Tagesmutter 400 Euro Mini Job - Unfallversicherung?

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Tagesmutter 400 Euro Mini Job - Unfallversicherung?

Hallo, ich habe die Möglichkeit als Tagesmutter zu arbeiten. Ich würde von der Kindesmutter dann als Mini Job auf 400,- Euro Basis angemeldet. Muß ich mich dann auch auf jeden Fall bei der Berufsunfallversicherung anmelden? Kann ich dann der Mutter überhaupt eine Quittung ausstellen oder ist das dann nicht möglich oder notwendig wenn ich als Mini Job für sie arbeite, damit sie die Ausgaben steuerlich geltend machen kann? Muß ich mich sonst noch bei irgendwelchen anderen Insitutionen anmelden. Bei meiner normalen Haftpflichtversicherung habe ich schon nachgehört, dort sind Tageskinder automatisch mit drin versichert.

Mitglied inaktiv - 04.01.2006, 18:41


Antwort auf: Tagesmutter 400 Euro Mini Job - Unfallversicherung?

Hallo mella 76,leider hatte ich Computerschwierigkeiten, so dass ich erst jetzt Ihre Frage beantworten kann.Arbeiten Sie als Kinderfrau im Haushalt der Kindesmutter, so sollte diese Sie auf alle Fälle versichern!! Günstig wäre hier z.B. die Gemeindeunfallversicherung: Bitte schauen Sie sich die Seite www.rguvv.de einmal an. Wenn Sie jedoch in Ihrem eigenem Haushalt das Kind betreuen dann können Sie sich privat Unfallversichern. Ob diese Kosten jedoch die abgebende Mutter mitträgt, wird Verhandlungssache sein. Wenn Sie das Kind mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen, dann benötigen Sie auf jeden Fall eine Pflegebescheinigung vom örtlichen Jugendamt. Das Jugendamt fordert auch noch ein Amtliches Führungszeugnis an, welches Sie bei Ihre Gemeinde-/Stadtverwaltung beantragen können. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 07.01.2006


Antwort auf: Tagesmutter 400 Euro Mini Job - Unfallversicherung?

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde das Kind bei mir zuhause betreuen. Ich habe eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Also ist die Unfallversicherung freiwillig oder ist das jetzt nur bei mir anders weil ich als 400 Euro Job angemeldet werde? Ich hatte bis jetzt immer die Info das Tagesmütter sich Unfallversichern müssen. Ich müßte die Kosten selber tragen.

Mitglied inaktiv - 10.01.2006, 11:57


Antwort auf: Tagesmutter 400 Euro Mini Job - Unfallversicherung?

Hallo mella 76, es ist richtig, dass die Tagesmutter, die privat ein Kind betreut, keine finanzielle Unterstützung vom Jugendamt bekommt (auch keinen Beitrag zur Unfallversicherung). Im Augenblick recherchiere ich, in wie weit Tagesmütter verpflichtet sind eine private bzw. gesetzlich Unfallversicherung abzuschließen, da es neue Gesestzesvorschriften diesbezüglich gibt. Ich melde mich wieder. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 12.01.2006


Antwort auf: Tagesmutter 400 Euro Mini Job - Unfallversicherung?

Hallo, als Tagesmutter hast du keinen Mni Job sonder gilst als Selbständig. Hätte die das Jugendamt sagen müssen. Von deinen Einkünften kannst du gegenüber dem Finanzamt eine Betriebskostenpauschale angeben. Alles darüber muss versteuert werden. Es gibt eine gesetzliche Unfallversicherung bei der wir uns anmelden müssen Siehe Info unten Irgendwie bist du falsch informiert. Grüße Kundenzentrum Versicherung Ausgabe 2/2005 Versicherungsschutz Unfallversicherungsschutz in der Tagespflege Das Angebot an Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren soll ausgebaut werden. Der Tagespflege kommt dabei künftig eine gestiegene Bedeutung zu. Doch wie steht es mit dem Unfallversicherungsschutz von Tagesmüttern und Tagesvätern? Mit Beginn des Jahres 2005 ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) in Kraft getreten. Bis 2010 sollen 230000 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden, ein Drittel davon bei Tagespflegepersonen, also Tagesmüttern und Tagesvätern. Kinderbetreuung in Tagespflege ist Wohlfahrtspflege. Betreuen Tagespflegepersonen regelmäßig Kinder aus verschiedenen Familien, sind sie selbstständig in der Wohlfahrtspflege tätig und damit pflichtversichert bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Schutz auch bei Ausflügen Kommt es bei der Kinderbetreuung oder auf einem damit zusammenhängenden Weg zu einem Unfall, hat die Tagespflegeperson für ihre Verletzungsfolgen Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei gemeinsamen Spielplatzbesuchen oder Ausflügen in den Zoo. Auch Besuche der Betreuer beim Jugendamt sind versichert. Die betreuten Kinder sind nach derzeitiger Rechtslage nicht gesetzlich unfallversichert. Beiträge können erstattet werden Für ihren eigenen Versicherungsschutz sind die selbstständigen Tagespflegepersonen selbst beitragspflichtig. Seit dem 1. Januar 2005 beteiligen sich die Jugendämter an den Beitragskosten zur Unfallversicherung. Die BGW empfiehlt: Tagespflegepersonen sollten sich wegen einer Erstattung ihrer Unfallversicherungsbeiträge an die Jugendämter wenden. Der Jahresbeitrag einer pflichtversicherten Tagespflegeperson für die Unfallversicherung bei der BGW liegt in den neuen Bundesländern bei 66,15 Euro, in den alten Bundesländern bei 79,38 Euro. Tagesmütter und Tagesväter müssen sich – wie alle Selbstständigen im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege – innerhalb einer Woche nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der BGW anmelden. Anmeldeunterlagen und Informationen zur Versicherung bei der BGW erhalten Tagesmütter und Tagesväter auf folgenden Wegen: per Post an die BGW, Abteilung Unternehmerbetreuung, Postfach 76 02 24, 22052 Hamburg, über das Service-Telefon (01803) 67 06 71 - pro Minute 0,09 Euro -, per Fax an (040) 202 07-14 99 oder auf dieser Website. Autor: Anke Grund

Mitglied inaktiv - 02.03.2006, 15:28