Clika
Hallo ihr Lieben! Ich habe mich jetzt so viel wie möglich belesen zu den ganzen Anträgen ect. Zwei Fragen sind geblieben: Ich schicke ja einen Antrag auf Muschu-Geld an meine KK. 6 Wochen vorher. Diese zahlt ja max. 30 € pro Tag, der Rest muss vom AG aufgestockt werden bis das normale Netto erreicht ist. Bis 8 Wochen nach der Geburt. Soweit Richtig, oder? Muss ich diese Aufstockung des AG extra bei diesem beantragen oder regeln die das untereinander und ich muss mich nicht darum kümmern? Bekomme ich also bis 8 Wochen nach der Geburt Gelder in Höhe meines normalen Nettos? Oder nur in Höhe des Elterngeldes? .... Liebste Grüße!
Zahlt die KK nicht nur 13 Euro pro Tag zu?
Hallo, Du bekommst insgesamt berechnet das volle Gehalt bis 8 Wochen nach Geburt! (Teil von KK überwiesen; Teil vom AG) Anschließend bekommst du dann Elterngeld. Wie das jetzt nochmal genau war weiß ich nicht.....aber die KK kann dir bestimmt dazu Auskunft geben...... Liebe Grüße Sonja
Vielleicht auch nur 13€, zu wenig auf jeden Fall... ;) Danke Sonja! Das ist ja schön, zwei Monate noch volles "Gehalt", toll!
sind 13Euro am Tag. Die Differenz zum Nettoarbeitsgehalt, das du bis dahin bekommen hast, zahlt der Arbeitgeber. Du bekommst da also gleichviel
13€ sind richtig und das Gehalt wird im muschu nicht mehr mtl. Gezahlt!!! Wenn es dann endlich bearbeitet ist wird es als ein Betrag überwiesen. Und bei der Steuererklärung kommt man dann glaube ich immer schlechter weg als sonst. Ich glaube das liegt daran, dass das muschugeld steuerfrei gezahlt wird. Also gibt es dann auch nicht so viel Erstattung! Gruß Tina