Monatsforum April Mamis 2012

Hat jemand Ahnung von Steuerklassenwechsel?

Hat jemand Ahnung von Steuerklassenwechsel?

Love_Gun

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Ist mal keine Schwangerschaftsfrage :) ich habe meinen Mann letztes Jahr nach der Hochzeit damit beauftragt seine steuerklasse zu wechseln (wegen steuerrückzahlung, die bei uns fast 1000€ betragen würde). vor ein paar tagen meinte er dann zu mir er hätte es vergessen und ich hab jetzt gelesen das man das nur bis zum 30. November wechseln konnte?! Wie machen wir das denn nun ? hat jemand von euch ahnung?


soanaz2

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Antwort auf Beitrag von Love_Gun

Leider nein.... aber ruf doch mal beim Finanzamt an und frag nach...... soviel ich weiß wirkt sich das aber auch nicht unbedingt auf die Einkommenssteuererklärung aus...sondern nur beim monatlichen Nettoverdienst. Sprich bei geänderter Steuerklasse bekommst du ggf. monatlich mehr Geld....bei nicht geänderter ist dann die Rückzahlung dafür höher..... Bei der Erklärung gibst du ja die Hochzeit an.... Und für das Jahr jetzt, könnt ihr es ja jetzt umschreiben lassen. Liebe Grüße Sonja


Navina

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Antwort auf Beitrag von Love_Gun

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, diese Frist bis 30.11. meint, wenn man für 2011 noch wechseln will. Wir haben das letztes Jahr im Februar gemacht. Ich glaube, beim Finanzamt - oder bei der Gemeinde? Bin mir jetzt grad nicht sicher, sorry, keine große HIlfe für dich...


Love_Gun

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Antwort auf Beitrag von Love_Gun

erstmal danke ich euch :) is echt nen scheiß thema.. dann muss ich wohl oder übel mal beim finanzamt anrufen...mag diese affen da nciht :) habs generell nciht mir ämtern :)


Maiki79

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Antwort auf Beitrag von Love_Gun

Also bei uns wurden die Steuerklassen selbst vom Finanzamt geändert, als diese von der Hochzeit (geht wohl automatisch) erfahren haben. Wurden dann beide direkt in 4/4 eingeordnet. Mussten also gar nichts machen.


isa-coyote

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Antwort auf Beitrag von Love_Gun

Hallo also ich habe vor jahren geheiratet ende Mai und bei uns wurde rückwirkend zum 01.01. die neuen Steuerklassen berücksitigt. Grüßle Isa


kuschelwölfchen

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Antwort auf Beitrag von Love_Gun

wir haben im August geheiratet und haben dann im dezember rückwirkend zum august die steuerklassen geändert. dafür war ich mit beiden steuerkarten und einem von beiden unterschriebenen antrag beim finanzamt. die dame dort war sehr freundlich, nix zum fürchten :-) sie sagte, nur bei einer hochzeit könne rückwirkend geändert werden, sonst nur monatsweise. die rückwirkende änderung mache allerdings keinen sinn, da die meisten arbeitgeber nicht rückwirkend ihre auszahlungen ändern würden, sondern das ganze über den lohnsteuerjahresausgleich geregelt würde. mmh, ich hab trotzdem um rückwirkende änderung gebeten und sowohl männes als auch mein arbeitgeber haben rückwirkend ihre zahlungen angepasst. von diesem unerwarteten geldsegen kaufen wir derzeit den babykram :-) wichtig war das vor allem aber für das elterngeld: das nettogehalt wird ja zur berechnung herangezogen und daher ist's sinnvoll, dass der elterngeldbezieher ein möglichst hohes nettogehalt bekommt. nach dem muschu werden wir wieder zurück wechseln. elterngeld wird ja nicht versteuert, deswegen kann ich dann in die schlechtere steuerklasse. aber vorsicht: es gibt einen so genannten progressionsvorbehalt. bin zu müde, um zu erklären, was das ist :-) sollten ihr einen erneuten wechsel wegen elterngeld planen, lass dich unbedingt deswegen beraten. sonst drohen u.u. empfindliche nachzahlungen! lg maren, die steuerrecht zum gäääähnen findet