Frage zur Tagesmutter

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Frage zur Tagesmutter

guten tag, meine tochter ist jetzt 1,5 jahre, meine elternzeit geht noch bis juli 2012 eigentlich hatte ich vorgehabt in dieser zeit bei meinem AG in teilzeit zu arbeiten. dies wurde mir leider abgelehnt ;-( im moment bekomme ich alg 1. eine kinderbetreuung würde die oma im moment für die nachmittagsstunden sicherstellen. ich würde aber auch gerne 3 tage die woche morgens/vormittags arbeiten. wie kann ich das jeztt lösen, dass ich eine tamu bekomme, meine tochter auch eine gute eingwöhnung (ist eher sensibel) und einen job passend dazu finde? denn ich kann mich doch nicht für einen job bewerben, wenn die betreuung meiner tochter nicht sichergestellt ist ;-( würde ich trotzdem eine tamu bekommen auch wenn ihc noch keine jobzusage habe? welche empfehlung geben sie für die dauer der eingewöhnung? können sich auch eine private tamu empfehlen oder lieber die vom jugendamt überwachten? vielen dank. MfG Lynnsmum

Mitglied inaktiv - 12.01.2011, 11:55


Antwort auf: Frage zur Tagesmutter

Hallo Lynnsmum, Tagesmütter werden nicht vom Jugendamt überwacht, sondern überprüft, wenn Sie eine Pflegeerlaubnis beantragt haben. Eine Pflegeerlaubnis benötigt jede Tagesmutter, die mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als 3 Monate ein Kind in geeigneten Räumen betreuen möchte. Diese Pflegeerlaubnis berechtigt eine Betreuung von in der Regel drei bis fünf fremde Kinder. Grundvoraussetzung ist auch, dass sich die Tagesmutter qualifiziert. Das bedeutet somit, dass jede verantwortungsbewusste Tagesmutter eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt vorweist. Sie kann dann mit dem Jugendamt zusammenarbeiten und Tageskinder über das Jugendamt vermittelt bekommen oder auch privat über Zeitung oder Mundpropaganda sich eigene Tageskinder suchen. Der Unterschied für die Tagesmutter zeigt sich im Stundenlohn. Das Jugendamt zahlt weniger Stundenlohn, als wenn sie privat mit den abgebenden Eltern einen individuellen Stundenlohn aushandelt. Sie haben nun die Möglichkeit, sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt über geeignete Tagespflegeplätze in Ihrem Einzugsgebiet und die Stundensätzen für die Tagespflege zu informieren. Sie können auch wenn Sie möchten, einen Antrag auf Tagespflege beim Jugendamt stellen und überprüfen lassen, in wie weit das Jugendamt sich an Ihren Tagespflegekosten beteiligt. Sollten Sie eine geeignete Tagesmutter vermittelt bekommen, dann schauen Sie sich die Tagesmutter und ihr Umfeld an. Wenn Sie die Tagesmutter sympathisch finden und Sie das Gefühl haben, das ihr Erziehungskonzept mit Ihren Werten und Vorstellungen harmonieren können, dann schließen Sie mit ihr einen Betreuungsvertrag. Fragen Sie die Tagesmutter wie sie die Eingewöhnungsphase mit Ihnen gemeinsam gestalten möchte. Eine qualifizierte Tagesmutter mit Erfahrung wird mit Ihnen gemeinsam einen Einführungsrhythmus finden, der den individuellen Bedürfnissen Ihrer Tochter entspricht. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 18.01.2011


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