Hallo,
unser Sohn (19 Monate) geht zu einer Tagesmutter. Die bemängelt, dass er dort nicht essen mag und das er nicht mit den anderen Kindern spielen möchte. Sie hat sogar einmal gesagt das unser Sohn nicht normal wäre.
Neu ist auch das ich das Essen was unser Sohn essen soll jeden Tag mitbringen muss. Ist das so normal? Und mich würde noch interessieren, wie die Kündigungsfristen sind. Also kann die Tagesmutter von heute auf morgen sagen das sie unseren Sohn nicht mehr nimmt?
Sie hat mich sogar schon 2 mal eher von der Arbeit geholt, weil unser Sohn gequengelt hat. Und für den nächsten Tag musste ich mir eine andere Betreuung suchen. Das ist doch eigentlich eine Arbeitsverweigerung oder? Kann man da irgendetwas machen?
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 20:52
Antwort auf:
Tagesmutter
Hallo catwoman1503,
ein gutes Betreuungsverhältnis zeichnet sich aus, in dem die Beziehung zwischen Eltern und Tagesmutter partnerschaftlich ist. Daher ist es von großer Bedeutung, dass die Eltern und die Tagespflegeperson hinsichtlich ihrer Erziehungsziele und –methoden übereinstimmen und die Rollendefinition der jeweils anderen Seite akzeptieren. Sie müssen miteinander eine „Erziehungspartnerschaft“ eingehen, das heißt, eine vertrauensvolle Beziehung, in deren Mittelpunkt die Zusammenarbeit bei der Förderung der kindlichen Entwicklung und die Sicherstellung des Wohls des Kindes steht. Ist das Verhältnis zwischen Ihnen beiden in Ordnung, dann kann Ihr kleiner Sohn sich auch gut integrieren. Ist es angespannt – so wie ich es Ihren Zeilen entnehme - dann spiegelt sich dies auch im Verhalten Ihres Sohnes wider.
Haben Sie mit der Tagesmutter vor Beginn des Pflegeverhältnisses einen Vertrag abgeschlossen? Vertragsvordrucke für die Kindertagespflege können Sie über Ihr zuständiges Jugendamt oder dem Bundesverband für Kindertagespflege www.bundesverband-kindertagespflege.de beziehen.
Wichtig ist jetzt, unbedingt ein klärendes Gespräch mit Ihrer Tagesmutter zu führen und dies nicht „zwischen Tür und Angel“ sondern in Ruhe und auf Sachebene (!). Bitte Sie die Tagesmutter um einen Termin, an dem Sie sich beide zusammensetzten – ohne irgendein Kind in der Nähe und ohne Zeitdruck.
Um eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten, sollte immer wieder ein intensiver Gesprächs- und Erfahrungsaustausch über das Kind, seine Entwicklung und seine Betreuung zwischen Ihnen und der Tagesmutter geführt werden, wobei von beiden Seiten zu akzeptieren ist, dass sich das Kind in „beiden Welten“ unterschiedlich verhalten kann.
Notieren Sie vorher alle Fragen, die Ihnen auf dem Herzen liegen und die sie geklärt haben möchten. Im Gespräch können Sie diese dann Punkt für Punkt abklären.
Wenn Ihre Tagesmutter einen Qualifizierungskurs für Tagespflege besucht hat, muss sie wissen, dass es im Interesse des Wohles eines Kindes ist, eine kontinuierliche Betreuung ,wenn irgend möglich, zu gewährleisten. Dazu muss jedoch die Basis des Betreuungsverhältnisses zwischen Ihren beiden Familien stimmig sein.
Sollten Sie weitere Hilfe an Ihrer Seite benötigen, dann kann auch eine Fachberatungsstelle in der Nähe ihres Wohnortes – oder der/die Sozialarbeiter/in Ihres zuständigen Jugendamtes vielleicht vermittelnd tätig werden.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 01.02.2009