Betreuungsschlüssel

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Betreuungsschlüssel

Hallo, vielen Dank für Ihre bisherigen Antworten. Können Sie mir den Schlüssel auch für das Land Brandenburg nennen? Kann ich in der Kita darauf bestehen? Die Leiterin der Kita sagte das im Normalfall 14 Tage Eingewöhnung ausreichen. Sehen Sie das auch so? Noch eine Frage zu den Kosten. Diese werden bei uns lt. Satzung vom Bruttoeinkommen der Eltern berechnet. Könnte man trotzdem bein Jugendamt einen Zuschuss beantragen? Vielen dank für Ihre Hilfe MFG

Mitglied inaktiv - 01.07.2009, 12:11


Antwort auf: Betreuungsschlüssel

Hallo Ina, leider kann eine Kita im Gegensatz zu einer Tagespflegestelle oft nur eine kürzere Eingewöhnungszeit leisten. Machen Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen Jugendamt aus und lassen Sie sich dort persönlich von einem/r für Sie zuständigen Sozialarbeiter/in hinsichtlich der Kindergartenkosten beraten. In einem persönlichen Gespräch kann sicherlich auf spezielle Anträge ( Antrag auf Kindertagespflege ) aufmerksam gemacht werden. Leider kann ich Ihnen den Betreuungsschlüssel für das Land Brandenburg nicht sagen – dieser müsste aber beim Landesjugendamt zu erfahren sein. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 03.07.2009


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