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Hallo Zusammen, ich habe eine Frage an euch, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Wir waren letzte Woche bei unserem FA. Dieser meinte, dass unser kleiner schon eine betrachtliche Größe hätte und es wohl so aussehen würde, dass man ihn per Kaiserschnitt ca. 2 Wochen vor dem eigentlichen ET auf die Welt holen würde. Jedoch kann er jetzt noch nichts genaueres sagen, sondern wir müssten noch abwarten. Ich frage mich jetzt schon die ganze Zeit, die das dann mit dem Mutterschutz läuft. Der eigentliche ET ist der 18.04.2011. Wenn er jetzt in 2 Wochen sagt, dass der Kleine weiterhin so groß ist und er uns zu einem Kaiserschnitt 2 Wochen vorher rät. Wie wäre das dann mit meiner Arbeit; Darf ich dann früher von der Arbeit wegbleiben ? oder werden die 6 Wochen trotzdem von dem 18.04.2011 abgezogen. Freu mich auf eure Antworten. LG MIO
hmm, soviel ich weis ist es so wenn das Kind früher kommt, bekommst du die versämte Urlaubszeit dann an den Mutterschutz hinten dran. also es bleibt bei insgesamt 14 Wochen! außer wenn das Kind später kommt, glaub da können die dir nix von den 8Wochen nach der Geburt wegnehmen. Hast dann also effektiv mehr (oder????) Ich denke nicht, dass du dann 2 Wochen früher in den Mutterschutz kannst. Da der Kaiserschnitt ja nix an der arbeitsfähigkeit 6 Wochen vorher ändert.
Es ist so wie Leanne sagt. Der MuSchu ändert sich nicht. Die Tage die dein Kind zu früh kommt, werden einfach hinten an die 8 Wochen nach Geburt angehängt. Meine erste Tochter kam 4 Wochen früher und zählte auch noch als Frühchen (damals bei einem Geburtsgewicht von unter 2500g), da bekam ich die Zeit hinten dran gehängt + nochmal 4 Wochen wg. Frühgeburt. LG Tina
Soweit ich weiß verlängert sich dann die Zeit des Mutterschutzes entsprechend, ruf am besten mal bei der Krankenkasse an um sicherzugehen lg