folgende Statements auf eine identische Frage gefunden: 1. "...In Deinem Fall auf jeden Fall Kündigungsschutz. So lange Du in Elternzeit bist kann Dir dein AG nicht kündigen. Außerdem darfst Du nicht mehr als 30 Std./Woche arbeiten. Arbeitest Du in einer Firma mit mehr als 15 Mitarbeitern? Dann hast Du gemäß Elternzeitgesetz auch einen anspruch auf Teilzeitarbeit. Wenn nicht wirds schon schwierig. Entweder Dein AG läßt Dich netter Weise nach Absprache Teilzeitarbeiten oder er tut es nicht, dann müßtest Du ohne Teilzeit Deinen Vollzeitvertrag erfüllen. Oder eben Dein AG stellt Dich frei das Du woanders arbeiten kannst. Tut er das auch nicht kannst Du während der Elternzeit Arbeitslosengeld bekommen..." 2. "...Wenn ich richtig informiert bin hat es außerdem Vorteile für die Rente (falls wir noch welche kriegen werden... ) wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest. Dann wird das nämlich wohl wie Vollzeit-Arbeit gewertet und entsprechend in die Rentenberechnung einbezogen. Wenn du nicht in Elternzeit bist, dann zählen nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden. Weiß ich aber auch nur über zig Ecken, also keine Gewähr!..." Also bisher klingt es fast danach, dass es nur Vorteile hat. Ärgert mich, dass man nie über sowas informiert wird. Viele Mamas gehen dann erstmal verkürzt arbeiten. Und ich denke mal, dass die meisten nur 1 Jahr in Elternzeit gehen und danach normal auf 30 Stunden oder so verkürzen...eben aus Unwissenheit.


w-chen

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Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Also ich weiß es nicht sicher, aber eine Kollegun von früher hatte vor zwei Jahren Elternzeit beantragt und zwar für drei Jahre, wobei sie sowohl im ersten als auch im zweiten Jahr gar nicht arbeiten gegangen ist. Im dritten Jahr, also ab Anfang Januar diesen Jahres macht sie Teilzeit. Während der Zeit, wo sie nicht gearbeitet hat, hat sie auch keinen KiTa-Platz bekommen. Ob das jetzt war, weil eben alles voll war oder weil sie eben komplett zu Hause war weis ich nicht. Ist ja aber auch nicht dasselbe, was du/ihr vorhabt. Soll ich sie trotzdem, wenn ich sie das nächste Mal sehe mal fragen, warum genau sie keinen Platz bekam? Muss dazu sagen, KiTa ist ja sowohl Länder als auch Gemeindensache und sie ist aus Rheinland-Pfalz. Weiß nicht, ob das dann wieder übertragbar wäre.....


Sunny_79

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Antwort auf Beitrag von w-chen

Ja das wäre super, wenn du sie mal fragen würdest. Aber ich kann mir das mit dem Krippenplatz nur schwer vorstellen. Ich kenne soviele Leute, die 1 Jahr zu Hause sind und im Alter von 9 Monaten oder so sind die Kinder schon bei Tagesmüttern. Kinderkrippen nehmen ja ohnehin meist erst Kinder ab 1 Jahr. Hmm....schwierig.


Kerstin13

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Hallo Sunny, Elternzeit und Elterngeld sind 2 verschiedene Dinge. Um Elterngeld beziehen zu können, musst Du in Elternzeit sein. Wenn Du nach dem Elterngeldbezug weniger arbeiten möchtest als jetzt, ist es nur von Vorteil, wenn Du nicht Deine "normale" Stundenzahl in Deinem grundsätzlichen Vertrag reduzierst, dann hast Du nämlich kein Anrecht mehr auf Stundenerhöhung. Es ist dann immer günstiger im Rahmen von Elternzeit Stunden zu reduzieren, Du hast dann auch einen anderen Anspruch darauf und eben Kündigungsschutz. Nachteile sehe ich gar nicht und würde das direkt so beantragen. Viele Grüße, Kerstin


Sunny_79

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Antwort auf Beitrag von Kerstin13

Ja, Elternzeit und Elterngeld muss man trennen. Ich habe jetzt schon soviel darüber gelesen. Möchte halt nix falsch machen und das bestmögliche Ergebnis erzielen. Das mit dem Arbeitsvertrag ist nochmal ein super Tipp! Das wursste ich noch nicht. Tausend Danke! Ich denke, wenn nicht noch etwas nachteiliges kommt, dann werde ich 3 Jahre Elternzeit beantragen und nach dem ersten Jahr aber in Teilzeit arbeiten gehen. Tolle Sache, wenn das so funktioniert!!!


Sunny_79

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Antwort auf Beitrag von Kerstin13

Achso, zwei Fragen habe ich noch: 1.Erhalte ich in der Zeit ganz normal Sonderbezüge wie Weihnacht- und Urlausgeld sowie Gewinnbeteiligungen? Macht es diesbezüglich einen Unterschied, ob ich Teilzeit in Elternzeit oder Teilzeit "normal" gehe? 2. Was ist wenn Überstunden anfallen? Ich habe gehört, dass man extrem darauf achten muss unter seinen 30 Stunden zu bleiben. Oder gilt das nur für den Bezug des Elterngeldes (welches ich nach dem Jahr ohnehin nicht mehr beziehe)? Was passiert, wenn mal 32 Stunden o.ä. angefallen sind? Fragen über Fragen... Danke schon einmal!


Kerstin13

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Antwort auf Beitrag von Sunny_79

zu 1. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dort einen Unterschied geben darf, aber da würde ich die Personalabteilung fragen. zu 2 gute Frage, vielleicht kommt es darauf an, ob Du die Stunden ausbezahlst bekommst oder zeitnah abfeierst oder sie gestrichen werden. Interessant ist das aber nur bei Elterngeldbezug, trifft also nicht auf Dich zu. Teilzeit in Elternzeit kannst Du ja theoretisch mit 99,9% Deiner normalen Arbeitszeit machen, dann sollte es aiuch egal sein, wenn Du mal ein bisschen mehr arbeitest. Viele Grüße, Kerstin


w-chen

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Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Also, ich habe mal meine ehemalige Kollegin aus Rheinland-Pfalz gefragt. Es ist zwar nicht so, dass man keinen Anspruch auf einen KiTa-Platz hat, wenn man in Elternzeit ist und gar nicht arbeitet, aber es gibt wohl bei unzureichender Platzanzahl Vergabekriterien und man landet dann auf einem schlechteren Vergabeplatz. Sie hätte doch einen Platz haben können, aber der wäre über 20 km entfernt gewesen. Kann verstehen, dass das für sie nicht in Frage kam!


Kerstin13

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Antwort auf Beitrag von Sunny_79

hallo Sunny, was den KiTa Platz angeht, so hat auch da die Vergabe nichts mit der Elternzeit zu tun sondern mit dem Bedarf zu tun, also ob Du 30h in Elternzeit oder ohne Elternzeit arbeitest, ändert an Deinem Bedarf nichts. Wenn Du 0 Stunden arbeitest, ist es halt schwer den Bedarf zu begründen, jedenfalls für unter 3 jährige. Ich kenne weitgehend folgende Vergabekriterien: 1.Kinder, deren Lebenssituation einen besonderen Bedarf hervorruft 2. Alleinerziehende 3. Familien mit niedirgen Einkommen 4. "normale" Familien Viele Grüße, Kerstin


Sunny_79

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Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Ich danke euch auf jeden Fall für eure Antworten! Echt? Alleinerziehende rücken nach vorn? Das wär aber toll. Ich muss mich da mal in einer Krippe informieren. lg Sunny


dorenerb

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Antwort auf Beitrag von Sunny_79

Hallo Sunny, ich würde zwei Jahre Elternzeit beantragen und das dritte Jahr auf Antrag aufheben. Das kannst du bis zum achten Lebensjahr nehmen. Bietet sich z.b.für die Einschulung an. Wenn du im zweiten Jahr arbeiten willst oder musst, ist das Recht auf Teilzeit einfacher wahrzunehmen. Das dritte Jahr kannst du bis acht Wochen vor Ablauf deiner Elternzeit dann immer noch nehmen, wenn das für dich und die Firma dann einfacher ist. LG Mirijam


Sunny_79

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Antwort auf Beitrag von dorenerb

Hallo Mirijam, danke für deine Antwort. Weißt du ob mir das Unternehmen auch ablehnen kann im zweiten Jahr der Elternzeit zu arbeiten? Muss ich das vorab zusammen mit dem Elternzeitantrag aushandeln oder wie läuft das? Nicht dass ich dann dastehe und nicht arbeiten darf. Lg Sunny