Monatsforum April Mamis 2011

Elterngeld

Elterngeld

nulli1

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Hallo, habe auch mal eine Frage zum Thema Elterngeld. vielleicht weiß das jemand von euch: mein Mann möchte Elternzeit nehmen und dann bekommt er ja auch Elterngeld weil ich dann keines beantrage, soweit richtig oder? er wird aber weiterhin 30 Std. die Woche arbeiten, was ja das max. ist, auch richtig, oder? jetzt die Frage: würde er dann seinen regulären Lohn für 30 std. + 300€Elterngeld bekommen? ich habe das Elterngeld mal grob ausgerechnet, dass würde stimmen. Hmmm bin verwirrrt lg Birte


Reiskörnchen2011

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Antwort auf Beitrag von nulli1

Hm, eigentlich bekommt er dann 30 Std Lohn plus Elterngeld in Höhe von 67 des fehlenden netto. Ob hier auch die 300€ Mindestregel gilt, weiß ich leider nicht. Gib das mal in einen Elterngeldrechner im Internet ein!!!


kruemel-inside

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Antwort auf Beitrag von nulli1

Ne, so funktioniert das leider nicht. Da würde man ja mit Teilzeit in Elternzeit mehr Geld verdienen als vorher in Vollzeit. Das Elterngeld ist als Ausgleich gedacht für den Wegfall des Gehalts, als Hilfe, dass man sich die Erziehungszeit leisten kann (65% bzw. 67% des Gehalts, abhängig vom Einkommen). Wenn du in der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, wird da eine Differenz berechnet.Nachzulesen unter anderem hier: http://www.bmas.de/portal/13728/elternteilzeit.html Ich zitiere: Maßgebend für die Höhe ist grundsätzlich das durchschnittliche Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes. Wird während des Elterngeldbezuges Einkommen aus einer Teilzeitarbeit erzielt, orientiert sich das Elterngeld an der Differenz zwischen dem maßgeblichen Einkommen im Bemessungszeitraum vor der Geburt und dem in den Lebensmonaten des Kindes. Würde doppelt gezahlt werden würden wohl alle arbeiten gehen - das wären dann ja 75%+65%=140% Gehalt für ein Jahr.


nathi84

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Antwort auf Beitrag von kruemel-inside

also mein mann hat bei tochter nr. 1 elternzeit (und so machen wir es auch jetzt wieder) genommen (die 2 partnermonate) und hat währenddessen auch in teilzeit die 30 std. gearbeitet - bekam dann für die 30 std. pro woche sein normales gehalt (natürlich nur für die 30 stunden) plus die 67 % elterngeld bzw. jetzt sind es ja nur noch 65% und das eltergeld... er kam dann in etwa auf sein reguläres gehalt hat aber nur 3 tage die woche a 10 stunden gearbeitet und wir hatten dann quasi immer 4 tage die woche "FREI"! gruss


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nathi84

weißt du, ob es da eine obergrenze gibt? mein mann würde auch gern elternzeit 2 monate nehmen, aber wir könnten das nur, wenn er genau so sein geld von normal erreichen kann.


nathi84

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500 000,- zusammen und 250 000,- einzeln denke da fallen wir nicht drunter...


nulli1

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Antwort auf Beitrag von nathi84

habe eben beim bmfsfj angerufen und er hat gesagt, dass mein Mann für 30std. Lohn bekommt und dann 300€ Sockelbetrag Elterngeld, da die Differenz zwischen 30 und 32 Std. nicht so hoch ist d.h.man bekommt das minimum an Elterngeld, eben 300€ vielen Dank für eure Antworten!


kruemel-inside

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Antwort auf Beitrag von nulli1

Arbeitet dein Mann sonst nur 32 Stunden? Dann kann es sein, dass er gar keine 30 Stunden arbeiten darf. Die 30 Stunden beziehen sich auf eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden. Mir wurde die Auskunft gegeben vom Amt, dass man max. 75% in Elternzeit arbeiten darf von den Stunden, die man vorher laut Vertrag hatte. Das wären bei 32 Stunden/Woche dann nur 24 Stunden die dein Mann arbeiten darf.


nulli1

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Antwort auf Beitrag von kruemel-inside

Ich habe in Berlin angerufen beim bmfsfs und der nette Berater hat gesagt das sei kein Problem, man darf nur die 30 Stunden in der Elertenzeit nicht überschreiten. Ich habe auch gelesen, dass man bei Teilzeitarbeit in Elternzeit geehn kann mit 30 Stunden. Ich hoffe auf die richtige Info vom Ministerium... Außerdem dürfte gibt es ja mehr Leute die keine volle stelle haben können, die wären dann ja total benachteiligt.