Monatsforum April Mamis 2010

Elterngeld, Mutterschaftsgeld etc. brauche Hilfe!!!!!!!

Elterngeld, Mutterschaftsgeld etc. brauche Hilfe!!!!!!!

Mitglied inaktiv

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Hi Mädels! Ich hab ja Zeit und da wollte ich mich mal mit den ganzen Geldern etc. beschäftigen! Aber ich dreh hier bald durch! 1. Also, ich geh am 22.02. in Mutterschutz, ET ist voraussichtlich der 5.4., bis zum 31.5. würde das dann gehen! Ab dann möchte ich die 12 Monate Elternzeit nehmen, die ich ja 7 Wochen vor Geburt beantragen bzw. meim AG anmelden muß. Stimmt oder?? 2. ich möchte auch nicht in der Zeit arbeiten, das muß auch mit in die Anmeldung, stimmts? 3. Kann mein AG mich trotzden dazu verpflichen wenn Engpässe sind zu arbeiten?? 4. Elternzeit sind doch 14 Monate oder?? Weil mein Freund möchte die ersten 2 Monate nach der Geburt "seine" 2 Vätermonate nehmen, also wenn ich im Mutterschutz bin! Geht das?? 5. Mutterschutzgeld muß ja bei der Kk beantragt werden! Von mir oder vom AG?? Wann muß ich, wenn ich es beantragen muß, denn beantragen? 6. Elterngeld beantrage ich ja nach der Geburt oder? Oh man, Fragen über Fragen! Durch die ganzen Gesetzestexte steig ich net durch! Danke fürs Helfen!!!!


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Noch mal wegen der Anmledung von der Elternzeit bei dem AG! Beginn Elternzeit am 1.6.2010, Ende 31.5.2011??? Mutterschutz gehört ja nicht mit zur Elternzeit!? Oder???


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Die Elternzeit endet am 3. Geburtstag deines Kindes. Der Mutterschutz wird dabei nicht berücksichtigt!


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Also: Das Elterngeld rechnet man ab der Geburt des Kindes. Da wird dann auch das Mutterschaftsgeld mit angerechnet. Wenn du das dann auf ein Jahr nimmst, bekommst du in März 2011 das letzte Mal Geld. Macht dein Mann auch zwei Monate Pause verlängert sich das eben um diese Zeit. Wie sich das dann Gledmäßig rechnet, weiß ich allerdings nicht. Für das Mutterschaftsgeld bekommst du um die 36. SSW einen Zettel vom FA der sieht aus wie ein Rezept, der ist für die Krankenkasse. Da steht was über den voraussichtlichen ET drauf und hinten mußt du noch was ausfüllen. Und dann ab damit zur KK. Zu den anderen Sachen kann ich dir leider nichts sagen. Ach doch. Also du mußt nicht 7 Wochen VOR der Geburt die Elternzeit beantragen. Ich hab das mit Geburtsturkunde meines Kindes direkt nach der Geburt gemacht. Denke aber, man sollte sich schon mit seinem Chef im Vorfeld absprechen.


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Wenn dein Mann die ersten zwei Monate Elterngeld beantragt, in denen du schon Mutterschaftsgeld bekommst, gehen euch für die zwei Monate schon 4 von 14 weg, da dein Mutterschaftsgeld ja auch schon ans Eltergeld angerechnet wird. Hatten wir nämlich auch vor aber durch diese Regelung, hängt mein Mann die zwei Monate nach meinen 12 dran. Umso länger kann jemand von uns sich ums Kind kümmern.


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Elterngeld kann man erst nach der Geburt beantragen. Manche Krankenhäuser helfen da sogar. Dem Arbeitgeber muss man auch erst nach der Geburt bescheid geben, wie lange man Elternzeit nimmt. 3Jahre stehen dir zu und die muss dein AG dir geben, wenn du sie möchtest. Bei Engpässen kann er ja jemand neues einstellen, da er ja für dich nach dem Mutterschutz nichts mehr zahlt.


Mitglied inaktiv

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Dass 4 Monate am Anfang weg sind, ist klar, aber wir wollen das so! Nur ist uns gestern abend eingefallen, dass mein Freund ja schon bald die 2 Monate bei seinem AG anmelden muß, ohne dass wir wissen, wann das Kind zur Welt kommt! Ich hab ja nach der Geburt noch Zeit dazu... so langsam blick ich da auch durch! Hab dann zu meinem Freund gemeint, dass er mal seinen Personaltypen im Büro fragen soll, der kennt sich da vielleicht mit aus! Und so flexiebel, dass er das auch kurzfristig machen kann, sind die auch!