froschlo
Stimmt es, dass es Elternzeit nur noch für ein Jahr gibt??? War heute bei einer Beratungsstelle und die sagete mir das so, jetzt habe ich mit den Antrag auf Alternzeit aus dem Internet geladen... da ist immer wieder die Auswahl Angabe der Auszahlungsvariante -ganzer Monatsbetrag -halber Monatsbetrag bei Verdoppelung der Auszahlungszeit sind die Anträge im Internet nur alle veraltet oder habe ich da heute etwas falsch verstanden???
Elternzeit kann man bis zu 3 Jahren nehmen, nur Elterngeld gibt es für 1 Jahr. Oder eben zwei Jahre lang mit halbem Betrag. Vielleicht hast du das falsch verstanden.
Hallo also es ist wohl so das man Elternzeit auf 2 Jahre machen kann aber das problem ist, das daß Elterngeld dann geteilt wird also wäre es bei einem Jahr pro Monat 400 € sind es bei 2 jahren pro Monat nur 200 €. Oder aber so wie ich es machen werde ein Jahr und vier Monate Elternzeit zwecks wunsch Krippenplatz ein Jahr lang jeden Monat die 400 € und etwas bei Seite legen für die 4 Monate wo ich dann kein Geld habe. das mache ich jetzt schon lieben Gruß
Hallo, Elternzeit kann man länger nehmen. Elterngeldanspruch ist in der Regel für ein Jahr. Du kannst dir den Jahresbetrag auf 2 Jahre auszahlen lassen; sprich hast dann "nur" den halben Betrag pro Monat. Der Anspruch besteht trotzdem bloß ein Jahr...es ist nur eine verlängerte Auszahlungszeit. Liebe Grüße Sonja P.S. danach kannst du je nach Bundesland Landeserziehungsgeld beantragen, das ist aber einkommensabhängig
Will/ kann dein Schatz nicht auch (zumindest 2 Monate) in Elternzeit gehen! Dann bekommt ihr die vollen 14 Monate Geld!
Hallo, Genau genommen gibt es Elterngeld nicht für ein Jahr, sondern bis zum ersten Geburtstag. Die erste Zeit wird ja noch muschu gezahlt. Dadurch verlängert sich nicht die Zahlung des Geldes ! Das ist wichtig. Habe Leute kennengelernt, die frühchen hatten, die hatten dann am Ende kaum noch Elterngeld, weil ja ab Geburt gerechnet wird! Stell dir vor man würde jetzt entbinden, dann fängt das Elterngeld erst 12 Wochen nach ET an,aber der erste Geburtstag ist schon im Januar 2013 und nich April. Somit hat man viel kürzer Elterngeld. Nur ein Hinweis . Bis jetzt sind wir ja gsd alle noch schwanger!! Das hat jetzt mit dem Antrag nicht so viel zu tun, aber uns ist das ja in der letzten SS passiert. Ich hatte mich schon so richtig auf das Elterngeld gefreut und dann hatten wir gar nichts, weil wir unseren Sohn ja leider nicht mit nach Hause nehmen konnten. Ich will jetzt niemandem zu nahe treten und wir denken ja alle positiv,aber ich habe dadurch gelernt, dass man sich auf diese Gelder eben nicht verlassen sollte, denn die bekommt man ja nur, wenn alles glatt geht. Ich fand das eine ziemliche Bestrafung, denn arbeiten konnte ich in dem Zustand ja auch nicht. Also war mein Gehalt weg. Und da ich jetzt erst seit August wieder arbeite bekomme ich obendrein diesmal auch nur den mindestbetrag an Elterngeld, was ich auch schon wieder äußerst unfair finde! Also ich will jetzt nichts schwarz malen, sorry für die direkten Worte aber das hat mich damals ganz schön getroffen! Glg Tina