Monatsforum April Mamis 2013

Frage aus März Bus wegen Elterngeld/Elternzeit Vater

Frage aus März Bus wegen Elterngeld/Elternzeit Vater

Jeanny1984

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Mädels, ich hab da mal eine ganz wichtige Frage wegen dem Elterngeld, ich hoffe, jemand kann mir helfen. Ich komme aus dem März Bus rüber zu euch, habe die Frage bei uns aber natürlich auch schon gestellt. aber je mehr Angtworten, umso besser ET hab ich 26. März Mein Freund möchte den ersten Lebensmonat mit zuhause bleiben und dann im Sommer nochmal einen Monat, das entspricht also den beiden Partnermonaten. Er muss die Elternzeit ja bald bei seinem AG beantragen (die 7 Wochen vorher), aber wie macht man das dann richtig wegen dem Elterngeld? Weil Elterngeld bekommt man ja nach Lebensmonaten, aber wir können ja heute nicht wissen, wann Krümel zu Welt kommt. Was beantragt er denn da bei seinem AG? Weil ich lese überall, dass es dann erhebliche Einbußen in den Zahlungen gibt, wenn sich die Elternzeit nicht 100%ig genau mit den Lebensmonaten (also dem Elterngeld) decken. D.h. er kann ja jetzt gar nicht sagen er will Elternzeit ab 1.April und dann nochmal ab 1. August, weil wenn Krümel zum Stichtag kommt, am 26. März, dann wär ja der erste Lebensmonat 26. März bis 25. April. Dann würde man ihm ja anteilig das Gehalt vom März auf das Elterngeld vom April anrechnen. Versteht ihr, was ich meine? Das ist doch alles ein risengroßer Blödsinn, wie soll man das denn richtig machen? Oder muss er beim AG einen Antrag stellen, dass er vorraussichtlich zum Stichtag in Elternzeit gehen will mit der Option, das kurzfristig zu ändern, sollte sich der Geburtstermin verschieben? Aber welcher AG lässt sich denn auf sowas ein? Ich bin überfordert, ich hoffe, jemand von euch weiß Rat!


paula80

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Mein Mann hat gerade seinen Antrag beim AG gestellt, deswegen habe ich die Formulierung noch auf dem Bogen so halb im Kopf. Also ihr könnt Elternzeit nehmen entweder ab einem bestimmten Datum (z.B. 01.04.2013) oder "ab Geburt" schreiben, dann gilt das Geburstdatum des Kindes. Den voraussichtlichen ET müsstet ihr dazuschreiben. So war es zumindest bei uns. 7 Wochen vorher muß der Antrag eingereicht werden, Väter haben aber "nur" 8 Wochen vor ET "Vaterschaftsschutz". Solltet ihr den Antrag z.B. 9 Wochen vorher stellen und er wird mal schnell gekündigt, besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Ist vielleicht erwähnenswert wenn der Mann in einem kleinen Betrieb arbeitet wo es sowieso nicht gerne gesehen wird wenn Männer in Elternzeit gehen. LG


Kirsche874

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Um Elterngeld zu beziehen muss man mindestens 2 Monate am Stück nehmen Hatte einen bekannten und da ging es auch nicht, es sei denn es hat sich etwas geändert.


Jeanny1984

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Antwort auf Beitrag von Jeanny1984

Oh ich danke dir für deine Antwort! Das klingt natürlich plausibel von der Formulierung her. Mit dem Kündigungsschutz weiß ich, aber mein Freund arbeitet als Anlagenfahrer in einem Großbetrieb, da müssen wir uns zum Glück wegen Kündigungssutz keine Gedanken machen. Klar, die schreien auch nicht "juhu", aber im aller schlimmsten Fall sagt der Meister, es geht gerad nicht, weil er keinen Ersatz findet. Abe rich denke positiv. Aber vielen lieben Dank erstmal für deinen Tipp!


Jeanny1984

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Antwort auf Beitrag von Jeanny1984

Na ich nehme ja die vollen 12 Monate Elternzeit und mein Freund die beiden Partnermonate. Und die können dann wohl gesplittet werden, so hab ichs zumindest gelesen. Ach Gott, das ist alles sooo kompliziert...


paula80

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Also wenn dein Freund Elternzeit will, kann der Meister auch nicht sagen dass es gerade nicht geht. Wenn er das will, steht ihm das hier zu, ohne wenn und aber, wir dir eben! Mein Mann arbeitet auch in so einem riesigen bekannten Unternehmen, da ist es auch wurscht, das ist natürlich gut für uns. Aber es ist halt erwähnenswert mit dem Kündigungsschutz. Ich wüßte jetzt nicht warum man die Zeit nicht gespittet nehmen kann, bin der Meinung das haben Freunde von uns auch so gemacht, aber darüber bin ich nicht genau informiert. Kannst ja notfalls in der Elterngeldstelle anrufen und fragen.


Krümelkugel

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Antwort auf Beitrag von Jeanny1984

Ich hab jetzt nicht alle Antworten gelesen, aber ich gebe auch noch meinen Senf dazu. Mein Mann hatte bei unserem Ersten auch Elternzeit genommen. Beim Arbeitgeber muss dein Mann 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin die Elternzeit beantragen. Das kann er formlos auf nem weißen Blatt Papier machen, wo er die Zeiträume draufschreibt und den mutmaßlichen Entbindungstermin. Das Elterngeld beantragt er nicht beim AG, sondern bei der Elterngeldstelle. Das kann man aber erst machen, wenn das Baby da ist, weil ja auch dann erst tatsächlich feststeht, ab wann er das Elterngeld in Anspruch nimmt. Beim AG muss er dann nur nochmal piep machen und sagen "das Baby ist da". Eigentlich ist das relativ harmlos. Das Arbeitsentgelt wird immer taggenau gekürzt. Daher ist es egal, ob er nen ganzen Kalendermonat (01.04. - 30.04.) oder "Zeitmonat" (26.03. - 25.04.) Elternzeit nimmt. Die Kürzung ist immer die gleiche. Elterngeld ist ja auch immer 65 - 67 % (max. 1.800 €) vom durchschnittlichen Netto der letzten 12 Kalendermonate vor Elternzeit. Seit diesem Jahr erfolgt die Berechnung jedoch etwas anders. Es wird pauschal Steuer und SV vom durschschnittlichen Brutto der letzten 12 Kalendermonate abgezogen und davon gibts dann die 65 - 67 %. So ist mein Stand der Dinge. LG, Krümelkugel


Tam_80

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Hallo, also wir haben heute Nachmittag einen Termin beim Jugendamt und die werden uns genau erklären wie das mit der Elternzeit und dem Elterngeld läuft. Einen kleinen Tipp noch, deinem Mann stehen doch noch zwei Tage Sonderurlaub zu - wegen der Geburt seines Kindes. Also denkt daran, wenn ihr das Elterngeld beantragt. Lg, Tamara