Seit kurzem gibt es ja diesen Kinderbetreuungszuschuss, d.h. der Arbeitgeber bezahlt die Kinderbetreuung und dadurch können sich beide Seiten Lohnnebenkosten sparen. Gibt es hier spezielle Anforderungen an die Tagesmutter? In meinem konkreten Fall ist die Tagesmutter nicht über das Jugendamt gemeldet und bezweifelt, dass es dann geht.
Vielen Dank und viele Grüße
Bea
Mitglied inaktiv - 16.05.2007, 13:27
Antwort auf:
Kinderbetreuungszuschuß
Hallo Bea,
wenn Ihr Tagesmutter mehr als 15 Stunden in der Woche und länger als 3 Monate Kinder betreut, dann muss sie, als selbstständige Tagespflegeperson, eine Pflegeerlaubnis beantragen, auch wenn sie ihre Tagesmuttertätigkeit nicht dem Jugendamt zur Verfügung stellen möchte, sondern nur mit Eltern auf privater Ebene arbeitet.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 21.05.2007