Elternzeit

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Elternzeit

Guten Abend, meine Tochter ist heute 10 Wochen alt geworden und ich befinde mich zur Zeit inder Elternzeit und bekomme bis Ende März 2008 Elterngeld. Vor der Geburt meiner Tochter war ich einige Monate arbeitslos. Ich weiß nicht so recht, wie es nächstes Jahr weitergehen soll, wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme. Ich habe so viele Fragen und weiß nicht, an wen ich mich wenden soll und/oder wo ich Informationen finde. Melde ich mich dann wieder beim Arbeitsamt, um Arbeitslosengeld zu bekommen? Und was ist mir der restlichen Elternzeit? An welche Stelle muss ich mich wegen einem Krippenplatz wenden? Ich bedanke mich jetzt schon recht herzlich für die Beantwortung meiner Fragen. LG Anja

Mitglied inaktiv - 30.05.2007, 22:10


Antwort auf: Elternzeit

Hallo Anja, sind Sie Alleinerziehend? Auskünfte über Erziehungsgeld und Elternzeit erteilen die zuständigen Erziehungsgeldstellen, oder die Mitarbeiter des BMFSFJ = Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Tel. 0181-907050. Erziehungsgeld und Arbeitslosenhilfe: Wenn Sie während des Bezuges von Erziehungsgeld, von dem Sie nicht leben können, Arbeitslosenhilfe beziehen möchten, müssen Sie dem Arbeitsmarkt für eine Tätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden zur Verfügung stehen. Das heißt, Sie müssen der Agentur für Arbeit glaubhaft machen, wie die Betreuung Ihrer Tochter in dieser Zeit gewährleistet ist und dass Sie sich aktiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen. Dies geschieht im Normalfall im persönlichen Gespräch mit Ihrer/m Arbeitsvermittler/in. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Arbeitsamt auf und lassen Sie sich ausführlich beraten, welche Wege Sie beruflich einschlagen können. Manche Städte oder Gemeinden haben auch eine Abteilung: „Wirtschaftsförderung Frau & Beruf“, bei der sich Frauen unabhängig vom Arbeitsamt ausführlich beraten lassen können. Um die Planung Ihres weiteren Berufslebens zur Existenzsicherung in Angriff zu nehmen, sollten Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung erkundigen, welche Kindergärten es in Ihrem Einzugsgebiet gibt und welche davon auch unter Dreijährige aufnehmen können. Schauen Sie sich diese infrage kommenden Kindergärten alle in Ruhe an, bevor Sie Ihre Tochter eventuell anmelden, denn der nächste Schritt wäre die Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Jugendamt. Neben der Auswahl des Kindergartenplatzes können Sie für Ihre kleine Tochter eine häusliche, familiäre Kinderbetreuung wählen und zwar die Betreuung durch eine Tagesmutter. Das Jugendamt kann Ihnen bei der Suche nach einer qualifizierten Tagesmutter beratend zur Seite stehen. Die Kosten für Krippen, Kindergärten und Horte sind abhängig vom Einkommen. Anträge auf Ermäßigung der Elternbeiträge können Sie beim Jugendamt stellen. Ebenso beraten Sie die Jugendamtmitarbeiter auch hinsichtlich der Finanzierung einer Tagesmutter. Bei Alleinerziehenden: Wenn Sie später nur teilzeiterwerbstätig sein können, ist es wahrscheinlich, dass Sie zusätzlich noch einen Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe haben, weil Ihr Einkommen entsprechend niedrig ist. Entstehen Ihnen aufgrund Ihrer Erwerbstätigkeit Kinderbetreuungskosten, die nicht vollständig vom Jugendamt übernommen werden, können Sie die verbleibenden Kosten gegenüber dem Sozialamt als einkommensmindern gelten machen. Kinderbetreuungskosten werden dann – wie Werbungskosten – vom Einkommen abgezogen, so dass sich die ergänzende Sozialhilfe entsprechend erhöht. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 02.06.2007


Antwort auf: Elternzeit

Guten Tag Frau O-Mascher, vielen Dank für die ausfürliche Antwort. Nein, ich bin nicht alleinerziehend. Ich lebe mit dem Papi meiner Tochter zusammen, wir sind aber nicht verheiratet. Ich möchte mich jetzt nur schon um nächstes Jahr kümmern, da wir 3 nicht von dem Gehalt meines Freundes leben können. Daher werde ich mir nach Ablauf des Elterngeldes Ende März 2008 eine Arbeit suchen. Aber ohne einen Betreuungsplatz für unsere Kleine - keine Arbeit. Also dann doch erstmal Arbeitslosengeld...Ihrer Meinung nach sollte ich mich aber ersteinmal an die Stadt-/Gemeindeverwaltung und dann an das Jugendamt wenden? LG Anja

Mitglied inaktiv - 04.06.2007, 12:34


Antwort auf: Elternzeit

Hallo Anja, ja. Die/der zuständige Sozialarbeiter/in vom Jugendamt kann, wenn Sie Ihre gemeinsamen Einkommensverhältnisse darlegen, Ihnen mitteilen, in wie weit das Jugendamt Sie bei der Finanzierung der Betreuung Ihres Kindes unterstützen kann. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 06.06.2007