sherin05
wir hatten vorhin auch das thema elterngeld und wollen es auf 24 monate auszahlen lassen..da ich nur den mindestsatz bekomme wären das dann doch 150 euro im monat oder? und dann meinte mein mann er müsste es dann später nachträglich versteuern lassen bzw 50% davon ..was ich irgendwie nicht verstehe da er ja nicht zu hause bleibt sondern ist und es somit nichts mit seinem gehalt zu tun hat er meinte das liegt daran das wir die steuererklärung gemeinsam machen also beide auf einem antrag stehen kennt sich damit jemand aus?
Also ich glaube das Elterngeld ist nicht steuerfrei, man muß es nachträglich tatsächlich versteuern, aber fällst du bei 150 Euro nicht unter die "400-Euro-Grenze" und bist damit steuerfrei? Habt ihr keinen Steuerberater? Fragt mal da nach.
Grundsätzlich ist das so das Elterngeld nach versteuert wird aber bei 150 euro wohl kaum:) mach dir da mal keinen kopf
habe ich was verpasst,oder wieso gibs bei 24 monaten nur noch 150€ ich dachte immer es sein 300€?? verstehe gerade garnix mehr,diese ganzen anträge ich blicke da null durch,ich werden den auch eher ausfüllen,und dann nur noch die geburstaurkunde reinlegen und fertig,aber durchblick habe ich null früher gavs mal 3 jahre erziehungsurlaub da gabs bei mir 600dm^^ HIHI
es geht darum weil mein mann hat so viel verdient und er der meinung ist das wird bei ihm draufgerechnet...naja er fragt die tage mal seinen steuerfuzzi^^ danke euch
bei 12 monaten gibt es 300 euro aber ich will auf 24 monate also sinds nur 150euro
hallo, also an sich muss das elterngeld als solches nicht versteuert werden, aber es wird als grundlage für den entsprechenden steuersatz zum gesamteinkommen dazugerechnet. d.h. dass du von den 150 an sich nichts angezogen wird, aber da euer gesamt einkommen höher ist, könnte es sein, dass auf dem einkommen von deinen mann ein höhrer Steuersatz angewendet wird.So war es zumindest bei uns. Einfaches rechnenbeispiel. mein mann hätte 30.000 verdient im jahr und ich 10.000 euro elterngeld bekommen. dann war unser gesamt einkommen 40.000 euro. der entsprechende steuersatz wären z.b 40% (fiktive zahl), so müsste mein mann seine 30.000 mit diesem hohen steuersatz versteuern. meine 10.000 mussten allerdings nicht mehr versteuert werden, aber durch den höheren steuersatz kann das halt schon nen unterschied ausmachen. So hat uns dass unser steuerberater erklärt (mein mann ist selbstständig) aber ich übernehm dafür natürlich keine garantie. Aber bei 150 im monat kann ich mir nicht vorstellen, dass das nen riesen unterschied macht! lg sabrina
hier nochmal auf schlau: Steuerlicher Hinweis zum Elterngeld Das Elterngeld gilt zwar nicht als zu versteuerndes Einkommen, wird aber dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, um den Steuersatz zu ermitteln, der auf das zu versteuernde Einkommen zu zahlen ist (Progressionsvorbehalt). Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (exklusive Elterngeld) angewendet.
ahhh genau das wollte ich wissen..dann wird sich bei uns kaum was ändern gott sei dank
dankeeee euch allen für die tollen antworten