hallo,
wir ziehen im august um, unser sohn 4,5 geht in einen kindergarten in der nachbargeinde und sollte eigentlich dort bleiben bis er in die schule kommt,
weil er dort viele freunde hat,ist es möglich ??? wir glauben nicht das er das so einfach wegsteckt.
die stadt in dem neuen wohnort sagt nein dann wird kein zuschuss an die gemeinde gezahlt.
wir haben aber von der kindergärtnerin erfahren das dort ein anderes kind auch ausserhalb wohnt und die denn zuschuss von der stadt an die gemeinde zahlen. wie geht denn sowas??
oder müssen wir zum anwalt.
mit freundlichem gruss
Mitglied inaktiv - 22.06.2011, 10:41
Antwort auf:
Kindergarten
Hallo Andreas,
warte noch auf die Antwort meines befreundeten Kindergartenleiters. Sobald ich diese habe, melde ich mich wieder.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 29.06.2011
Antwort auf:
Kindergarten
Weil die andere Gemeide den Zuschuss bezahlt ,eure sagt nein . Also müsst ihr wechseln oder den Zuschuss selbst bezahlen .
Allerdings verkrafen Kinder eine wechsel leichter als man denkt und seine alten Freunde kann er auch weiterhin am nachmittag oder Wochende sehen.
von
waschbaer
am 22.06.2011, 13:00
Antwort auf:
Kindergarten
weil wir umziehen wollen.
Die jeweiligen Gemeinden müssen miteinander einen Vertrag zur "Fremdkinder-Betreuung" abgeschlossen haben.
Dann kann man an seinem Wohnort einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten stellen.
Wenn die neue Gemeinde nicht will, sieht es schlecht aus.
So ist es jedenfalls hier in Sachsen, woanders wird es wohl ähnlich sein (auch wenn die Anträge evtl. anders heissen).
Ich würde es aber trotzdem versuchen, evtl. bringt man ja einen Stein ins Rollen und es geht dann doch?
Ich denke aber, wenn ihr euch eine Eingewöhnungszeit gönnt, klappt auch ein Wechsel.
Hatten wir auch und es war ok.
Im letzten Jahr vor der Schule würde ich nicht mehr wechseln, vorher aber schon!
von
Jana2
am 01.07.2011, 00:36
Antwort auf:
Kindergarten
Hallo Andreas,
hier wie versprochen die kompetente Antwort meines befreundeten Kindergartenleiters:
„Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Es ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich wie mit solchen Fällen umgegangen wird. Aus pädagogischen Gründen wäre es wünschenswert, wenn das Kind im alten Kindergarten bleiben kann. Da auch die Eltern dafür sind würde ich mit diesem Kindergarten sprechen, ob etwas dagegen einzuwenden ist. Der neue Kindergarten spielt dann erst einmal keine Rolle.
Wenn der alte Kindergarten sagt, dass es nicht geht, dann kann im Einzelfall immer das zuständige Jugendamt angefragt werden.
Anwälte haben in diesem Bereich nichts zu tun.“
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 04.07.2011