Whyoming
Hallo, das Thema hatten wir ja schon öfter mit dem Elterngeld. Weiß denn eine von euch wie das ist wenn mann in der zeit zB 2 Stunden am Tag (wenn der PArtener da ist oder mit Baby) noch auf MiniJob Basis arbeiten gehen würde? Wird das dann abgezogen vom EG? Dann wäre es ja sinnlos aber um nicht ganz aus dem Arbeitsalltag raus zu kommen war ich am überlegen und im Netz sind 100 verschiedene antworten. Vielleicht hat das ja eine vor bzw in einer vorangegangennen Schwangerschaft so gemacht.
Soweit ich weiß wird das angerechnet. Aber vielleicht gibts ja auch Experten ;)
Es wird angerechnet, es gibt elterngeldrechner wo du dir das ausrechnen lassen kannst. Es wird ja nur anteilig abgezogen aber ich habs für mich berechnet und ich persönlich bin da dann nicht bereit arbeiten zu gehen.
Ja es wird dir angerechnet. Du bekommst zwar immer etwas mehr (also Elterngeld + Nebenverdienst), aber nicht deinen kompletten Nebenverdienst. Ich werde beispielsweise die letzten beiden Monate, in denen ich Elterngeld beziehe, wieder auf 30h-Basis arbeiten gehen. Ich würde dann eigentlich so gut wie kein Elterngeld mehr erhalten. Es gibt aber einen Mindestsatz von 300 Eur, den du immer bekommst. Daher hab ich dann meinen Verdienst aus den 30h + die 300 Eur Elterngeld. Damit liege ich zusammen ein wenig über meinem vorherigen Nettolohn bei 38h. Denn bei weniger Arbeitsstunden werden dir auch schon weniger Steuern abgezogen, so dass der Unterschied von 30 auf 38 h im Nettolohn gar nicht sooo groß ist. Aber dir gehts ja eher um nen Minijob. Hier ist auch mal ein Beispiel dazu aufgeführt: http://www.familie.de/eltern/familienrecht/artikel/elterngeld-und-teilzeit-anspruch-begrenzung/
Huhu,
wenn ich das Richtig verstanden habe, dann kann ich 30h pro Woche arbeiten gehen ohne etwas abgezogen zu bekommen.
Wenn ich über 30h bin z.b.31h habe ich keinen Anspruch mehr für diesen Monat Elterngeld zu beziehen. .
Habe gerade nochmal nachgeschaut da ich mein Antrag hier liegen habe.
Zumindest verstehe ich das so.
Oh man das ist aber auch verwirrend.
Liebe Grüße Marion
wichtelfrau, da verstehst du jetzt was völlig falsch. Du darfst in der Elternzeit höchstens 30 Stunden arbeiten, mehr darfst du gar nicht. 30 ist die Obergrenze, und abgezogen wird dir immer was.
Danke für eure antworten, dann ist es ja schwachsinn arbeiten zu gehen, dann bleib ich lieber mit meinem Ar.... zuhause und geniesse die zeit.
Hihi genau so sehe ich das auch
Muss nach einem jahr wieder gehen....also Genieße ich das Jahr
Hallo paula80,
ja wascheinlich hast du Recht und ich verstehe das falsch. .
Sorry aber bei den Änträgen blickt ja fast keiner mehr durch.
.
Dann weiß ich jetzt wennschon das mir 30H im Monat arbeiten gehen auch nicht mehr Geld bringt.
Danke euch für eure Aufklärung.
Genau Wichtelfrau. Dir wird das Geld auf jeden Fall abgezogen. Nur die besagte Mindestgrenze von 300 EUR wirst du immer bekommen. Also selbst wenn du mit der 30h-Arbeit weit mehr als vorher verdienst.
Huhu,
danke sunny.
Liebe Grüße
Huhu, also ich habe das so verstanden: Du bekommst eben z.b. 65% Elterngeld vom Nettovierdienst. Um einfacher rechnen zu können sagen wir ma du hattest vorher 1000 Euro Netto (ja ich weiß, da würde man glaub ich 67% bekommen, aber nur mal wegen der Zahlen). Also bekommste ja dann 650 Euro Elterngeld. Glaube soweit kennen wir das alle. Wenn du dann arbeiten gehst bekommst du noch 65% von der Differenz. Also am Beispiel: Elterngeld, wenn du nicht arbeiten gehst: 1000 € Gehst für 400€ Bekommst du noch 65% von 600€ = 390€ Also mit den 400€ die du bekommst zusammen wären das dann 790€ Ich hoffe ich habe das eben richtig verstanden. Grüßle Kore