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Bei aller Freude auf dein Baby: Wahrscheinlich machst du dir Gedanken darüber, wie du in deiner beruflichen Pause vor und nach der Geburt finanziell über die Runden kommen sollst.

Zum Glück gibt es speziell für diese Phase Regelungen, die dir helfen können.

Für berufstätige Frauen gibt's auch im Mutterschutz Geld

Für Schwangere, die als Angestellte arbeiten, gelten laut Mutterschutzgesetz Zeiten, in denen sie nicht arbeiten müssen bzw. dürfen: sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt deines Babys. In dieser Zeit erhältst du Mutterschaftsgeld.

  • Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld? Normalerweise bekommst du netto so viel wie sonst auch. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Dein Arbeitgeber legt den Rest drauf und stockt den Kassen-Betrag auf, bis die Summe deinem Durchschnitts-Netto-Verdienst der vergangenen drei Monate entspricht. Erhältst du dein Geld wöchentlich, gilt entsprechend: Es wird aufgestockt, bis du den Durchschnittsverdienst der vergangenen 13 Wochen bekommst.
  • Gelten die gleichen Regeln, wenn ich privat versichert bin? Im Prinzip schon, aber du bekommst voraussichtlich etwas weniger Geld als bisher: Du erhältst keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern stattdessen nur einmal 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Dein Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss aber so, als wärst du gesetzlich versichert und bekämst den üblichen Kassensatz.
  • Wie viel bekomme ich bei einem 450-Euro-Job? Geringfügig Beschäftigte in einem Minijob erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Diese erhältst du - nur wenn du nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert - bist vom Bundesversicherungsamt. Bist du persönlich aber Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, musst du dich bitte an deine Krankenkasse wenden.
  • Kriege ich das Mutterschaftsgeld automatisch? Nein, du musst es beantragen. Am besten machst du dich schon vor dem Beginn deines Mutterschutzes mit den Formalitäten vertraut. Wenn du alle Unterlagen und Formulare bereithast, klappt der Übergang vom Gehalt zum Mutterschaftsgeld am besten und ohne Zeitverlust.
  • An wen wende ich mich mit meinem Antrag? Bist du gesetzlich versichert, ist deine Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Hast du eine private Krankenversicherung oder einen 450-Euro-Job, ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn zuständig (Bundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn). Du kannst dort nicht nur Unterlagen anfordern bzw. diese auf den Internetseiten des Amtes herunterladen, sondern dich auch unter der Telefonnummer 0228/619-1888 beraten lassen (Mo. bis Fr. 9-12 Uhr, Do. auch 13-15 Uhr).

Selbstständige gehen nicht zwangsläufig leer aus

Ob du als Selbstständige Mutterschaftsgeld erhältst, hängt davon ab, wie du versichert bist: Frauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen auch Mutterschaftsgeld - und zwar in Höhe des Krankengeldes. Wende dich an deine Krankenkasse.

Vollzeit - Hausfrau? Dann gibt's keinen Zuschuss

Falls du als Familienmitglied über deinen Mann in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert bist, bekommst du kein Mutterschaftsgeld.

Wer ALG II oder Sozialhilfe bekommt, kann Mehrbedarf geltend machen

Ab der 13. Woche können Schwangere, die ALG II beziehen, einen Mehrbedarf beantragen. Dieser Mehrbedarfszuschlag kann 17 Prozent der Regelleistung betragen. Außerdem kann Unterstützung für die Erstausstattung beantragt werden. Die Erstausstattung besteht aus drei Teilen:

  • Bekleidung für Schwangerschaft und Geburt
  • Erstausstattung für Bekleidung für das Neugeborene
  • Ausstattung für Kinderzimmer und Wohnung (z.B. Kinderwagen, Wickeltisch)

Für das 2.Kind fällt die Erstausstattung geringer aus, da noch Sachen wieder verwendet werden können. Dies gilt nicht, wenn zwischen den Geburten mehr als drei Jahre liegen, dann erhält die Schwangere den kompletten Satz.

Achtung: Mutterschaftsgeld und [Elterngeld](elterngeld.htm) unterliegen nach deutschem Steuerrecht dem Progressionsvorbehalt und erhöhen den Steuersatz für die übrigen Einkünfte.

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