Guten Abend ,
kann man sich als Tagesmutter die die KInder vom Jugendamt vermittelt bekommt,die Kinder aussuchen,die man betreuen will bzw.ablehnen?
Und darf man auch selbst entscheiden,ob man unter 1 jährige KInder betreuen will oder nicht?
Herzliche Grüße
von
Sonja-Lady
am 13.02.2013, 20:22
Antwort auf:
Tagesmutter
Hallo Sonja,
wenn Sie dem Jugendamt Plätze zur Verfügung stellen, dann dürfen Sie angeben, welches Alter das oder die zu betreuenden Kinder haben sollten und ob lieber nur Mädchen oder nur Jungen betreuen möchten. Eine bzw. ein für Sie zuständige/er Sozialarbeiter beim Jugendamt wird Sie zu Hause aufsuchen und solche Fragen dann auch in einem offenen Gespräch mit Ihnen klären.
Sollte ein Kind zur Vermittlung stehen, dann wird Ihnen der Erziehungsberechtigte (Mutter/Vater/beide) und das Kind vorgestellt. Sie können dann im Gespräch mit dem Erziehungsberechtigten vorfühlen, ob Sie mit dieser/diesen Personen sich eine Erziehungspartnerschaft vorstellen können.
Sie lernen das Kind kennen und wägen ab, ob es in Ihre Kleingruppe passt, ob es Ihnen sympathisch ist und ob Sie sich vorstellen können, dass es harmonieren könnte.
Ihr Bauchgefühl muss für beide, Elternteil und Kind positiv sein. Ist eine sofortige spontane Entscheidung für Sie nicht möglich, dann bitten Sie um eine Bedenkzeit. Sie würden sich am anderen Tag melden, wenn Sie eine Erziehungspartnerschaft (mit diesem „Angebot“) eingehen möchten.
Es ist absolut wichtig, dass Ihnen die Eltern – oder der Elternteil sympathisch ist. Nur dann kann eine Erziehungspartnerschaft klappen. Haben Sie bereits am Anfang kein gutes Bauchgefühl, so ist es besser abzusagen.
Wichtig ist, dass Ihnen auch das Kind sympathisch ist und Sie sich vorstellen können, dass das Kind zu Ihren eigenen Kindern oder der restlichen Kindergruppe passen wird. Hier auch auf Ihr erstes Bauchgefühl hören!
Die Eltern haben wie Sie die freie Wahl einer Tagesmutter und bekommen manchmal 1 – 3 Tagesmutteradressen genannt. Die Sozialarbeiter/innen der Jugendämter kennen aufgrund der persönlichen Kontakte zur Tagesmutter deren Haushalt und deren Erziehungseinstellung, so dass sie bei der Wahl der passenden Tagesmutter bereits abwägen, ob das Kind in den vorgeschlagenen Haushalt passen könnte.
Die letztliche Entscheidung liegt jedoch bei Ihnen und bei den Eltern!
Sollte die Erziehungspartnerschaft eingegangen werden, dann vergessen Sie nicht einen Betreuungsvertrag aufzustellen (auch zu beziehen bei www.tagesmuetter-bundesverband.de) der für beide Seiten verbindlich ist und alle wichtigen Bereiche wie z.B. Betreuungszeiten und Stundenlohn, Krankheit, Arztbesuche usw. abdeckt. Dieser sollte auch abgeschlossen werden, wenn die Finanzierung übers Jugendamt läuft!
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 14.02.2013