Hallo, ich hätte ein Frage zum Thema Kindergartenferien und Betreuung während der Ferien. Bei uns ist es so, dass unser Kindergarten leider 4 Wochen im August Ferien macht. Komplett geschlossen. Das ist aber schwierig, vor allem für die Berufstätigen, die zahlen ja doppelt. Man braucht ja während der Ferien eine alternative Betreuung. Ich habe nun von der Möglichkeit gehört, Gastkind zu sein, in einem anderen Kindergarten. Ist das so? In Bayern wohnen wir, auf dem Land. Wie sieht es da mit Versicherung aus? Wenn die Möglichkeit besteht, warum sagt uns der Kindergarten das nicht? Liegt es daran, das es ein kirchlicher Kindergarten ist? Haben die andere Vorschriften? Wie ist es mit den Betreuungskosten bei der Steuer? Können Sie mir darüber auhc was sagen? Mein Mann arbeitet Vollzeit und ich nur auf 400 Euro Basis. Kann man da Betreuungskosten geltend machen? Oder geht das nicht aufgrund meiner Minijobbeschäftigung? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Melanie
Mitglied inaktiv - 15.08.2007, 22:35