Ich habe vor 5 Wochen entbunden! Momentan bin ich im Mutterschutz werde aber in 2,5 Wochen wieder arbeiten (Vollzeit)
Mein Mann ist selbständig und wird deshalb nur 30 Std. die Woche arbeiten,damit er auf den kleinen aufpassen kann! In den 30 Std. wo er auf den kleinen nicht aufpassen kann,wird meine Mutter den kleinen betreuen! Ist es möglich Sie für diese 30 Std. in der Woche als Tagesmutter beschäftigen zu lassen! Wenn es möglich ist,wo muss ich mich informieren?
Mitglied inaktiv - 21.01.2009, 16:57
Antwort auf:
Tagesmutter
Hallo Eymen,
hier handelt es sich um Verwandtschaft 1.ten Grades, die das Jugendamt - in unserer Region - nicht finanziert.
Nur in besonderen Härtefällen kann eine Großmutter mit der Unterstützung des Jugendamtes rechnen, wenn z.B. es in Ihrer Nähe keine Tagesmutter/ oder Kinderkrippe geben würde; die Betreuungszeiten so schwierig wären = zum Beispiel: 5.00h am Morgen, da Sie sonst nicht zur Frühschicht pünktlich kämen oder Ihre Mutter extra ihren Job aufgegeben hätte, damit Sie Ihre Ausbildung abschließen könnten.
Sie haben aber die Möglichkeit einen Antrag auf Kinderbetreuung beim Jugendamt zu stellen. Ihr Jugendamt würde Sie bei der Suche nach einer qualifizierten Tagesmutter unterstützen und diese – je nach Einkommenslage – mit finanzieren.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 27.01.2009
Antwort auf:
Tagesmutter
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, soll Deine Mutter als TAMU auf das Baby aufpassen. Soweit ich weiß, braucht sie eine Pflege-Erlaubnis wie jede andere TAMU auch. Bei mir im TAMU-Kurs war auch eine Frau, die den Kurs gemacht hat, um auf ihre Enkel aufzupassen. Du kannst Dich beim Jugendamt oder bei der Caritas informieren.
Mitglied inaktiv - 26.01.2009, 21:01