HanaZ
Huhu Leute, so da ich das BV bekommen habe, tummeln sich tausend Fragen in meinem Kopf und vllt. kann man mir helfen. Hab am 01.08. meine neue Arbeit angefangen, Schwangerschaft wurde am 05.09. festgestellt. Es gilt, wenn man während des Arbeitsverhältnis schwanger wird, dann bekommt man das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate VOR Beginn der Schwangerschaft. Sollte das AV noch nicht so lange bestanden haben, wird der kürzere Zeitraum zur Berechnugn zu Grunde gelegt. Also wäre das bei mir nur ein Monat oder wie? 2 Frage, Mutterschaftsgeld Ich hab das so verstanden... 13 Euro von der KK und der Differenzbetrag von dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Frist, muss der AG dazu leisten. Also das man quasi auch wieder auf sein volles GEhalt kommt.(§14 MuschG) Ab Entbindung wird dann Elterngeld in Höhe von entweder 67% oder 65 % mit angerechnet. Wer weiß Rat?!
Meines Wissens nach bekommt man das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate. Wenn man allerdings nur kürzer beschäftigt war, dann weiß ich auch nicht, wie sich das berechnet. Aber das Elterngeld wird ja erst nach der Mutterschutzzeit gezahlt und bis dahin bist du ja fast 12 Monate beschäftigt, oder irre ich mich jetzt?
Und während des Mutterschutzes bekommst du 100 % deines Gehaltes, einen Anteil zahlt die KK, die Differenz der Arbeitgeber.
Das Elterngeld ist dann 65 % des Durchschnitts-Nettoentgeltes.
Hoffe das was jetzt alles richtig erklärt ![]()
Hallo, Als Mutterschaftsgeld bekommst du in der Regel das volle Gehalt insgesamt. Für die Zeit des Mutterschaftsgelds besteht kein Anspruch aufs Elterngeld....da bekommst du dann anschließend (wenn du die 12 Monate ausgewählt hast) 10 Monate Elterngeld. Bei der ersten Frage kann ich dir leider nicht helfen....da kenn ich mich nicht aus.... Liebe Grüße Sonja
Also: Wenn du zu Beginn der Elternzeit weniger als 12 Monate einen Arbeitsvertrag hattest, wird der Satz nur von den Monaten berechnet die du auch gearbeitet hast. D.h. es wird die Summe aus dem Gehalt von z.B. 10 anstelle von 12 Monaten genommen und dann nach dem Prozentsatz berechnet. Damit würde man also auf jeden Fall weniger Geld bekommen. Wann ist dein ET? Dann die 8 Wochen Mutterschutz rauf, udn dann gucken ob wenn du zurückrechnest 12 monate beschäftigt warst. Ansonsten beginnt zwar die Elternzeit ab Geburt des Kindes. Elterngeld bekommst du aber erst nach dem Mutterschutz. d.h. 12 Monate Elternzeit bedeuten auch zum 1. Lebensjahr musst du wieder arbeiten, aber Elterngeld bekommst du nur 10 Monate die ersten 2 Mutterschutzgeld. So konnte ich dir weiterhelfen?
Hallo, Ich habe am 01. 09.2011 beim ag angefangen. Elterngeld komme ich also nicht auf 12 Monate ( übrigens nicht 12 Mte. Vor Geburt, sondern vor muschu!). Daher denke ich, dass die vorhandenen Monate addiert und durch 12 geteilt werden und davon dann 67% plus Zuschläge, weil Einkommen unter 1000€! Damit komme ich nicht über die Grenze und rechne mal mit dem mindestbetrag von 300€!!! Und das nicht für 12 Monate ab Geburt, sondern nach dem muschu bis zum 1. Geburtstag des Kindes!! Dies kann ein gravierender Unterschied sein, wenn man eine Frühgeburt hat, weil einem dann durch den verlängerten muschu Elterngeld verloren geht! Habe ich alles bei meiner Tochter gelernt!!! Ziemlich ungerecht das ganze. Aber was das mit den drei Monaten vor Beginn SS auf sich hat verstehe ich nicht. Geht es da um den Betrag, den du jetzt vor muschu wegen bv bekommst??? Gruß tina
Danke erstmal für die ganzen Antworten Habe vor dem 01.08. auch gearbeitet, aber bei einem anderen AG. Deswegen...das bezieht sich auf das BV mit den drei Monaten vor der SS. Kompliziert...