Susl
Was passiert mit Resturlaub wenn man Beschäftigungsverbot hat? Weiß das jemand? LG Susl
Ich glaub der darf nicht verfallen. Den bekommst du dann evtl. wenn du wiedereinsteigst oben drauf. Weiß ich aber nicht genau, am besten mal die Personalabteilung fragen. LG Anja
da mein vertrag endet bevor ich wieder da anfangen könnte verfällt meienr einfach.....
Hallo Susl, der bleibt dir erhalten. Ich lass mir meinen Resturlaub von 2011 mit dem Dez.Lohn auszahlen und den für 2012 dann mit meiner letzten Abrechnung da ich wahrscheinlich nicht mehr in den Betrieb zurückkehren werde. Aber er darf auf keinen Fall "verfallen" Ich glaub § 13 MuSchG GLG Ully
der urlaub muss wenn er nich genommen werden kann vom ag ausgezahlt werden
Hallo principessa1980, bist du dir sicher? Habe seit Nov.auch BV und wollte meinen Urlaub ( 13 Tage für 2011 und 13 Tage für 2012 ) auszahlen lassen. Habe heute eine Antwort per Post bekommen: Eine Urlaubsabgeltung,das heißt die Auszahlung d. Urlaubs, muss nur vorgenommen werden, wenn der Arbeitgeber den Freizeitanspruch des Arbeitnehmers nicht mehr erfüllen kann, weil das Arbeitsverhältnis beendet wurde und der Arbeitnehmer den Resturlaub nicht mehr nehmen kann. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Sie können Ihren Urlaub gerne nach der Elternzeit nehmen, dh. evtl. anhängen. Kann ich das so stehen lassen? Danke für die Hilfe.
soweit ich das weiß muss der urlaub bis ende des jahres genommen sein, denn es nicht rechtens den mit ins nächste jahr zu nehmen wenn dein chef es so regeln möchte dann lass es dir bitte schriftlich geben das du dein urlaub nächstes jahr dran hängen möchtest ich weiß ja nich wie lange du geplant hast elternzeit zu nehmen
Ich war bei meiner ersten Schwangerschaft ab der 29 SSW krank geschrieben und ich hatte noch über 10 Tage Urlaub. Die wurden dann nach meiner Elternzeit auf meinen Urlaub anteilig dazu gerechnet. Ich hoffe das wird jetzt auch mit meinen BV gemacht. Ich habe jetzt für dieses Jahr auch noch 13 Tage Urlaub und 43 Überstunden
bei überstunden ist das immer so eine sache, ob das vertraglich festgehlaten ist mit den überstunden ist es nicht der fall kann es sein das diese nicht ausgezahlt oder genommen werden können am sichersten ist es immer sich sowas schriftlich vom chef aushändigen zu lassen denn man weiß nie wie es noch mal kommt