Hallo Frau Ochel-Mascher
oder wer mir sonst noch dazu antworten möchte,
ich hab mal ein paar ganz blöde Fragen...
wie ich schonmal erwähnt haben, bin ich derzeit noch im Erziehungsurlaub, möchte aber gerne nebenbei noch das eine oder andere weitere Kind dazu nehmen und mache jetzt auch diesen Tagesmutterkurs (160 Std), der in diesem Herbst erstmalig hier angeboten wird.
Was ich bislang noch nicht begriffen habe, ist folgendes:
wieviel darf ich jetzt wirklich dazu verdienen, um mich nicht selbst kranken-, renten-,... versichern zu müssen? Das ich mich so oder so bei der BGW melden muss, weiß ich.
aber jeder erzählt mir dazu was anderes.
auch habe ich letzte woche erst erfahren, dass ich, wenn ich jetzt 2 oder 3 kinder über mittag nehmen würde, diese nicht als minijob laufen lassen kann, weil das a) viel zu teuer käme und b) ich eh nur 1 Kind dann betreuen dürfte.
was muss ich beachten? wie sind da die grenzen? und wie wird das gerechnet? hab irgendwo mal was von brutto/netto gehört, weiß aber überhaupt nicht, wie ich das berechnen soll. und wie ist das, wenn man (bzw die eltern) vom jugendamt direkt einen zuschuß bekommt (bekommen)?
Können Sie mir das nur mal beispielhaft versuchen zu erklären, wenn ich jetzt folgende unten stehende Kinder bekäme -steht noch nicht ganz fest, aber 2 Anfragen hätte ich in etwa so und die anderen 2 könnten evtl irgendwann so dazukommen. Der Stundensatz für Tagesmütter hier liegt übrigens zwischen 3 und 6Euro, dazu kommt noch Essensgeld, das aber stark schwankt zwischen 3Euro/Tag und 2,50Euro/Mahlzeit:
Kind 1: kommt unregelmäßig, mal tags, mal nachts-durchschnittlich 10Std/Woche. (4,50€/Std + 5€ Essensgeld/Woche)
Kind 2: kommt 4x/Monat mittags für je 1,5Std. (4€/Std+1,50€ Essensgeld/Mittag)
Kind 3: kommt Mo-Fr mittags für 2,5Std. (4€/Std+1,50€ Essensgeld/Mittag)
Kind 4: 16 Std/Woche und da die Mutter alleinerziehend ist bekommt sie vom Jugendamt 2,50€ dazu. (3,50€/Std incl Essensgeld, da sie ne Freundin ist, abzgl der 2,50€ vom JuA beiben ihr noch 1€/Std)
Ich hoffe, Sie können mir da ein bisserl mehr Klarheit verschaffen. Es wäre ja zu ärgerlich, wenn ich knapp über der "erlaubten" Grenze läge.
LG und schonmal vielen Dank,
Patti
Mitglied inaktiv - 09.08.2006, 20:24
Antwort auf:
Betreuungskosten
Hallo Patti,
wichtig zu wissen ist für Sie, dass die Geldbeträge, die das Jugendamt Ihnen (der Tagesmutter) für die Betreuung eines Tageskindes überweist nicht auf das Familien-Einkommen angerechnet wird, da es sich hierbei um eine Aufwandsentschädigung (setzt sich zusammen aus materielle Aufwendung & Kosten der Erziehung) handelt. Das Jugendamt zahlt der Tagesmutter monatlich sogar einen Beitrag zur Unfallversicherung (anteilig zur BGW) und einen Anteil zu ihrer Rentenversicherung, wenn Sie privat eine abgeschlossen hat. = (in NRW).
Einnahmen, die jedoch von „Privat“ an Sie gezahlt werden sind hingegen steuerpflichtig, da hier ein Stundlohn ausgehandelt wird. Oft ist es so, dass sich die Eltern hierüber eine Quittung geben lassen, um diese am Jahresende in Ihrer Steuererklärung mit einfließen zu lassen.
Die richtige Beratung, wie viel Sie dazu verdienen können, kann Ihnen jedoch nur ein Steuerberater ausrechnen, da dafür Daten über ihrer Steuerklasse, die Höhe Ihres Familieneinkommen, Ihre Krankenkasse – ob gesetzlich oder privat – usw. eine wichtige Rolle spielen. Vielleicht kann Ihnen mein Forumskollegen Dipl-Kfm. Wolfgng Stamnitz hier weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 13.08.2006
Antwort auf:
Betreuungskosten
Hallo nochmal,
ich hab nochwas vergessen:
was muss ich eigentlich alles genau beim Finanzamt angeben, auch wenn ich nur "geringfügig" Kinder betreue?
Ich hoffe, dass meine Fragen nicht zu speziell sind und mir jemand ein wenig weiterhelfen kann?!?
LG, PAtti
Mitglied inaktiv - 09.08.2006, 20:53
Antwort auf:
Betreuungskosten
Hallo,
guck mal bei www.laufstall.de vielleicht findest du da Antworten...
Und du muss Deine ganzen Einnahmen versteuern!!
LG,
Sigrun
Mitglied inaktiv - 12.08.2006, 19:40
Antwort auf:
Betreuungskosten
Hallo
So ist das nicht ganz richtig.Ihre ganzen Einnahmen muß sie nicht versteuern.Es gibt einen Freibetrag pro Kind,der ist beim Jugendamt zu erfragen.Alles was du darüber verdienst muß besteuert werden.Für eine Tagesmutter verdienst du aber ziemlich gut.Hier bei uns sind es max.3 Euro und da ist essen schon mit drin.Frag mal beim Jugendamt die helfen dir auch weiter oder geh zum Finanzamt,die beraten dich da sehr gut.
Gruß Muriel
Mitglied inaktiv - 13.08.2006, 09:13
Antwort auf:
Betreuungskosten
Hallo,
stimmt...
Du kannst gewisse Pauschalen abziehen...Dein Finanzamt sollte darüber Bescheid wissen.
Übrigens liegt bei uns hier in Badenwürttemberg der Stundensatz zwischen 3 und 5 Euro.
LG,
Sigrun
Mitglied inaktiv - 13.08.2006, 16:50
Antwort auf:
Betreuungskosten
Hallo zusammen,
Euch schonmal vielen Dank für Eure Antworten...
Ja, ich finde es auch recht viel, aber ich wär ja schön blöd, wenn das hier üblich ist und ich dann weniger nehmen würde, nur weil es mir im Vergleich zu anderen viel vorkommt;o))
LG,PAtti
Mitglied inaktiv - 13.08.2006, 20:58