Monatsforum April Mamis 2011

Kennt sich jemand aus? Resturlaub...

Kennt sich jemand aus? Resturlaub...

Mitglied inaktiv

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Folgende Fragen habe ich gerade an Frau Bader gestellt. Vielleicht kannt sich auch jemand von euch aus und kann mir helfen: ...ich bin gerade dabei, meinen Antrag auf Elternzeit zu schreiben. Ich bin ganz normale Angestellte, möchte 2 Jahre in EZ gehen, aber nach ca. 1,5 Jahren bereits wieder eine Teilzeittätigkeit bei meinem jetzigen AG aufnehmen. Das ist alles schon abgesprochen. Nun habe ich noch reichlich Urlaub aus 2010 (wegen BV) und 2011 (BV und Mutterschutz). Welche Möglichkeiten habe ich nun, den Urluab noch zu nehmen? Vor allem, zu welchem Gehalt, da ich ja in der EZ mit weniger Stunden "arbeite" als jetzt. Mein Vorhaben war eigentlich, den Urlaub vor Antritt meiner Teilzeittätigkeit im kommenden Jahr zu nehmen. Geht das? Vor allem will ich in dieser Zeit (es dürfte sich um immerhin rund 26 Tage handeln, also fast einen kompletten Jahresurlaub) mein bisheriges Gehalt bekommen und nicht das, welches dann gültig wäre. Ich habe jetzt einen 32-Stunden-Vertrag und dann wären es wahrscheinlich 20 Wochenstunden.


Franzi_88

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huhu, also sicher kann ich dir das nicht sagen, aber da ich selbst seit ende august ein bv habe, habe ich auch ne menge resturlaub und ich muss den direkt an den anschluss der elternzeit nehmen, zumindest eben den alten. liebe grüße franzi


Reiskörnchen2011

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Also dein Urlaub bleibt dir erhalten. Die Frist für den 2010er Urlaub greift nicht wegen des Mutterschutzes/ der Elternzeit. Was das Gehlt betrifft: Ich fürchte, das wird sich nach deinem neuen Gehalt richten und nicht nach dem alten. Bin gespannt, was Frau Bader sagt. Liebe Grüße


Reiskörnchen2011

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Antwort auf Beitrag von Reiskörnchen2011

§ 11 Bundesurlaubsgesetz: Urlaubsentgelt (1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten. (2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen. Jetzt binich endgültig gespannt, wie sich das Verhält, wenn vorher Elternzeit genommen wurde. Klingt doch irgendwie nach altem Gehalt... wäre grds ja auch logisch, weil du den Urlaub ja für die bereits geleistete Arbeit haben willst


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Reiskörnchen2011

Danke, Kristina. Mir gehts ja ums normale Gehalt, nicht um ein Urlaubsgeld (gübbet bei uns gar nicht, so nen Luxus).


Reiskörnchen2011

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Ja, es geht auch umsGehalt= UrlaubsENTgeld, nicht ums Urlaubsgeld