Hallo, Ich werde demnächst anfangen als Tagesmutter zu arbeiten, habe aber einige Dinge immer noch nicht verstanden... Ich werde wohl erst mal 2 Kinder bekommen aus 2 verschiedenen Familien. Das 1.Kind ist erst 2 und die Mutter neuerdings alleinerziehend, muss schnell nen Job finden und bekommt daher etwa 70% (2,50€) vom Jugendamt bezuschusst. Sie wird die kleine wohl für 5x 5stunden in der Woche bei mir lassen. Das 2. Kind ist schon im Kiga und die Eltern arbeiten sehr unregelmäßig. Daher kann es sein, dass sie mal nur 2 Stunden in der Woche bei mir ist oder aber 20. ich würde daher auch sehr unterschiedlich Geld bekommen –zwischen 80 und 200€ brutto. Nun wollen die Eltern von Kind 2 mich gerne als Minijob anmelden. Geht denn das überhaupt? Und wenn ja, was für Vor- und Nachteile würden da für mich bzw. die Eltern bestehen? Wie ist denn das mit Kind 2 bzgl. der Unfallversicherung geregelt? Für Kind 1 besteht ja durch das Jugendamt eine UV. Und wie ist es bei Kind 2? wenn für das Kind kein Zuschuss vom Jugendamt erfolgt, die Zahlung also nur durch die Eltern erfolgt, besteht dennoch eine UV? Oder müssen die Eltern das Kind selbst unfallversichern? Kind 2 ist ja auch ein Grenzfall für die Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, da die durchschnittliche Stundenzahl/Woche durchaus in einem Monat mal über, im nächsten Monat dann wieder unter 15 Wochenstunden sein kann.... Ich bin derzeit auch noch in Elternzeit, bekomme aber kein Erziehungsgeld mehr. Außer, dass ich meinen „alten“ AG um Erlaubnis fragen sollte, muss ich da noch irgendwas berücksichtigen? –erlaubte Stundenanzahl/Woche? gibt es andere Regeln, wenn man selbständig tätig ist, wenn auch nur geringfügig? ... Alles andere, wo ich mich wie und wann anmelden muss und welche Versicherungen ICH benötige, ist mir sonst soweit klar... Vielen Dank für Ihre Antwort, Isi
Mitglied inaktiv - 23.08.2006, 14:51