biene1804
Ich habe nämlich spontan ne Kitazusage bekommen, aber 2 Monate früher als sonst, und um den Rechtsanspruch zu ändern darf ich keine Elternzeit haben bzw. muss Teilzeit oder wieder voll arbeiten. Mein Arbeitgeber wäre auch damit einverstanden und auch das ich März zur Eingewöhnung zu Hause bleibe bzw. mein Resturlaub nehme. Meine Frage wäre nur, was man dazu alles bräuchte. Was die Elterngeldstelle bräuchte, ob ich da zur erst hingehe oder doch eher zu unserem Kita Tipp, zwecks neues Rechtsanspruch. Obwohl dieser ja meinten, das ich Arbeiten müsse um was zu ändern. Hab den Vertrag in der Tasche von der Kita, nur noch nicht unterschrieben. lg biene
Also ich wüsste nicht, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita Platz zusammenhängt mit der Berufstätigkeit. Du hast ganz unabhängig von deinem Job Anspruch auf einen Kita Platz. Wenn du keinen bekommst, kannst du MIT Job allerdings Klagen wegen Einkommensverlusten, das kannst du ohne Job nicht. Das mit der Elternzeitänderung interessiert mich aber auch. Hat jemand mal verlängert? Da braucht man die Zustimmung des AG oder? Braucht man auch die Zustimmung, wenn man die restliche Elternzeit mitnehmen will, bis das Kind älter ist?
Hallo, als Tipp: lasse deine Elternzeit weiterlaufen und arbeite 30 Wochenstunden. Damit kannst du den Kita-Platz haben und bekommst die 300€ Mindest-Elterngeld. So mache ich es auch nur mit einem neuen AG. Verlängerung der Elternzeit geht nur mit Einverständnis des AG (mindestens 7 Wochen vor dem Beginn)
Bin aus dem April 2011-Forum. Für die ersten zwei Lebensjahre muss man sich nach der Geburt festlegen, was man machen will (also nehmen oder nicht und wenn ja wie lange) und das kann man hinterher nur nochmal mit Zustimmung des AG ändern. Ich habe die ersten zwei Jahre Elternzeit genommen. Letzte Woche habe ich nun um das dritte Jahr verlängert. Man muss das dem AG unter Beachtung der 7-Wochen-Frist mitteilen. Ablehnen kann der AG innerhalb der ersten 3 Lebensjahre die Elternzeit NICHT (außer man will sie auf mehr als zwei zusammenhängende Zeitabschnitte verteilen). Hat man noch einen Rest übrig, kann man den auf einen Zeitpunkt bis zum 8. Lebensjahr des Kindes übertragen, falls der AG zustimmt. In meinem Fall (habe noch ein halbes Jahr zusätzliche Elternzeit) wurde dies abgelehnt. Es gibt von der BZgA eine Broschüre "Elterngeld und Elternzeit", da steht alles wichtige drin. Kann man online bestellen. Du kannst auch trotz Elternzeit arbeiten gehen. Ich arbeite seit einem halben Jahr während der Elternzeit 12 Wochenstunden.
ich gehe ab dem 22.04.wieder vollzeit arbeiten.leider! die zeit verging viel zu schnell. würde gern noch ein halbes jahr oder so dranhängen,aber es ist finanziell nicht möglich. mein elterngeld hab ich bis 21.04.-also 12 monate-''aufgebraucht'' kennt sich jemand damit genauer aus? mein AG muss zur verlängerung zustimmen klar,aber so würde ich ja kein geld bekommen.und mein partner kann uns alle 3 mit seinem lohn net durchbringen. danke glg susi
hab die elternzeit beendet. Der neue Rechtanspruch ist durch. Ich kann zwar leilzeit arbeiten,mache dann aber minus. In der elternzeit unseren kleinen zur kita bringen, ging ja auch nicht, weil ich wäre ja zu hause um das kind zu versorgen. Halt nur zur eingewöhnung ginge dies.