ist DAS wirklich normal und auch rechtl./versicherungst. "ok" ??

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: ist DAS wirklich normal und auch rechtl./versicherungst. "ok" ??

Hallo Frau O-Mascher. So langsam glaube ich, es liegt doch an mir....... Ich habe folg. Problem: Mein Sohn (im Feb.,3 J gew.) geht seit Nov.2006 in den KiGa. Da ich zu dieser Zeit noch nicht gearbeitet habe, habe ich ihn da immer erst so gegen 9 Uhr morgens gebracht. Soweit gut. Dann kam der Tag, an dem ich ihn schon um 8 bringen mußte, da ich seit Febr. 07 wieder arbeiten gehe. Sie müssen vorher wissen, das unser Kiga 4 Gruppen hat, auf 2 Stockwerke verteilt. Das Treppenhaus ist "offen". Die oberen Gruppen haben einen Balkon wo über eine Treppe runter zum Spielplatz (eingezäunt, gehört zum Kiga)führt !! So, nun habe ich also mein Kind am 1. Tag als ich arbeiten ginge, um 8 Uhr gebracht. ALLE Erzieher saßen zusammen zur morgentlichen Besprechung im UNTEREN Stockwerk. Die Kids oben,die schon da waren.....waren alleine. D.h. OHNE Aufsicht !! Diese Besprechung geht über eine halbe Stunde, von kurz vor 8 bis halb 9. Solange sind die Kinder oben (u.unten) alleine im Zimmer. Heute war auch noch die Balkontür OFFEN zum lüften!!! ICh finde das nicht richtig, sogar fahrlässig. Denn, die Erzieher unten bekommen doch nicht, oder nicht rechtzeitig etwas mit, wenn oben was passiert. Ich habe das nun an den Elternbeirat weitergegeben, da mir das nicht recht ist. Doch da stoß ich auf ignoranz. Nach dem Motto "ach,die halbe Stunde"... Anscheinend bin ich auch die Einzige der das nicht paßt......... Was sagen Sie dazu ???? Danke für Ihre Hilfe, ich weiß nicht mehr was ich noch tun soll...... LG Heike P.s. Gibt es sowas wie "Regeln oder Richtlinien" für einen KiGa bzw. Aufsichtspflicht für die Erzieher.

Mitglied inaktiv - 28.03.2007, 20:38


Antwort auf: ist DAS wirklich normal und auch rechtl./versicherungst. "ok" ??

Hallo Heki, sicherlich gibt es Richtlinien, an die sich die Kita zu halten haben. Gesetzgeber ist in jedem Bundesland der Landschaftsverband. Eine Möglichkeit wäre übers Internet die Seite Ihres Landschaftsverbandes heraussuchen und in der Sparte Jugend & Soziales - Tagesstätten - nach dem Kindergartengesetz zu stöbern. Das "Kindergartengesetz" können Sie sich auch in Ihrer Buchhandlung bestellen. Suchen Sie bitte das Gespräch mit Ihrer Kindergartenleiterin und sprechen Sie mit ihr ganz offen über Ihre Ängste. Sicherlich wird Sie Ihnen auf alle Ihre Fragen kompetent antworten können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Erzieherinnen ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Sie kennen ihre Schützlinge und wissen ganz genau, wie viel „Freiheiten“ diese im geschützten Raum genießen dürfen und können. Vertrauen Sie vor allem Ihrem 3jährigen Sohn, dass er sich an die im Kindergarten aufgestellten Regeln hält. Die Kinder wissen genau wie weit sie gehen und was sie ausprobieren dürfen. Er kennt die Grenzen, die seine Erzieherinnen ihm im Kita gesetzt haben und weiß auch damit umzugehen . Oft sind es unsere Ängste, Gedanken und Sorgen, um die Gefahren, die an allen Ecken lauern können, so dass wir die Grenzen um unsere Kinder, aus Angst ihnen würde etwas passieren, wesentlich enger setzen. Trauen Sie ihrem Sohn zu, im Kindergarten neue Grenzerfahrungen zu machen. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 31.03.2007