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Was bedeutet Rechtsanspruch auf Krippenplatz in der Praxis?

Thema: Was bedeutet Rechtsanspruch auf Krippenplatz in der Praxis?

Es gibt ja anscheinend seit ein paar Jahren für Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Wie funktioniert dieses Recht in der Praxis? haben wir dann sicher einen Krippenplatz oder eine Tagesmutter? Bekommen wir einen Schadensersatz, wenn wir keinen Betreuungsplatz für unser Kind bekommen?

von Fiebie am 26.07.2019, 13:58


Antwort auf Beitrag von Fiebie

Es gibt hier auch ein Rechtsexpertenforum, da antwortet eine Rechtsanwältin. Soweit ich weiß hat man Anspruch auf einen Betreuungsplatz, nicht zwingend einen Krippenplatz, also Krippe oder Tagesmutter (ab 3 ist es tatsächlich der Anspruch auf einen Kitaplatz). In der Praxis heißt das erstmal noch nichts, da es in vielen Städten und Gemeinden zu wenige Plätze gibt. Du kannst, wenn Du keinen bekommst, Schadenersatz einklagen, und bekommst den Verdienstausfall normalerweise auch, wenn Du wirklich nachweisen kannst, dass Du alles versucht und nichts falsch gemacht hast. Wenn Du das vor hast würde ich direkt mit der ersten Absage zu einem Anwalt gehen, der kennt das richtige Vorgehen. Allerdings heißt Betreuungsplatz meines Wissens nicht zwingend Vollzeit, ich glaube 6h "reicht" in dem Fall aus (was in den meisten Fällen wohl max. 5h Arbeiten bedeutet). Achte vor allem auf die Fristen für die Anmeldung zum Krippenplatz, ich musste z.B. schon vor der Geburt meiner Tochter die Anmeldung abschicken.

von weekend am 26.07.2019, 17:15


Antwort auf Beitrag von weekend

Nein. Wenn du klagst, läufst du in Gefahr, dass deinem Kind ein Platz in einem Containerprovisorium zugewiesen wird, die mit Sondergenehmigung überbelegt wird.

von Johanna3 am 27.07.2019, 23:33


Antwort auf Beitrag von Fiebie

Je nach Stadt sieht es so aus: Du meldest dich rechtzeitig bei der Stadt und gibst dein Interesse an einem Betreuungsplatz an. Manchmal kann man auch "wünsche" nennen zB welche Einrichtung. Die Stadt weist dir dann einen Platz zu oder gibt eine Absage. Bekommst du eine Absage machst du der Stadt klar dass du deinen Rechtsanspruch gelten machst und forderst einen Betreuungsplatz. Findet sich keiner kannst du auf Schadensersatz klagen, was in der Regel nur Erfolg hast wenn du zB einen Verdienststaufall nachweisen kannst. Das Problem: sobald es die Stadt teuer zu stehen bekommt wird sie dir einen Platz anbieten. Der kann am anderen Ende der Stadt sein und bei einer Tagesmutter/Einrichtung, die dir überhaupt nicht zusagen und bei du ein mieses Gefühl hast oder die vom pädagogischen Konzept nicht zu euch passen. Pech gehabt. Sagst du diesen Platz ab, war es das mit dem Rechtsanspruch. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 29.07.2019, 19:10