Monatsforum April Mamis 2011

Elterngeld

Elterngeld

Schnokielein

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Hallo Mädels! Das Elterngeld richtet sich ja nach dem Jahresdurchschnittsnetto des Vorjahres. Wie ist das, wenn man noch weitere Kinder haben möchte, und diese innerhalb der nächsten 1 oder 2 Jahre nach dem ersten geboren werden? Entweder habe ich dann ein Jahr Mutterschutzgeld und ein Jahr gar nichts bekommen oder zwei Jahre das halbe Mutterschutzgeld. Stimmt es, wenn ich zwei Jahre halbes Mutterschutzgeld bekommen habe, wird das "neue" Mutterschutzgeld auch nach dem letzten Jahresnettoeinkommen berechnet, also genau hoch ausfallen wird wie beim ersten Kind. Wenn ich aber ein Jahr Mutterschutzgeld bekommen habe und danach gar nichts, bekomme ich beim nächsten Kind nur den Mindestsatz. Stimmt das??? Danke für eure Antworten Schnokielein


kruemel-inside

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Antwort auf Beitrag von Schnokielein

Du hast einen Anspruch von 12 Monaten. Die sind dann auch die Berechnung für weitere Kinder. Wenn du dir das Geld über 24 Monate auszahlen lässt, dann ist das nur eine andere Zahlungsart, ändert aber nichts daran, dass nur die ersten 12 Monate gezählt werden bei der Berechnung für weitere Kinder, nicht die Verlängerungsmonate. Die zählen dann als Monate ohne Einkommen. Hier findest du auch eine Antwort aus dem Rechtsforum: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-beim-2-Kind-nach-Elterngeld-Halbierung_78106.htm


nathi84

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Antwort auf Beitrag von kruemel-inside

Ich bin genau so ein Fall: Geburt meiner Tochter 11.12.09 Elterngeld von 11.12.09 - 11.12.10 Die ca. 2 Monate von Dezember bis Mitte Februar wenn ich wieder im Mutterschutz bin habe ich NIX und dann ab Geburt wieder ein Jahr Elterngeld und als Berechnungsgrundlage gelten die Monate VOR DER GEBURT VON BABY NR. 1 also als ich noch gearbeitet habe - Elternzeit bzw. Zeitraum in dem man Elterngeld bezieht zählen nicht als Berechnungsgrundlage! (Die 2 Monate in denen ich nicht gearbeitet habe also von Dezember 10 bis Mitte Februar 11 werden auch dazu gezählt und denke mal mit dem Mindestsatz 300,- gerechnet!) LG


Tina28374

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Antwort auf Beitrag von nathi84

Deine Berechnung stimmt soweit, nur für die Monate in denen du nix verdient hast nach dem Ablauf des Elterngeldes für Nr. 1 wird 0,- angesetzt. Der Mindestsatz findet nur Anwendung wenn das errechnete Elterngeld niedriger wäre. Zwischen meiner 1. und 2. Tochter war es nämlich so. LG Tina


nathi84

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Antwort auf Beitrag von Tina28374

aahhh danke für die info - man lernt nie aus... LG


Tina28374

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Antwort auf Beitrag von nathi84

Bei mir wirds diesmal so richtig interessant. Hab ja bis 28.12. noch Elterngeld für Nr. 2 bekommen und im März wird vorraussichtlich dann Nr. 3 per KS folgen. Kann also auch sein, dass noch wenige Monate zur Berechnung hinzuzählen in denen ich noch Vollzeit vor Nr. 1 gearbeitet habe (zwischen Nr. 1 und Nr. 2 hab ich Teilzeit gearbeitet aber das war ja nur von Mai-Dezember 09). Bin mal auf die Berechnung gespannt


Martinali

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Antwort auf Beitrag von nathi84

du musst nur aufpassen, wenn du den auszahlungszeitraum auf zwei jahre beantragst und in den zwei jahren ein neues baby bekommst wird dir das elterngeld von nr. 1 angerechnet. wir haben dann doch den rest noch komplett auszahlen lassen um keine benachteiligung zu haben


nathi84

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Antwort auf Beitrag von Tina28374

das stimmt da hast du recht - und ich dachte schon ich gehöre zu den komplizierten fällen da nur max. 16 monate zwischen den geburten liegen...


Tina28374

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Antwort auf Beitrag von Martinali

.... das mit dem 2jährigen Auszahlungszeitraum eh nicht machen. Man kriegt ja nicht mehr deswegen. Lieber auf 1 Jahr und jeden Monat die Hälfte per Dauerauftrag auf ein Sparkonto, so bringts wenigstens ein paar Zinsen.