Monatsforum April Mamis 2011

Mist, ich weiß nicht was ich machen soll

Mist, ich weiß nicht was ich machen soll

Mitglied inaktiv

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Hallo, vielleicht habt ihr einen Rat für mich. Ich habe doch noch ca. 26 Tage Resturlaub, wenn ich in Elternzeit gehe (durch BV und bis Ende Mutterschutz), den ich bisher nicht nehmen konnte. Ich will 2 Jahre in EZ gehen, aber schon im Herbst 2012, also zum Schuljahresbeginn, wieder 50% TZ arbeiten gehen. Mein bisheriger Vertrag ist auf 80%. Jetzt habe ich nur folgende Möglichkeiten: - Urlaub nach Ende der Elternzeit nehmen, als ab April 2013 - fragt sich nur wann ich den nehmen kann, da nur in den Schulferien möglich und so viele Schulferien gibt es nicht und außerdem muss ich während der Ferien Kurse geben u.a. Aufgaben wahrnehmen. Wennn dann noch der laufende Urlaub (das dürften für 2013 21 Tage sein) dazu kommt, weiß ich gar nicht, wie ich den verteilen soll/darf/kann. geht eigentlich gar nicht wirklich. Außerdem würde ich für die 26 Tage 30% vom gehalt einbüßen, was eh nicht so üppig ist. Immerhin geht es um ein Monatsgehalt. - Urlaub auszahlen lassen - das sind wieder haufenweise Steuern/Sozialabgaben und würde sicherlich auf das Elterngeld angerechnet, oder man macht das nach Ende der EZ, falls das geht. - Elternzeit verkürzen und vor Dienstantritt den Urlaub in den Sommerferien nehmen, aber dann zu ungeklärten finanziellen Verhältnissen (50% oder 80%?) und mit dem Risiko Kündigung (nur die gesetzliche Frist), wenn keine Arbeit für mich zum neuen Schuljahr da ist wegen zu geringer Schülerzahl. Auch wenn die Chefin bisher was anderes gesagt hat. Was denkt ihr, welcher saure Apfel ist der günstigste? Mit meinem AG habe ich noch nicht darüber gesprochen, muss ich aber wohl bald. LG die ratlose Manu


Tina28374

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Lässt du dir das Elterngeld in einem Jahr auszahlen oder auf 2 Jahre verteilt? Wenn du es in einem Jahr hast, dann wäre noch eine Option dass du im 2. Jahr Elternzeit während der Sommerferien Teilzeitbeschäftigung WÄHREND der Elternzeit anmeldest (geht bis zu 30 Wochenstd.) und dann den Urlaub nimmst und für die Zeit Gehalt kassierst. Weiß aber nicht, ob dein AG da mitspielt. LG Tina


Die_Teffi

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Hallo Manu, mir wurde bei der Elterngeldstelle gesagt, dass "Sonderzahlungen" wie Resturlaub oder Überstunden oder so nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Ich habe nämlich auch ein Teil meines Resturlaubes und meiner Überstunden bezahlt bekommen. Der Rest bleibt quasi stehen, und ich soll es "abbummeln" wenn ich wiederkomme. Zu welchen Konditionen würdest Du denn jetzt den Urlaub vergütet bekommen? Zu 80%??? Wenn das gehen würde, dann würde ich es mir an Deiner Stelle jetzt auszahlen lassen. wenn Du aber neben Elterngeld auch noch auf Hartz4 oder eine andere Sozialleistung angewiesen sein sollte...würd ich mich vorher schlau machen. wie gesagt beim Elterngeld dürfte Dir nichts anbrennen. Mein Elterngeld fällt auch nicht soooo üppig aus, deshalb bin ich froh das mein Arbeitgeber etwas davon gezahlt hat und wir einen "Notgroschen" haben. LG Steffi


Tina28374

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Antwort auf Beitrag von Die_Teffi

Aber nicht vergessen Mädels, dass das Elterngeld am Jahresende unter den Progressionsvorbehalt fällt und zwar nicht direkt versteuert wird aber den Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen erhöht. Wir müssen z.B. kräftig nachzahlen für 2010, meine Mittlere wurde ja am 28.12.2009 geboren so dass das komplette Elterngeld in ein Steuerjahr fällt Von daher kann es schon wieder lohnen sich Sonderzahlungen im Folgejahr auszahlen zu lassen wenn man kein Elterngeld mehr bezieht.


Reiskörnchen2011

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Hab eindeutig zu lang geschlafen, muss gerade alles zweimal lesen :-) 1. Wegen der Höhe deines Gehalts während des Urlaubs hatte ich ja schonmal recherchiert: Es gilt der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt - in deinem Fall muss man wohl die Zeiten von Elternzeit und MuSchutz rausrechnen 2. Du kannst den Resturlaub in dem Kalenderjahr nehmen, in dem die Elternzeit endet oder/ und im darauf folgenden, musst also nicht alles auf einmal nehmen (§ 17 Abs. 2 BundesElterngeldG) 3. Ich versteh das BElterngeldG auch so, dass Urlaubsgeld nicht auf Elterngeld angerechnet wird. In § 3 Abs. 2 steht: "Soweit Berechtigte an Stelle des vor der Geburt des Kindes erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit nach der Geburt andere Einnahmen erzielen, die nach ihrer Zweckbestimmung dieses Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ersetzen, werden diese Einnahmen auf das für das ersetzte Einkommen zustehende Elterngeld angerechnet" - bedeutet für dich: Urlaubsabgeltung, also Auszahlung des Urlaubsanspruchs, ersetzt nach seiner Zweckbestimmung ja gerade nicht das Erwerbseinkommen und müsste deswegen auch nicht angerechnet werden. So, ich hoffe, man kann das einigermaßen verstehen. Tu mir den Gefallen und frag bei der Elterngeldstelle nach, ob das so richtig ist, manchmal weichen Gesetz und Umsetzung ganz schön weit auseinander :-)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Reiskörnchen2011

Lieben Dank erstmal euch dreien! Ich möchte mir wenigstens den Großteil des Geldes zu meinen jetzigen Konditionen auszahlen lassen (also die 80%). Fragt sich bloß, ob der AG mitmacht. Bisher sind ja 13 Tage Urlaub aus 2010 + 7 Tage bis Ende März 2011 (bzw. 9 bis Ende April) angefallen --> das könnte ich mir auszahlen lassen, am besten schnellstmöglich. Da ich morgen eh hingehe, könnte ich das gleich mal regeln. Den Rest hebe ich mir auf und nehme ihn, wenn ich wieder arbeiten gehe. Das wäre auch eine überschaubare Zahl von Tagen. Ich werde übrigens 1 Jahr Elterngeld beantragen, das wäre voraussichtlich bis März 2012, das hieße, ich wäre noch 5 MOnate ohne Einkommen und würde dann wieder arbeiten gehen. Ich hab auch vorhin mit einer Kollegin telefoniert, sie hat auch noch keine Ahnung wie sie das mit ihrem Urlaub macht. Sie will allerdings zu gleichen Zeit wie ich wieder fast Vollzeit anfangen. Allerdings hat sie andere Fächer als ich mit weniger Vorbereitungsaufwand und gibt ihr Kind schon 3 Monate früher als ich in die Kita, so dass ihr Zeit bleibt, dass neue Schuljahr vorzubereiten. Unser Kleiner kann erst im August in die Eingewöhnung und ich muss sozusagen von der Hand in den Mund leben, was meine Unterrichtsvorbereitungen betrifft. Das ist zwar alles noch so weit weg, aber trotzdem muss man ja mal ein paar Pläne schmieden. Vielleicht stellt mich auch unser Freistaat ein und ich bin meine finanziellen Probleme weitgehend los. Aber das wird wohl vorerst ein Wunschtraum bleiben. Ich werde froh sein, wenn ich meine jetztige Arbeit wiederbekommen kann. LG Manu


Mitglied inaktiv

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Es bringt nichts, wenn ich mir den Urlaub während des Elterngeldbezugs auszahlen lasse, denn das unterbricht die Elternzeit und wird voll angerechnet, also würde sich die EZ um rund einen Mponat verkürzen (ich hoffe, ich habe es richtig erklärt). Wenn ich den Urlaub nehmen will, dann wäre es am besten, wenn ich die EZ nach dem EG-Bezug unterbrechen würde und nach dem Urlaub wieder einsetze. Da müsste aber der Arbeitgeber mitspielen. Naja, und auszahlen lassen bzw. abbummeln könnte ich ihn auch, wenn ich wieder in TZ arbeite.