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Anspruch auf...

Thema: Anspruch auf...

Hallo ihr Lieben! Nach endlosen Versuchen wen zu erreichen jetzt die Gewissheit: Man hat auch als Sternenkind- Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn man eine Geburtsurkunde hat!! Unser Elterngeld- Anspruch wird gerade von einer netten Dame geprüft; sie liest sich im Gesetztestext schlau und meldet sich! Wenn sich da was ergibt, werde ich euch berichten! Freu mich gerade, bin aber auch sauer; warum wird einem sowas nicht eher gesagt..?! Liebe Grüße Mellie mit Lucy im Herzen

von Kirshy am 31.10.2011, 09:57



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meinst Du das monatliche Kindergeld von der Familienkasse? Kann ich mir nicht vorstellen. Oder meinst Du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse?

von MarvinsMum am 31.10.2011, 10:22



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hab leider nur eine sternenurkunde aber den kh aufenthalt brauchte ich nicht zahlen was schon ein harter gerechter kampf war lg

Mitglied inaktiv - 31.10.2011, 10:40



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ich habe damals auch eine rechnung bekommen vom KH. zwar "nur" 30 euro, aber ich dacht auch ich guck nicht richtig... hab dann auch bei der krankenkasse angerufen, wo die Dame sich nach schlaumachen über unseren "Fall", aus allen wolken gefallen ist, sich 100 mal entschuldigt hat und ich brauchte die rg. dann auch nicht zahlen....

von PhiSa am 31.10.2011, 14:22



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hallo melli,ich habe zwar eine geburtsurkunde aber emma hat nur sechs stunden gelebt.bekommt man das geld nur bis zum versterben?sicherlich oder?also bekommen das wohl eher eltern dessen kinder länger gelebt haben oder wie ist das gemeint?ich kann mir nicht vorstellen das sie mir jetzt auch noch kindergeld zahlen würden...würd mich über ne antwort freuen:-)ganz liebe grüße nicole mit emma fest im herzen

Mitglied inaktiv - 31.10.2011, 14:17



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Hallo Mellie! Schön, dass du etwas erreichst hast. Ja, hätte mich auch gewundert, wenn es kein Kindergeld gegeben hätte. Ich hab damals alle Anträge, trotz das ich wußte, dass wir in wenigen Tagen wohl eine Sterbeurkunde erhalten.... abgeschickt.... Nein, sowas wird einem nicht gesagt.... leider. Weiterhin viel Durchhaltevermögen Lg

von PhiSa am 31.10.2011, 14:19



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mhh Kindergeld???? Ich kenne Fälle wo ein Kind schon,oder erst,monatelang gelebt hat,und als es verstarb haben die vom Amt das Geld zurück gefordert ab da wo das Kind gestorben war...also Kindergeld gibt es ganz sicher nicht ! Elterngeld...das wage ich auch noch zu bezweifeln,denn eigendlich zahlt doch die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld für...glaube sechs Wochen nach der Geburt...und dann soll es im Anschluss noch Elterngeld geben? Das will ich schwarz auf weiß sehen...das glaube ich nicht,die zahlen doch niemals Geld für die Betreuung eines Kindes was keine Betreuung mehr braucht...und Elterngeld ist doch sozusagen Betreuungsgeld...

von Maximum am 31.10.2011, 17:44



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Mutterschafts- Geld hab ich bekommen! Zum Glück war meine Mama da so fix- ich hätte das vergessen (hatte ja genug mit mir und der besch******Situation zu tun) und mich später nicht getraut! Und wer nicht fragt, bekommt nix! Einer meiner Leitsprüche seit Juli!! Liebe Grüße

von Kirshy am 31.10.2011, 19:59



Antwort auf Beitrag von Maximum

doch, kindergeld gibt es. und zwar für den monat in dem das kind gelebt hat. bis zu dem monat in dem das kind gestorben ist. das Kindergeld wird ja monatlich und nicht anteilig bezahlt. bei uns wurden aber noch ein paar monate weiter das kindergeld bezahlt, welches ich dann zurückzahlen mußte. aber nur das für die zuviel gezahlten monate, nicht das für den geburts(sterbe)monat

von PhiSa am 31.10.2011, 20:25



Antwort auf Beitrag von PhiSa

hab oben ein neuen Thread aufgemacht wegen dem Kindergeld! Bekommen nun für Monat Juli Kindergeld wenn der Antrag durch ist! Vor 4 Monaten war die Aussage als meine Mum in der Familienkasse angerufen hat (ich lag auf Intensiv) noch:"Für ein totes Kind Kindergeld? Hat doch gerade mal so einen Tag gelebt! Da gibts nix!" Eine riesengroße Sauerei und ich bin froh, noch mal da angerufen zu haben! Gruß Mellie

von Kirshy am 01.11.2011, 09:22