Ephegenia
Hallo Mädels, mal ne Frage an euch. Wann muß man das Elterngeld beantragen ? Mein Arbeitgeber möchte jetzt schon den Antrag für das Elterngeld von mir. Ist es nicht noch zu früh ? Wäre für eure Hilfe dankbar. LG Yvonne
Du kannst das Elterngeld erst NACH Geburt beantragen ebenso wie Elternzeit etc. Woher sollst du wissen, wann dein Kind geboren wird???? Bist du sicher, dass du deinen AG richtig verstanden hast? LG Tina
ja das stimmt also den antrag gibst du deinem arbeitgeber er muss von dem ja was ausfüllen was du verdient hast damit sie später dein elterngeld berechnen können ...dann wenn er es ausgefüllt hat bekommst du ihn zurück und wartest mit dem abschicken bis die geburtsurkunde da ist von deinem baby... also alle anträge musst du vorher schon ausfüllen sonst sitzt du ja dann da wenn dein baby da ist .... also anträge alle anschaffen und ausfüllen und ausfüllen lassen und dann alles wegschicken.....
Das geht doch jetzt noch gar nicht! Wenn das Kind nun zu früh kommt? Der AG muss ja die 12 Monate vor Geburt des Kindes in die Bescheinigung reinschreiben und so lange das Kind nicht auf der Welt ist geht das ja nicht. Auch Elternzeit kann man erst beantragen wenn das Kind da ist, weil z.B. bei Frühgeburten der MuSchu länger ist. Ich hab die Anträge zwar alle schon vorbereitet, aber erst nach Geburt des Kindes fertig gemacht und abgegeben. LG Tina
gehöre zwar nicht hier her aber... ich habe 2 kinder (5 jahre und 18 monate) und bei beiden habe ich (bei der großen erziehungsgeldantrag) die anträge schon vor der geburt ausgefüllt, name und geburtsdatum habe ich offen gelassen und eingetragen sobald das baby da war..... das ging recht flott mit dem geld...man kann den elterngeldantrag jetzt schon ausfüllen, aber wie gesagt, name und geburtsdatum frei lassen, falls es doch das andere geschlecht wird und das kind nicht am ET kommt, meiner erfahrung nach, kommen sie selten am ET (meine tochter 5 tage nach ET und mein sohn 15 tage vor ET) lg jasmin p.s. beim nächsten kind, werde ich auch wieder den antrag vor der gebrut ausfüllen, name und geburtsdatum lasse ich offen!
Vielen Dank für eure Antworten. Ich hatte auch gelesen, dass man den Antrag erst nach der Geburt abgeben muß. Werde morgen mal bei der Personalabteilung anrufen was die wollen. LG Yvonne
Klar kann man schon alles vorbereiten, ist auch ratsam, obwohl ich "Ungeübten" empfehle den Antrag auf Elterngeld dann auch noch persönlich abzugeben und nochmal auf Vollständigkeit nachprüfen zu lassen, da der Vordruck etwas kompliziert ist (das kann man dann aber erst nach der Geburt in der Elterngeldstelle). Aber es ging ja ursprünglich darum, dass ihr AG den Antrag jetzt schon möchte. Der Antrag auf Elterngeld selbst geht ja den AG überhaupt nix an, der füllt lediglich die Verdienstbescheinigung aus und das kann er erst nach der Geburt des Kindes.
hab auch noch ne frage dazu.es gibt doch verschiedene Formulare für den Elterngeldantrag in den einzelnen Bundesländern. nun ich wohne jetzt in Niedersachsen, mein arbeitgeber ist aber in schleswig-holstein, welchen antrag sollte ich jetzt nehmen? danke schonmal
Den für das Land wo du wohnst und wo du auch Elterngeld beantragst. Die Verdienstbescheinigungen für den AG werden bestimmt nicht sehr verschieden sein.... LG