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Vielleicht weiß ja wer von euch was..?!

Thema: Vielleicht weiß ja wer von euch was..?!

Guten Morgen! Habe gestern beim Googlen nach der Absetzbarkeit von der Beerdigung und Co. einen Beitrage gefunden, in dem es heißt, dass wir Sternenmamas Anspruch auf Kindergeld und wohl auch auf Elterngeld haben...!? Meine Mama hat im Juli mit meiner Krankenkasse telefoniert und da hieß, dass wir nur Anspruch auf Mutterschafts-Geld haben und sonst nix! Weiß eine von euch was das denn nun mit dem Kinder- und Elterngeld auf sich hat!? Würde morgen alles abtelefonieren, aber wäre ja gut zu wissen, ob man grundsätzlich einen Anspruch hat oder nicht! Danke euch schon mal für eure Antworten; Liebe Grüße Mellie mit Lucy im Herzen

von Kirshy am 30.10.2011, 08:02



Antwort auf Beitrag von Kirshy

hallo melli,also ich weiß auch nur das man anspruch auf mutterschaftsgeld hat,wobei auch nicht immer.ich selbst habe es bekommen-da meine tochter lebend auf die welt kam und ein paar stunden später gestorben ist.das man anspruch auf kindergeld hat,hab ich noch nie gehört...aber vielleicht bekommst du ja was anderes heraus.hast du denn auch mutterschaftsgeld bekommen?ganz liebe grüße nicole mit emma fest im herzen

Mitglied inaktiv - 30.10.2011, 11:13



Antwort auf Beitrag von Kirshy

Wenn du eine Geburtsurkunde hast, das Kind somit lebend zur Welt kam, hast du Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld bis zum Zeitpunkt des Todes. "Geburtsurkunde" ist allerdings die Voraussetzung dafür, das du beide Leistungen beantragen kannst.

Mitglied inaktiv - 30.10.2011, 14:28



Antwort auf Beitrag von Kirshy

hallo ich hatte anspruch auf einen monat elterngeld und einen monat kindergeld. da ich eine geburtsurkunde hatte. mein sohn wurde im okt. geboren und ist auch im okt. gestorben. auf mutterschaftsgeld hätte ich auch anspruch gehabt (bzw. mutterschutz), da ich aber noch in erziehungsgeld damals von der großen bekam und keinen AG hatte, hatte ich deswegen kein anspruch auf Mu.Sch.Geld. das war damals etwas kompliziert. mein sohn kam im okt. 08 zur welt. im nov. bekam ich das letzte erz.geld für die große. normalerweise hätte ich danach anteilig mutterschaftsgeld bekommen. konnte mich aber um sowas nicht auch noch kümmern. also soweit ich weiß, hat man anspruch auf diese gelder, sobald eine geb.urkunde vorhanden ist.

von PhiSa am 30.10.2011, 19:21



Antwort auf Beitrag von PhiSa

Vor allem PhiSa´s Beitrag hilft mir um einiges weiter...-bei uns war´s ähnlich! Unsere Kleine ist im Juli (1.07.) auf die Welt gekommen (wurde als lebend geboren "eingestuft", obwohl sie reanimiert werden musste; aber zu "lebend" gehört ja der minimalste Herzschlag, bzw. eine pulsierende Nabelschnur) und im Juli auch leider verstorben (2.07.); somit habe ich eine Geburtsurkunde.. Wer morgen mal rumtelefonieren und hoffe, dass ich einen netten Sachbearbeiter am Telefon hab; denn meine Mum meinte, dass gerade der Mensch in der Familienkasse einen heiden Aufstand gemacht hätte, als sie im Juli dort schon nachgefragt hatte wegen Kindergeld! Werd auch dann berichten und vielleicht hat der ein oder andere noch was von...! Schade eigentlich, dass man sich um solche Dinge zusätzlich auch noch kümmern muss und sich schlau fragen muss! Eine Broschüre für Sternen-Eltern mit rechten wäre echt hilfreich!! Liebe Grüße und noch mal DANKE!!

von Kirshy am 30.10.2011, 21:23