Hallo,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich spiele mit dem Gedanken, Tagesmutter zu werden.
Wir wohnen hier in Bayern, Oberfranken.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich als Tagesmutter arbeiten kann?
Wie läuft die Lohnzahlung ab?
Direkt von den Eltern auf mein Konto oder wird das Jungendamt mich bezahlen?
Wieviel ist denn so der Stundenlohn für eine Tagesmutter in Bayern?
Wo mache ich meine Ausbildung und wie lange dauert dies?
Welche Räumlichkeiten muss ich dafür haben und wie müssen die eingerichtet sein?
Ich habe selbst zwei Kinder (6 u. 1 Jahr alt), der Kleine ist bei mir zuhause.
Vielleicht können Sie mir meine Frage ja beantworten. Vielen Dank dafür.
melanie
Mitglied inaktiv - 20.01.2010, 10:14
Antwort auf:
Tagesmutter werden
Hallo Melanie,
Ihren Wunsch Tagesmutter zu werden kann ich nur unterstützen. Vielleicht hilft es Ihnen, wenn ich Ihnen den Begriff Tagespflege näher bringe.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Betreuung in Tagespflege
1. in der Familie der Tagespflegeperson als Tagesmutter
2. in der Wohnung der Eltern als Kinderfrau
Die Tagesmutter muss sich überlegen:
- passt ein weiteres Kind in meine Familie?
- Welches Kind passt in meine Familie?
- Wie steht meine Familie zu dieser Tätigkeit?
- Wie wird sich die Zusammenarbeit mit den abgebenden Eltern gestalten?
Für die Kinderfrau sind folgende Fragen zu klären:
- Was bedeutet es, in einem fremden Haushalt Kinder zu betreuen?
- Welche zusätzlichen Arbeiten (Hausarbeit) bin ich bereit zu erledigen?
- Kann ich auf andere Familienregeln und Erziehungsvorgaben eingehen?
- Wie selbstständig oder weisungsgebunden ist meine Tätigkeit
Die Besonderheit der Tagespflege
ist eine individuelle Betreuung eines Kindes in der Tagesfamilie. Nur hier erfährt es
- die intime Atmosphäre einer Familie
- Gehalten- und Getragenwerden
- Möglichkeit zum Schmusen und Kuscheln
- Liebevollen Trost
- Kann seine Fähigkeiten und seine Persönlichkeit im besonderem Maße entfalten
es erlebt
- Familienalltag mit seinen individuellen Aktivitäten
- Notwendige Ruhe
- Vertraut sein und gegenseitiges Vertrauen
es wächst mit den Kindern der Tagesfamilie geschwisterähnlich auf.
Die individuelle Betreuung wird getragen durch
- die freundliche, liebevolle Art der Tagesmutter
- die Gestaltung des Tages nach den Bedürfnissen des Kindes
- Förderung seiner Fähigkeiten
- Förderung seiner Persönlichkeit durch Spieleangebot und anderen Aktivitäten
Wer wird Tagespflegeperson:
- Jede Person, die Freude an der Erziehungsaufgabe und am Leben mit Kindern hat und verbindlich auf längere Zeit diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen möchte.
Verbindlichkeit und Verlässlichkeit über einen längeren Zeitraum stellen die Ausgangslage für eine Betreuung zum Wohl des Kindes dar.
Man muss jedoch die eigene Motivation und Belastbarkeit überprüfen:
- die Tagesmutter ist phasenweise mehr an das Haus gebunden. Sie braucht mehr Zeit für die Kinder und hat folglich weniger Zeit für sich; es wartet mehr Hausarbeit auf sie.
- Akzeptiert sie die Veränderung Ihrer Familie durch ein Tageskind
- Unterstützt die Familie die Aufnahme des Tageskindes
- Kann sie dem Kind eine positive Lebenseinstellung geben
- Ist genug Platz zum Spielen, Schlafen oder für Hausaufgaben vorhanden
- Kann sie vor dem Hintergrund der eigenen Erziehungsvorstellungen auf die Persönlichkeit des Tageskindes und auf seine erzieherischen Bedürfnisse eingehen
- Kann sie sich auf einen kontinuierlichen Prozess des „Erziehungsdialogs“ zwischen abgebenden Eltern und ihr einstellen und Kompromissbereit sein
- Ist sie zu einer kooperativen – am Wohl des Kindes ausgerichteten Zusammenarbeit mit den Eltern bereit?
Nicht geeignet als Tagesmutter ist man:
- wenn lediglich ein Spielkamerad für das eigene Kind gesucht wird
- bei Ersatz für das eigene verstorbene Kind oder als Ersatz für weitere Kinder
- wenn man mit dieser Tätigkeit versucht die eigenen persönlichen familiären oder erzieherischen Probleme zu mindern
- wenn man ständig Zweifel hat „ ein Kind richtig zu erziehen“
- wenn man durch ein Kind seine Einsamkeit überwinden möchte
- wer nur Liebe und Dankbarkeit erwartet
- wenn das Kind eine Arbeitskraft ersetzen soll,
- wenn Existenzsicherung vordergründig erscheint oder vom Betreuungsgeld Schulden bezahlt werden
- bei äußerlich ungepflegtem oder unordentlichem Eindruck
- wenn offensichtliche physische und psychische Einschränkungen vorliegen
- wenn schulische Grundkenntnisse fehlen
- wenn Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe bezogen wird oder man arbeitslos gemeldet ist ( man muss dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und kann keinen kontinuierlichen und verlässlichen Betreuungsplatz bieten.
----------------------------------------
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie als selbstständige Tagespflegeperson ein oder mehrere Kinder länger als 15 Stunden in der Woche gegen Entgeld betreuen möchten, dann benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis von Ihrem Jugendamt. Diese setzt jedoch auch voraus, dass Sie sich qualifizieren, bzw. bereit sind einen Qualifizierungskurs besuchen. Wann ? Wo ? Wie viele Stunden? Wie hoch die Kosten dafür? = Dies kann Ihnen nur der/die Mitarbeiter/in des Jugendamtes mitteilen, da diese regional unterschiedlich sind.
Sie können sich jedoch auch unabhängig vom Jugendamt beim
Landesverband Kinder in Tagespflege Bayern e.V.
Lindwurmstr. 109
80337 München
Tel.: 089/72019912
Fax: 089/72019918
E-Mail: rosa.hochschwarzer@frau-und-beruf.net
Internet: http://www.tagesmuetter-bayern.de
oder
Tageseltern München und Umgebung e. V.
Wörthstr. 20
81667 München
Tel.: (0 89) 6 88 77 07
Fax: (089 ) 4471 8862
E-Mail: tageseltern@t-online.de
Internet: http://www.tageseltern-muenchen.de
informieren.
Ihre Frage hinsichtlich der Räumlichkeiten:
Ihre Wohnung muss kindersicher sein. Je nach dem wie alt das zu betreuende Kind sein soll, müssen Sie neben dem Platz zum Spielen auch eine ruhige Schlafmöglichkeit bzw. Rückzugsmöglichkeit für das Kind haben. Das Jugendamt wird im Rahmen der Pflegeerlaubnis sich Ihre Wohnung ansehen und Sie überprüfen.
Sobald Sie qualifiziert sind und eine Pflegeerlaubnis über Ihr Jugendamt erhalten haben, können Sie selbstständig im Rahmen Ihrer Pflegeerlaubnis ( 3 – 5 Kinder ) gegen Entgeld betreuen. Diese Kinder können Ihnen vom Jugendamt vermittelt werden – meist gegen einen geringeren Einkommenssatz – oder Sie bieten privat Pflegeplätze über die Presse an. Privat können Sie frei Ihren Stundensatz mit den Eltern aushandeln. Wichtig ist, dass Sie auf alle Fälle einen Betreuungsvertrag mit den Eltern abschließen. Diesen Betreuungsvertrag können Sie über Ihren Landesverband oder den Bundesverband für Kindertagespflege erhalten. Beim Landesverband wird man Ihnen auch sagen können, wie hoch der Stundensatz regional angepasst wäre.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 26.01.2010
Antwort auf:
Tagesmutter werden
Kann ich denn die Ausbildung übers Jugendamt machen und danach auch auf selbständiger Basis arbeiten?
Also ich meine, dass ich dann in unserem Wochenblatt z.B. inseriere, das ich nun als Tagesmutter Plätze frei habe und man gern sein Kind anmelden darf.
Oder muss ich zwingend übers Jungendamt angestellt sein?
melli
Mitglied inaktiv - 20.01.2010, 11:15
Antwort auf:
Tagesmutter werden
Man kann auch den Qualifizierungskurs machen und Zuschüsse vom Arbeitsamt bekommen. HARTZ IV ist ebenfalls möglich.
Dabei gibt es ein paar Schlupflöcher über eine zu erwartende Selbstständigkeit. Das Arbeitsamt fördert bei richtiger Argumentation Zuschüsse zu den Sozialversicherungen.
Manche Jugendämter unterbinden die "Aufstockung" des Stundensatzes.
In wie weit das rechtlich zulässig ist, ist fraglich ( man ist als Tagesmutter meist selbstständig)
Steuern und Abgaben sind auch zu zahlen
Am Besten immer das regionale Jugendamt auf suchen und die regionalen Bedingungen erfragen.
Bei Fragen zu diesem Thema bitte PN
Steffi
Mitglied inaktiv - 02.02.2010, 10:33