Tagesmutter werden

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Tagesmutter werden

Hallo, Ich werde demnächst anfangen als Tagesmutter zu arbeiten, habe aber einige Dinge immer noch nicht verstanden... Ich werde wohl erst mal 2 Kinder bekommen aus 2 verschiedenen Familien. Das 1.Kind ist erst 2 und die Mutter neuerdings alleinerziehend, muss schnell nen Job finden und bekommt daher etwa 70% (2,50€) vom Jugendamt bezuschusst. Sie wird die kleine wohl für 5x 5stunden in der Woche bei mir lassen. Das 2. Kind ist schon im Kiga und die Eltern arbeiten sehr unregelmäßig. Daher kann es sein, dass sie mal nur 2 Stunden in der Woche bei mir ist oder aber 20. ich würde daher auch sehr unterschiedlich Geld bekommen –zwischen 80 und 200€ brutto. Nun wollen die Eltern von Kind 2 mich gerne als Minijob anmelden. Geht denn das überhaupt? Und wenn ja, was für Vor- und Nachteile würden da für mich bzw. die Eltern bestehen? Wie ist denn das mit Kind 2 bzgl. der Unfallversicherung geregelt? Für Kind 1 besteht ja durch das Jugendamt eine UV. Und wie ist es bei Kind 2? wenn für das Kind kein Zuschuss vom Jugendamt erfolgt, die Zahlung also nur durch die Eltern erfolgt, besteht dennoch eine UV? Oder müssen die Eltern das Kind selbst unfallversichern? Kind 2 ist ja auch ein Grenzfall für die Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, da die durchschnittliche Stundenzahl/Woche durchaus in einem Monat mal über, im nächsten Monat dann wieder unter 15 Wochenstunden sein kann.... Ich bin derzeit auch noch in Elternzeit, bekomme aber kein Erziehungsgeld mehr. Außer, dass ich meinen „alten“ AG um Erlaubnis fragen sollte, muss ich da noch irgendwas berücksichtigen? –erlaubte Stundenanzahl/Woche? gibt es andere Regeln, wenn man selbständig tätig ist, wenn auch nur geringfügig? ... Alles andere, wo ich mich wie und wann anmelden muss und welche Versicherungen ICH benötige, ist mir sonst soweit klar... Vielen Dank für Ihre Antwort, Isi

Mitglied inaktiv - 23.08.2006, 14:51


Antwort auf: Tagesmutter werden

Hallo Isi, wichtig für Sie zu wissen ist: Wenn Sie als Tagesmutter Geldleistungen des Jugendamtes beziehen, so handelt es sich hierbei um · Einen angemessenen Sachkostenaufwand · Um die Anerkennung der Förderleistungen · Sie erhalten dafür nachgewiesene Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) und · Die hälftige angemessene Altersvorsorge, wenn Sie eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben und dies dem Jugendamt belegen können. Diese Geldleistungen sind für die Tagespflegeperson steuerfrei. Die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 11 EStG besteht wegen der öffentlichen Beihilfe (Erziehungsbeitrag). Entgeld der abgebenden Eltern aus privatrechtlichem Vertrag sind für Tagespflegepersonen Einkommenssteuerpflichtig, nach § 18 Abs. I Nr. 3 EStG ---------------------------------- Ich empfehlen Ihnen einen guten Steuerberater hinzuzuziehen. Er kann Ihnen, wenn Sie Ihr familiäres Einkommen darlegen, sicherlich die für Sie günstigste steuerliche Möglichkeiten aufzeigen und Ihnen auch raten, ob Sie sich als Minijob einstellen lassen sollen oder nicht. ----------- Sie benötigen nur für sich eine Unfallversicherung bei der BGW. Die Eltern des Kinder können eine Unfallversicherung für ihr Kind abschließen. ----------- Wenn Sie in Ihrem Arbeitnehmervertrag stehen haben, dass Sie sämtliche Nebentätigkeiten angeben müssen, dann würde ich den Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie zeitweise Kinder in Ihrem Haushalt betreuen. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher.

von Gaby Ochel-Mascher am 28.08.2006


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