Mitglied inaktiv
Hallo Leute, ich hab mal eine Frage, und zwar: Steht mir persönlich weiterhin Kindergeld zu, wenn meine Tochter da is, oder darf ich dann nur das KiGeld meiner Tochter beziehen? Ich habe weder eine abgeschlossene Ausbildung noch bin ich am arbeiten. Würde nämlich gerne vom Hartz 4 absehen da es im nachhinein einfach mindestens 100€ mehr gibt, wenn es denn da noch das KiGeld für mich gibt. In keinem Forum findet man eindeutige Antworten.. Mal heißt es ja, dann heißt es nein, dann heißt es so assoziale mädels wie euch müsste man vergasen. hoffe ihr könnt mir weiterhelfen lieben gruß linja und töchterchen
Also ich würde einfach mal zur Familienkasse gehen und dort nachfragen und Beraten lassen ob es dir zusteht wenn du dann deine tochter hast! mir hat es nicht mehr darmals zugestanden! kp warum war mittten in der Ausbildung trotz Kind und noch nicht fertig!.. Also denke der weg würde sich einfach besser lohnen als immer nur ungefähre Antworten zu erhalten
Ich würde nur mal einwerfen wollen, dass das Kindergeld für dich nicht DIR sondern deinen Eltern zusteht. Du würdest Kindergeld für dein Kind bekommen. Aber mehr kann ich leider nicht zum Thema beitragen.
Wenn du die anderen Voraussetzungen erfüllst (unter 25, nicht zu hoher Verdienst), dann sollte weiterhin für dich Kindergeld gezahlt werden. Soweit ich weiß, kann man das als erwachsenes Kind direkt bekommen, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt und die auch keinen Unterhalt zahlen. Meine Cousine hat KiGeld für sich und ihre 2 Töchter bezogen. Sehe nicht, warum das eine das andere ausschließen sollte. Aber lass dich unbedingt beraten (Jugendamt/ Familienkasse), das ist mehr Wert, als Forum- Infos :-)
Also ich kann dazu nur sagen ich habe bis zum 21. lebensjahr KiGeld bekommen und habe nicht mehr zuhause gewohnt. Wüsste nicht wo das Problem sein sollte.
Deinen Eltern steht nur das KiGeld zu, du kannst es dir nur mit einem Antrag darauf auf dein Konto auszahlen lassen, mit Einverständnis deiner Eltern (: Und für arbeitslose bzw. arbeitsuchende gibt es das kigeld bis zum 21. lebensjahr. für ausbildungssuchende bis zum 25. lebensjahr. Das KiGeld wird aber auf Hartz 4 sowieso angerechnet, auch wenn du davon absehen willst, wird es wohl nicht klappen, da nur das KiGeld nicht reichen wird. Denn dann hast du noch Bedarf an Hartz 4, was wieder angerechnet wird. Kindergeld deins, wie auch das von deinem Kind, wird als Einkommen angerechnet bei Hartz 4. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-kindergeld-wird-weiter-voll-angerechnet-9188.php Deswegen wird dein Plan, wenn ich es richtig verstanden habe, auf Hartz 4 verzichten zu wollen, wohl nicht klappen. Auch das Elterngeld, 300 Euro bei Hartz 4, wird ab Januar 2011 angerechnet und zwar voll. Gott sei Dank falle ich ab Februar aus dem Mist raus. Muss dann zwar mich freiwillig versichern, aber 150 euro zahle ich dann gerne, denn der rest wird dann nicht angerechnet werden (; Vie Erfolg! Informiere dich im Internet und geh dann mit den Infos zur FaKasse. Immer erst selber informieren, was einem zu steht, weil das sagen dir nämlich nicht alle. Alle sagen dir immer nur was du für REchte hast (: Lieben Gruß Saskia