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mutter und tochter sitzen besorgt zusammen
ChayTee

Ist die Mutter noch minderjährig, also noch nicht 18 Jahre alt, und ledig, erlangt eine Sonderregel im Sorgerecht Gültigkeit. In diesem Fall bekommt das Baby einen Vormund.

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Bei gemeinsamer Sorgerechtserklärung: volljähriger Vater ist in der Verantwortung

Anders sieht es aus, wenn ihr eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgebt und der Kindsvater bereits volljährig ist. Achtung, für diese Sorgerechtserklärung braucht ihr die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Mutter. In diesem Fall erhalten zwar trotzdem beide das gemeinsame Sorgerecht - aber das der Mutter ruht. Der Kindsvater ist - aber nur bis zur Volljährigkeit der Mutter - allein in der Verantwortung, ihm obliegt gesetzlich allein die Sorge für das gemeinsame Kind. Übrigens ist dies auch gültig im umgekehrten Fall, also wenn die Mutter volljährig, der Vater aber noch minderjährig ist, dann hat die Mutter allein das Sorgerecht.

In manchen Fällen kann das Familiengericht auch die Sorge gemeinsam auf beide Eltern übertragen oder einen Ergänzungspfleger bestellen. Dies ist üblich, sobald das Kindeswohl beim volljährigen Elternteil nicht als voll gesichert angesehen wird.

Minderjährige Eltern: Rechte und Pflichten

Die gesamte Personensorge, wie es in der Amtssprache heißt, tragt ihr als minderjährige Mutter bzw. bei gemeinsamer Sorgerechtserklärung und ebenfalls minderjährigem Vater dieser eben auch mit. Das bedeutet, ihr müsst euer Kind pflegen, erziehen, beaufsichtigen und den Aufenthalt bestimmen. Der minderjährige Elternteil darf - selbst wenn der volljährige Vater oder die volljährige Mutter zwischenzeitlich die alleinige Sorge ausübt - den Vornamen mit auswählen, die ärztlichen Behandlungen mitbestimmen und auch mit entscheiden, ob das Kind in einer bestimmten Religion erzogen wird.

Der Vormund ist in allen rechtlichen Punkten der zuständige Ansprechpartner. Das Jugendamt bzw. die Großeltern des Kindes oder der entsprechende Vormund müssen sich dann mit allen Formalitäten beschäftigen, etwa der Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsansprüche etc.

Übrigens: Die Eltern der minderjährigen, ledigen Mutter haben zwar weiter das Sorgerecht für ihre Tochter - aber nicht das Sorgerecht für ihren Enkel.

Jugendamt fungiert als Berater

Grundsätzlich ist das Jugendamt ein wichtiger Ansprechpartner für euch als minderjährige Mütter oder Eltern. Schon während der Schwangerschaft könnt ihr euch hier hinwenden und die wichtigen Fragen klären. Die Mitarbeiter unterstützen, informieren und beraten kostenlos nicht nur zum Sorgerecht, sondern auch hinsichtlich des Unterhalts. Leben die Eltern nicht zusammen und das Kind wächst bei der minderjährigen Mutter auf, so muss der Kindsvater Unterhalt zahlen. Dieser wird nach dem monatlichen Einkommen und dem Alter des Kindes berechnet. Hat der Vater, etwa weil er selbst noch Schüler ist oder eine Ausbildung absolviert, kein regelmäßiges Einkommen, kann das Jugendamt Unterhaltsvorschuss zahlen.

Auch wenn ihr als minderjährige Mutter mit eurem Kind aus verschiedenen Gründen nicht mehr in eurem Elternhaus leben könnt, bietet das Jugendamt Unterstützung. Die Berater helfen zum Beispiel bei der Wohnungssuche oder kümmern sich um die Unterbringung in einer Einrichtung, wie einem Mutter-Kind-Haus und die entsprechende Finanzierung. Hier gibt es eine zeitweise Betreuung des Kindes, so dass es der Mutter möglich ist, zur Schule zu gehen oder eine Lehre abzuschließen.

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